-erledigt-

LachenderAffe schrieb:
Hallo!

Ich habe vor ca. 3 Wochen eine größere(!) Menge Geld (5stellig) überwiesen bekommen... ich wüßte aber nicht wofür.
Ich habe diesbezüglich einiege Fragen, weil derjeniege der das Geld an mich überwies sich noch nicht gemeldet hat.

Wie lange hat derjeniege Zeit das Geld zurückzuvordern?
Was passiert, wenn das Geld sagen wir mal ausgegeben wurde von mir?
Ich bin Schüle ohne Einnahmen... :p

Sind nun Gedankenansätze... :mrgreen:


Gruß affe ;)
Derjenige hat eigentlich null Chance das Geld zurück zu bekommen. Es sei denn du bist ehrlich und reinen Gewissens und veranlasst eine Rücküberweisung.

wer-weiss-was schrieb:
  • Wie und wie lange kann ich eine ausgegangene Überweisung zurückbuchen lassen

    [FAQ:504] (13.10.2004) 1. Möglichkeit: Man wende sich an den Zahlungsempfänger und bitte darum, den Betrag zurück zu überweisen. Dies ist der einfachste Weg. Liegt man mit dem Empfänger im Streit, hilft diese Möglichkeit natürlich nicht wirklich.

    2. Möglichkeit: Man wende sich an seine Bank und bitte um Überweisungsrückruf. Die Bank wird sich an die Bank des Empfängers wenden. Wenn der Betrag bereits bei der Bank des Empfängers eingegangen ist, ist eine einfache Rückbuchung nicht mehr möglich. Dann muß sich die Empfängerbank an den Empfänger wenden. Die Rüchbuchung kann dann nur mit Einverständnis des ursprünglichen Empfängers erfolgen.

    Da Zahlungen heutzutage recht schnell überwiesen werden, empfiehlt es sich, seine Bank möglichst bald nach Erkennung des Irrtums zu kontaktieren.

    Rechtlicher Hintergrund ist der Überweisungsvertrag, der seit der BGB-Reform 2002 in den §§ 676a ff. geregelt ist. Im § 676a finden sich insbesondere die Bestimmungen bzgl. der Kündigung des Überweisungsvertrages (=Überweisungsrückruf):
    https://dejure.org/gesetze/BGB/676a.html
 
Ich will nicht asozial klingen, aber das ICH mich melden soll... näää :ugly:
Aber wenn ich was von ihm oder der Bank was höre dann bekommt er es natürlich zurück... nur ich frag mich... bei so ner Menge Geld... warum hat er sich noch nicht gemeldet?!

Und wenn das Geld jetzt einfach mal mit dem laufe der Zeit weg währe...
Mal schaun...
 
Behalt die Flocken, kauf Klammlose dafür und steck die Dinger in den Shredder :ugly:


Nee, geh zur Bank und melde es und lass Dir einen 'Finderlohn' geben. :D






Und davon kaufst Du dann Klammlose und steckst die Dinger in den Shredder :ugly:


Edit: Wenn irgendwas von 'Danke für die Drogen' oder ähnliches auf dem Betreff steht, dann sei vorsichtig!
 
Meinen Großeltern ist einmal etwas ähnliches passiert. Kurze Zeit darauf stand die Kripo vor der Haustür. Ein Betrüger hat mit einem gefälschten Scheck das Geld auf deren Konto überweisen lassen. Warum er das gemacht hat und woher er deren Kontodaten hatte, ist bis heute ungeklärt.

P.S. Das Ganze hat sich in den 60ern abgespielt.
 
*Grins*,

warst du denn der Zahlungsempfänger? Ich meine namentlich? Ne, ich würde das schon zurück überweisen, man könnte das sonst als Unterschlagung (oder so) werten.
 
Wenn du nicht weißt, von wem oder wofür der Betrag ist, würde ich an deiner Stelle zu deiner Bank gehen und das melden. Das Geld gehört dir nicht und es können dir eventuell juristische Probleme erwachsen... rechtlich gesehen bist du vielleicht auf der sicheren Seite, doch moralisch wäre es richtig, dafür zu sorgen, dass der Betreffende das Geld zurück bekommt.
 
Hab mich mal über den Typen schlau gemacht.
Wohnt in nem netten Einfamilienhäusschen und ist Wirtschaftsprüfer... ;)

Und "Danke für die Drogen" stand nicht im Betreff :p
 
Hab mich mal über den Typen schlau gemacht.
Wohnt in nem netten Einfamilienhäusschen und ist Wirtschaftsprüfer... ;)

Und "Danke für die Drogen" stand nicht im Betreff :p


Ich weiß nicht was du da noch überlegst,auf auf zu deiner Bank und das klären.

Stell dir vor sowas passiert dir und dir gibt niemand das Geld zurück.

Also sei ehrlich und geh zur Bank und kläre es.


Alles andere wäre für mich inakzeptabel und würde nicht für dich als Mensch sprechen.

LG
 
Nichts desto trotz würde ich über einen "Finderlohn" verhandeln. Als Wirtschaftsprüfer dürfte ihm das eigentlich nicht passieren. Anders sieht es aus, wenn der Fehler bei der Bank liegt.
 
Solange das Geld nicht aus "Bösen" Geschäften herrührt kannste es behalten.Wenn es wie du sagst einfach nur falsch Überwiesen wurde hat der Sender Pech.
Wenn allerdings der Name nicht zur Kontonummer passt muss die Bank dafür haften denn die darf die Überweisung nicht annehmen wenn Name+KTO nicht zusammenpassen.
Dann würde der Sender sein Geld zurückkriegen von der Bank und du hast deine Ocken auch.Am Ende wäre die Bank die Dumme beziehungsweise der Mitarbeiter der die Überweisung angenommen hat.

Also lass die Kohle noch ein bisschen ruhen und warte ab.Wenn nach 2 Monaten nix passiert kannste die Kohle ausgeben.

Wenn dann allerdings was kommt das es Schwarzgeld is...tja dann wirds eng :D Ausser es tritt der oben Beschriebene Fall ein.
 
Solange das Geld nicht aus "Bösen" Geschäften herrührt kannste es behalten.Wenn es wie du sagst einfach nur falsch Überwiesen wurde hat der Sender Pech.
Wenn allerdings der Name nicht zur Kontonummer passt muss die Bank dafür haften denn die darf die Überweisung nicht annehmen wenn Name+KTO nicht zusammenpassen.
Dann würde der Sender sein Geld zurückkriegen von der Bank und du hast deine Ocken auch.Am Ende wäre die Bank die Dumme beziehungsweise der Mitarbeiter der die Überweisung angenommen hat.

Also Name und Kontonr passen nicht zusammen.
Sein Name (Auch als Empfänger!) und meine Kontonr.
Also ein Fehler der Bank?! Ich mein... die Bank hat ja genug Geld... :p
Naja... ich werd nochmal ein wenig warten... ich mein... is ne Menge Schotter! :mrgreen:


"Für sexuelle Gefälligkeiten"?
Auch nicht ^^
Ich glaub "Darl. Rückzahlung" stand dort...

Und was machst du nun?
Abwarten und Tee trinken ;)
 
Grade bei Onlinebanking wird doch nciht wirklich jede Überweisung geprüft, ob Name und Kontonummer passen, oder? Das wäre doch ein riesiger Aufwand..
 
Na, ihr schreibt das aber locker hin mit bei der Bank melden. Wäre mir so ein Fehler passiert (wie kann man einen 5-stelligen-Betrag fehlerhaft überweisen? Da schau ich doch 10 mal drauf :ugly: ). Warte ab, bis er sich selbstständig gemeldet hat, sowas sollte er noch schaffen. Dann kannst du ihm das Geld zurücküberweisen. Wenn er sich von selber nicht meldet, scheint es kein großes Interesse daran zu haben.

Wenn du noch Schüler bist, gehe ich davon aus, dass du bei deinen Eltern lebst. Was haben die zu dem Vorfall gesagt?

Eins würde ich nicht machen: Das Geld ausgeben. Lass ihm wenigstens ein paar Monate sich zu melden und danach kannst das Geld anlegen und wenn er sich nach mehreren Jahren immer noch nicht gemeldet hat, kannst damit machen, was du willst.

@Schwarzdrossel: Willst ihm ein schlechtes Gewissen machen? Erst von juristischen Problemen reden und dann davon, dass er rechtlich auf der sicheren Seite ist. Ist irgendwie antithesische Aussage, meinst nicht :mrgreen:

PS: Bei meinem Post bin ich einfach davon ausgegangen, dass die Aussage von ihm mit dem "Geld überwiesen bekommen" stimmt. Ich glaube dir aber nicht, dass du das Geld überwiesen bekommen hast.