LachenderAffe
Well-known member
- 25 April 2006
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-erledigt-
Zuletzt bearbeitet:
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Derjenige hat eigentlich null Chance das Geld zurück zu bekommen. Es sei denn du bist ehrlich und reinen Gewissens und veranlasst eine Rücküberweisung.LachenderAffe schrieb:Hallo!
Ich habe vor ca. 3 Wochen eine größere(!) Menge Geld (5stellig) überwiesen bekommen... ich wüßte aber nicht wofür.
Ich habe diesbezüglich einiege Fragen, weil derjeniege der das Geld an mich überwies sich noch nicht gemeldet hat.
Wie lange hat derjeniege Zeit das Geld zurückzuvordern?
Was passiert, wenn das Geld sagen wir mal ausgegeben wurde von mir?
Ich bin Schüle ohne Einnahmen...
Sind nun Gedankenansätze...
Gruß affe![]()
wer-weiss-was schrieb:
- Wie und wie lange kann ich eine ausgegangene Überweisung zurückbuchen lassen
![]()
[FAQ:504] (13.10.2004) 1. Möglichkeit: Man wende sich an den Zahlungsempfänger und bitte darum, den Betrag zurück zu überweisen. Dies ist der einfachste Weg. Liegt man mit dem Empfänger im Streit, hilft diese Möglichkeit natürlich nicht wirklich.
2. Möglichkeit: Man wende sich an seine Bank und bitte um Überweisungsrückruf. Die Bank wird sich an die Bank des Empfängers wenden. Wenn der Betrag bereits bei der Bank des Empfängers eingegangen ist, ist eine einfache Rückbuchung nicht mehr möglich. Dann muß sich die Empfängerbank an den Empfänger wenden. Die Rüchbuchung kann dann nur mit Einverständnis des ursprünglichen Empfängers erfolgen.
Da Zahlungen heutzutage recht schnell überwiesen werden, empfiehlt es sich, seine Bank möglichst bald nach Erkennung des Irrtums zu kontaktieren.
Rechtlicher Hintergrund ist der Überweisungsvertrag, der seit der BGB-Reform 2002 in den §§ 676a ff. geregelt ist. Im § 676a finden sich insbesondere die Bestimmungen bzgl. der Kündigung des Überweisungsvertrages (=Überweisungsrückruf):
https://dejure.org/gesetze/BGB/676a.html



Hab mich mal über den Typen schlau gemacht.
Wohnt in nem netten Einfamilienhäusschen und ist Wirtschaftsprüfer...
Und "Danke für die Drogen" stand nicht im Betreff![]()
Hab mich mal über den Typen schlau gemacht.
Wohnt in nem netten Einfamilienhäusschen und ist Wirtschaftsprüfer...![]()
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Solange das Geld nicht aus "Bösen" Geschäften herrührt kannste es behalten.Wenn es wie du sagst einfach nur falsch Überwiesen wurde hat der Sender Pech.
Wenn allerdings der Name nicht zur Kontonummer passt muss die Bank dafür haften denn die darf die Überweisung nicht annehmen wenn Name+KTO nicht zusammenpassen.
Dann würde der Sender sein Geld zurückkriegen von der Bank und du hast deine Ocken auch.Am Ende wäre die Bank die Dumme beziehungsweise der Mitarbeiter der die Überweisung angenommen hat.
Auch nicht ^^"Für sexuelle Gefälligkeiten"?
Abwarten und Tee trinkenUnd was machst du nun?
Grade bei Onlinebanking wird doch nciht wirklich jede Überweisung geprüft, ob Name und Kontonummer passen, oder? Das wäre doch ein riesiger Aufwand..
). Warte ab, bis er sich selbstständig gemeldet hat, sowas sollte er noch schaffen. Dann kannst du ihm das Geld zurücküberweisen. Wenn er sich von selber nicht meldet, scheint es kein großes Interesse daran zu haben.Hallo,
schau mal hier:
https://www.klamm.de/?news=5,29963
grüße alithos
PS: kannste mir auch gern überweisen ;-)