Dienstaufsichtsbeschwerden etc.

Dominik7

Member
ID: 13799
L
13 Mai 2007
12
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Wer kennt sich mit sowas aus?

Welche Mittel hat man, um sich gegen Fehlverhalten der Polizei / eines Polizisten zur Wehr zur setzen?

Wann muss ein Polizist seine "Dienstausweisnummer", oder wie auch immer man ihn identifizieren kann, angeben?
 
Für eine Dienstaufsichtsbeschwerde gelten meistens die 3 Fs.
1. F: Formlos, die schreibst du am besten auf einem Computer ordentlich deine Beschwerde und gibtst es bei der Dienstaufsichtsbehörde ab oder bei der vorgesetzten Stelle. 2. F: Fristlos. Klar was gemeint ist 3. F: Fruchtlos, damit errichst du meistens nichts, es sei denn du kannst grobes Fehlverhalten nachweisen. Trotzdem kannst du Polizisten und Behörden damit schwer Ärgern. Ein Polizist muss sich im Zweifel immer ausweisen. Beim SEK-Einsatz etwas schwer, aber sonst immer, egal ob Demonstration oder Verkehrskontrolle. Wenn er das verweigert würde ich bei der Polizei anrufen und einen "Hochstapler" melden. Bzw, das einer Amtsanmaßung begeht. Das nächste mal überlegt sich das der Polizist 2 mal ob er sich nicht ausweist!
 
Zuletzt bearbeitet:
noone und Oberst18 haben die wichtigen Dinge ja schon richtig beschrieben...

Eine laufende Dienstaufsichtsbeschwerde verhindert übrigens eine Beförderung und Versetzung, während die Ermittlungen dazu laufen. Ich würde das also nur machen, wenn Du sicher bist, dass es sich um ein Vergehen des Beamten handelt. Einfach so um ihn zu ärgern könnte das ein Bumerang werden.

Marty
 
Das wußte ich noch nicht, vielen Dank. Aber ich schließliche mich dir an, aus Gehässigkeit sollte man es nicht machen.