News Dieb wollte Kleinbus voller Polizisten stehlen

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 09.12.2009 um 10:18:15 Uhr veröffentlicht:
Dieb wollte Kleinbus voller Polizisten stehlen
Boulevard-News

BUDAPEST - In Budapest hat ein Autodieb ausgerechnet einen Kleinbus stehlen wollen, der voller Polizisten war. Der Fahrer des Busses hatte sein Fahrzeug abgestellt, um etwas zu erledigen, und dabei den Schlüssel stecken lassen, wie die Budapester Tageszeitung Nepszabadsag berichtete.
Der Dieb, der dies beobachtet hatte, konnte durch die dunkel getönten Scheiben des Busses nicht erkennen, wer noch darin saß - nämlich ein Einsatztrupp der Bereitschaftspolizei.
Als er sich schwungvoll hinter das Steuer klemmte und den Bus starten wollte, vernahm er plötzlich Stimmen aus dem Inneren des Wagens: "An deiner Stelle würden wir das nicht tun. " Vergebens versuchte der Mann zu fliehen. Er wurde noch an Ort und Stelle festgenommen. © dpa/mgr
 
Ist das "reinsetzen in einen fremden Bus" schon Diebstahl? Ich hätte ihn den Wagen anmachen und fünf Meter fahren lassen...

Marty
 
:roll:*auch mal klugscheiß*:roll:

hier würde bei uns sicherlich trotzdem Diebstahl greifen

§ 242
Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar. :LOL:

Ansonsten greift hier § 4711 "Dummheit"

Aber vielleicht war stehlen ja gar nicht seine Absicht, sondern es war kalt und er wollte sich aufwärmen? :mrgreen:
Gut, dass Ungarn nicht mit Deutschland vergleichbar ist...

Schade hätte gern ein Foto der Verhaftung gesehen, hat bestimmt ein dummes Gesicht gemacht.
 
Ist das "reinsetzen in einen fremden Bus" schon Diebstahl? Ich hätte ihn den Wagen anmachen und fünf Meter fahren lassen...
Zündung einschalten (nicht Starten!) gilt schon als vollendeter Tatbestand.

Ein Bekannter von mir ist das mal schmerzlich klar gemacht worden, als er während einer Kirchweih sein Auto 3 Meter vorfahren wollte, um die Hofdeinfahrt seines Nachbarn frei zu machen.

Er hatte nur dummerweise deutlich zu tief ins Glas geschaut. Als er in seinen Wagen eingestiegen ist und er Licht und Zündung eingeschaltet hatte, klopfte ein freundlicher Mann in Grün ans Fenster der Fahrertür. 2,1 Promille.

Lappen weg, ohne das der Motor lief oder sich der Wagen nur einen Meter bewegt hätte.
 
Ordnungswidrigkeit ist nicht gleich Straftat. Hier bliebe es (in Deutschland) bei einem versuchten Diebstahl. Die Wegnahme hat ja schon nicht funktioniert.

Mit einem guten Anwalt klappt vielleicht auch dies hier:

§ 248b Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs

(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

(4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind die Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landkraftfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind.
 
§ 242
Diebstahl
(2) Der Versuch ist strafbar. :LOL:
Das ist halt eine Frage, wie glaubwürdig der Richter die Aussage findet, dass man sich nur aufwärmen wollte :D

Zündung einschalten (nicht Starten!) gilt schon als vollendeter Tatbestand.

Er hatte nur dummerweise deutlich zu tief ins Glas geschaut. Als er in seinen Wagen eingestiegen ist und er Licht und Zündung eingeschaltet hatte, klopfte ein freundlicher Mann in Grün ans Fenster der Fahrertür. 2,1 Promille.
Hm, ich glaube Dir das, nur verstehen kann ich es nicht. "Führen eines Fahrzeugs" würde ich nicht als "drinsitzen" interpretieren. Da hat er einen schlechten Anwalt gehabt.

Marty
 
Jungs, also wirklich, euer Paragraphenrumgeschmeiße macht doch echt keinen Spaß mehr bei jedem Thema und Thread und überhaupt.

Einfach mal lachen? Wir wäre es denn damit?
Oder dumm gelaufen? Irgendwie sowas?

:LOL:
 
Im Grunde hast Du ja recht. Aber irgendwie nervt das halt, wenn ich immer die falschen Paragraphen sehe... :ugly:
 
Ihr müsstet euch mal alle selbst lesen.
Parapraphen hier, Tatbestand dort, Sachlage jenes und dazu noch entweder persönliche Erfahrungen oder man kennt einen, der das alles schon durchgemacht hat und überhaupt wisst ihr alle ganz genau, wie das Recht und die Durchsetzung funktioniert und wie man es zu handhaben hat.

Schwanzvergleich vom Feinsten, wer weiß es am Besten? :ugly:


Manchmal ist ja wirklich ok und sehr lehrreich, gebe ich ja zu. Aber zwischendurch übertreibt ihr.
Nur eine ganz kleine persönliche Meinung mal so zwischendurch. ;)
 
Ihr müsstet euch mal alle selbst lesen.
Parapraphen hier, Tatbestand dort, Sachlage jenes und dazu noch entweder persönliche Erfahrungen oder man kennt einen, der das alles schon durchgemacht hat und überhaupt wisst ihr alle ganz genau, wie das Recht und die Durchsetzung funktioniert und wie man es zu handhaben hat.

Schwanzvergleich vom Feinsten, wer weiß es am Besten? :ugly:
[...]

Sollen wir alle nur einen blöden Spruch drunterschreiben? :ugly:

Ist doch schon, dass sich einige mit den Dingen auch mal sachlich auseinandersetzen und etwas sinnvolles in die Diskussion einwerfen.

Im übrigen dürfte es egal sein ob der Wagen bewegt wurde oder nicht, der Vorsatz des Diebstahls dürfte wohl nachgewiesen werden und damit ist derjenige dann eh reif.
 
...zum Glück ist das nicht in Deutschland passiert. Dann hätte die Meldung wohl so ausgesehen:

[..] In Minsk (Weißrussland) bemerkten die Passagiere, dass das Fahrzeug nicht durch den ursprünglichen Fahrer bewegt wurde und dass das erreichte Fahrziel nicht dem vorgesehenen Ziel entsprach.

:mrgreen: