detektivmail.de verweigert Auszahlung trotz Aktivität

VioSimo

New member
4 August 2009
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Hallo,
ich habe schon seit Monaten Probleme mit der Auszahlung von detektivmail.de, Auszahlung ab 3 Euro.
Ich hatte 5 Euro erreicht, hatte IMMER alle Mails bearbeitet und meist richtig beantwortet (seltenst war mal ein Flüchtigkeitsfehler dabei) und wollte dies nun auszahlen lassen. Auszahlung beantragt und danach mehr oder weniger nicht mehr alles beantwortet, sondern öfters mal Grundvergütung, weil ich zu wenig Zeit hatte. Nächste Umrechnung, Guthaben wieder da, nicht ausgezahlt. Ich wieder neu beantragt und wieder öfters Grundvergütung, aber die Mails alle bestätigt. Wieder keine Auszahlung. Begründung: Aktivität fehlt. Aber ich hatte doch immer alle Mails bestätigt und in den AGB steht nicht, dass Grundvergütung als Inaktivität zählt. Also habe ich letzten Monat wieder ALLE erhaltenen Mails RICHTIG bearbeitet und beantwortet. Aber ich bekam nun wieder keine Auszahlung, denn ich war zweieinhalb Wochen in (bei detektivmail angemeldetem) Urlaub und konnte deshalb die "verlangte" Punktzahl nicht erreichen. Jetzt bekomme ich Mails, in denen mir unterstellt wird, dass ich die Fragen geraten hätte und das auch noch falsch. Aber ich war doch in Urlaub ! Die müssen doch eine Statistik haben, in der meine bestätigten Mails gespeichert sind. Wie kann ich mich gegen die verweigerte Auszahlung wehren und zu meinem schwer erklickten Geld kommen ???
Gruss, Vio
 
Na die AGB sind doch eh geil :ugly:

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§11 Wohlfahrt
Detektivmail.de hält sich bestimmte Rechte bzgl. seines Dienstes vor, dazu zählen u.a. Maßnahmen die die Wohlfahrt des Dienstes absichern.

Das man aktiv sein muss um eine AZ zu erhalten steht dort allerdings nicht. Würde mal den Admin auf seine AGB aufmerksam machen :p
 
Also ich hatte bisher dort noch keine Probleme, es hat zwar manchmal arg lange gedauert bis das Geld auf Konto war, aber schon einige erhalten :-?

Vielleicht hat der Webbie ja was dagegen, wenn man nur auf Grundvergütung klickt ? Dann sollter er dies aber in den AGB's niederschreiben ;)
 
Auch wenn es kein Impressum gibt, so lässt sich doch rausfinden wem der Laden gehört. Denic ist dein Freund. In sagen wir mal 99 % aller Fälle ist der Eigentümer der Domain auch der Betreiber des Dienstes.
Eine Frist per eMail setzen und wenn man es dann wirklich durchziehen will einen Mahnbescheid beantragen.

Davon abgesehen ist der §11 natürlich der absolute Witz. Damit kann der Betreiber tun und lassen was er will. Gehört dann halt zur Wohlfahrt.

btw. Der Name vom Domaininhaber kommt mir irgendwie bekannt vor, aber ich glaube nicht im positiven Sinn (kann mich aber auch täuschen).
 
Bloß ohne Grundvergütung ist auch Mist, da manchmal Seiten nicht erreichbar sind, was klickt man dann ???

Das Problem kenne ich selbst.. vor allem wenn ich Mails bestätige, die schon einige Tage alt sind, klappen manche Suchanweisungen einfach nicht mehr.

Deshalb finde ich die Grundvergütung auch gut.. diese aber als mögliche Begründung nutzen, um Inaktivität zu unterstellen, ist schon böse. WENN das der Grund ist.. wissen wir ja nicht ;)
 
Was ist das denn fuer ne Begruendung nicht auszuzahlen, wenn man das Guthaben erreicht hat, war man ja offensichtlich aktiv dafuer, ob man danach nix mehr macht spielt doch keine Rolle.