Chrystall-Ads.de und fragwürdige AGB-Änderung

spandauer3

Well-known member
ID: 219507
L
21 Juli 2006
10.205
433
Hallo,

also es kam ja vor paar Tagen ein NL mit folgendem Inhalt

Liebe User, Webbis und Sponsoren,

nachdem ihr nun schon einige Zeit kaum News lesen konntet, ist es mal wieder an der Zeit auf unsere Neuerungen bzw. Änderungen am System hinzuweisen.
Im Rahmen der Qualitätssicherung und Anpassung an den gesetzlich vorgeschriebenen Gegebenheiten, gibt es ab sofort nachfolgende Änderungen auf Chrystall-Ads.de:

- Euroauszahlungen
können nur noch mit vollständig hinterlegten Daten und der dazugehörigen Personenidentifikationsnummer beantragt werden.
Die Personenidentifikationsnummer ist nur einmalig hinterlegbar und wird auch nicht auf Wunsch geändert.
Die Hinterlegung eines Gewerbescheines ist nicht notwendig.
Hierfür wurde der Bereich Rechnungen geschaffen, wobei hier auch die Einzahlungen in Euro entsprechend aufgeführt werden.

User aus der Schweiz und Oesterreich können aufgrund der Umstellung keine Euroauszahlung beanspruchen, dagegen Auszahlungen in virtuellen Währungen steht natürlich nichts im Wege sofern auch eine entsprechende ID der Wunschwährung hinterlegt wurde.
Bereits beantragte Auszahlungen müssen daher erstmal wieder abgewiesen werden. User welche ihre Daten im Profil korrekt eingetragen haben, können selbsverständlich eine neue Auszahlung beantragen, welch dann unverzüglich zur Auszahlung kommt ohne erneute Wartezeit (Fristen zum Zahlungsverkehr sind natürlich zu beachten). Wofür sind dann die Felder IBAN und BIC im Userprofil vorhanden? Da es auch deutsche User gibt welche im EU-Ausland ihr Konto unterhalten, sind diese Angaben dann zwingend notwendig. Ohne diese Angaben ist eine Auszahlung ins EU-Ausland unmöglich.

- Auszahlungen in virtuelle Währungen
Eine Auszahlung kann in Lose, HappyCoins, eBesucher oder andere zukünftig nur noch mit einer verifizierten hinterlegten ID erfolgen.

- Umbuchen von Guthaben
Für Umbuchungen in Werbeguthaben des Eigenverdienstes gibt es 8% Bonus automatisch als Werbeguthaben gutgeschrieben.
Eine Umbuchung ist allerdings nur möglich wenn keine offene Auszahlung im System hinterlegt ist.

- Refverdienst
An den Vergütungen selbst ändert sich nichts.
Allerdings gibt es nun die Möglichkeit euer Refguthaben umzubuchen als Werbeguthaben.
Einen Bonus hierfür gibt es nicht, daher wird bei der Umbuchung 0% angezeigt werden.

Dieses wurde für euch umgesetzt damit auch diejenigen von euch die Möglichkeit haben, welche keine eigene Webseite haben und auch ihren Refverdienst nutzen können ohne diesen als Verlust hinnehmen zu müssen.

Für Refjäger wird es insbesondere interessant sein zu wissen, dass es ab sofort eine Downlineerhaltung gibt. D.h. sollte ein Ref aus welchen Gründen auch immer gelöscht werden, bleibt eure Downline erhalten und Refs aus der 2. und 3. Ebene werden in die nächsthöhere Ebene übernommen.

- Refaktivrally
Da in der alten Rally leider nicht die Mindestvoraussetzungen erfüllt wurden, wurde diese resettet und neu gestartet.
Die Auswertung könnt ihr im Unterforum Chrystall-Ads im HappyCoin-Forum.de einsehen.

- Losekurs
aufgrund des erneuten Einbruch des Losepreises, musste der Gegenwert des Marktpreises dem Durchschnittspreis angepasst werden.
Die Umrechnungswerte seht ihr unter Account verwalten ---> Guthaben verwalten
Der Grundwert für ein Point wird immer ein Klammlos zugrunde gelegt.

Aufgrund der o.g. vielseitigen Änderungen sind leider auch Regeländerungen notwendig.
Bitte loggt euch in euren Account ein und bestätigt die AGB erneut um am Programm von Chrystall-Ads.de weiter teilnehmen zu können.

Speziell ist auf die Paragraphen § 3.1, 3.8, 5.5, 7.5 und 8.2
Die alten AGB könnt ihr selbstverständlich unter nachfolgenden Link einsehen: alte AGB mit Gültigkeit bis 08.02.2010

Wer den neuen AGB nicht zustimmen möchte, kann seinen Widerruf innerhalb 14 Tage einschliesslich dem 23.02.2010 an [email protected] mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Lenhof
und Chrystall-Team
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Er denkt wohl,dass man AGB rückwirkend ändern könnte.

Frage mich,was das nun wieder für ein Quatsch ist.

Ich habe darum gebeten,dass er mir eine Kopie seines Gewerbescheins zukommen lassen soll,was er aber nicht wollte.

Was ich als absolute Frechheit empfinde ist,dass die AZ´s allesamt storniert wurden und man erst durch die Hinterlegung der Identifikationsnummer sein Geld bekommt.

Die persönliche Identifikationsnummer ihm zu geben, ist völlig witzlos,denn wenn überhaupt wäre doch die Steuernummer interessant.

Was auch sehr toll ist,dass man zwar nen Widerruf einreichen kann,aber was passiert mit dem Guthaben?

Ich meine mal, wenn es so ist wie er sagt,dann dürfte ja keiner Geld bekommen, weil wie will er die AZ´s nach den alten AGB auszahlen,wenn er jetzt schon vom Finanzamt diese Auflage bekam?

Mir wurde im Übrigen per MSN-Gespräch fristlos gekündigt.
Grund ist mein bedrohliches Verhalten und Rufschädigung,weil ich diesen Thread hier eröffne.

Ich hab die Kündigung per Email angefordert,bis jetzt kam aber noch nichts.


Absoluter Kindergarten von einem Pseudowebby,der mal wieder denkt mehr Ahnung zu haben,als es tatsächlich der Fall ist.

Im Übrigen kann man so auch die Downline von User schön kaputt machen,dass nur mal am Rande.

Am Montag werde ich die Meldung bei der WBZ einreichen,denn so kann es ja auch nicht gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Finanzamt wird niemals eine entsprechende Auflage (Personenidentifikationsnummer) verlangen, da beispielsweise Gesellschaften (z.B. eine GmbH) keine haben und es bei einem Netzwerk ja durchaus Gesellschaften/juristische Personen als Mitglied oder Sponsor auftreten können. Interessant finde ich auch das eine Gewerbeschein nicht nötig wäre, aber dafür die Personenidentifikationsnummer ? Es riecht mal wieder nach einem neuen Auszahlungsverhinderungstrick - es werden sich weitere Nachahmer finden.