Steuer Ansparabschreibung auch nach ESt.-Erklärung rückwirkend geltend machen?

Spenglisch

New member
9 Februar 2009
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Hallo,

im Rahmen der ESt.-Erklärung für 2007 habe ich nun einen Steuerbescheid erhalten und muss ca. 7000 € ESt nachzahlen. Gleichzeitig habe ich einen Vorauszahlungbescheid für 2008 und 2009 erhalten. natürlich auf Basis der Werte aus 2007.

Nun meine Frage: besteht die Möglichkeit im Rahmen eines Einspruches die rückwirkende Berücksichtigung einer Ansparabschreibung bzw. eines Investitionsabzugsbetrages für 2007 zu erwirken um die Steuerschuld zu verringern oder ist dies nach Abgabe der ESt.-Erklärung nicht mehr möglich.

Für 2008 wäre dies sicher kein Problem, jedoch für 2007 ...würde mich interessieren.

Danke Euch
VG
Ivonne
 
Du hast die Erklärung für 2007 von einem Steuerberater machen lassen? Dann sollte der das wissen.

Oder hast Du die selber gemacht und schon verspätet abgegeben?

Du kannst Widerspruch einlegen. Dieser muss bebgründet werden. Ob als Begründung ausreicht, dass Du die Ansparabschreibung vergessen hast, solltest Du vorher mit dem Sachbearbeiter klären.

Marty
 
Abgegeben habe ich Erkläung im Dez.08. Den gewerblichen Teil der Est-Erkl. hat mein Steuerberater gemacht. Den privaten Teil ich selbst. Auf meine Anfrage beim Steuerberater, meinte dieser, dass wenn nachträglich etwas geändert werden müsste, der Jahresabschluss nochmal geöffnet werden muss um die Änderung vorzunehmen und dieses "erneute öffnen" mit zusätzlichen Kosten verbunden sei. Mag ja sein,....höher als die bisherige Steurschuld wird es jedoch nicht sein.

Ich möchte halt nur wissen, ob dieser Investitionsabzugsbetrag auch noch nach Abgabe der Erklärung und dem Enspruch auf den Steuerbescheid ergänzt werden kann. Ich glaube ich muss mir einen pfiffigeren Steuerberater suchen.
 
und dieses "erneute öffnen" mit zusätzlichen Kosten verbunden sei. Mag ja sein,....höher als die bisherige Steurschuld wird es jedoch nicht sein.
Versteh ich nicht ganz. Durch eine Ansparabschreibung werden die Gewinne doch nur in die Zukunft verlagert. Wenn Du absehen kannst, dass der Gewinn in den nächsten Jahren deutlich niedriger wird, dann lohnt sich das.

Aber jetzt nachträglich noch einige Euro für einen Steuerberater investieren muss schon Sinn machen.

Ich würde als Erstes mit dem Sachbearbeiter sprechen. Und nicht mit einem anderen Steuerberater, zwei Berater für ein Gewerbe macht keinen SInn.

Marty
 
Ich weiss, dass die Gewinne nur in die Zukunft verlagert werden. Da mein Mann jedoch in 2007 zuviel Gewinn erwirtschaftet hat, sind nun für 2007 die hohen Eink.-Steuern fällig. Der Bescheid dafür liegt mir, wie bereits erwähnt seit letzter Woche vor.
Nun war mein Gedanke, um die 7000 € ESt. zu drücken, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen und den Gewinn mit der geplanten Ansparabschreibung bspw. in Höhe von 12.000 € (40% von 30.000 € für ein neues in 2010 geplantes Fahrzeug) zu reduzieren. Ich würde praktisch die Steuererklärung nachträglich ändern lassen.

Ob diese nachträgliche Änderung möglich ist, oder ich in den sauren Apfel beißen muss und die Steurn zahlen muss und somit die Ansparabschreibung erst mit der Steuererklärung für 2008 berücksichtigen kann,....das wollte ich nur wissen.
 
Lass uns bitte am Ergebnis teilhaben. Mich würde nämlich interessieren, ob das geklappt hat.

Marty