Spenglisch
New member
- 9 Februar 2009
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Hallo,
im Rahmen der ESt.-Erklärung für 2007 habe ich nun einen Steuerbescheid erhalten und muss ca. 7000 € ESt nachzahlen. Gleichzeitig habe ich einen Vorauszahlungbescheid für 2008 und 2009 erhalten. natürlich auf Basis der Werte aus 2007.
Nun meine Frage: besteht die Möglichkeit im Rahmen eines Einspruches die rückwirkende Berücksichtigung einer Ansparabschreibung bzw. eines Investitionsabzugsbetrages für 2007 zu erwirken um die Steuerschuld zu verringern oder ist dies nach Abgabe der ESt.-Erklärung nicht mehr möglich.
Für 2008 wäre dies sicher kein Problem, jedoch für 2007 ...würde mich interessieren.
Danke Euch
VG
Ivonne
im Rahmen der ESt.-Erklärung für 2007 habe ich nun einen Steuerbescheid erhalten und muss ca. 7000 € ESt nachzahlen. Gleichzeitig habe ich einen Vorauszahlungbescheid für 2008 und 2009 erhalten. natürlich auf Basis der Werte aus 2007.
Nun meine Frage: besteht die Möglichkeit im Rahmen eines Einspruches die rückwirkende Berücksichtigung einer Ansparabschreibung bzw. eines Investitionsabzugsbetrages für 2007 zu erwirken um die Steuerschuld zu verringern oder ist dies nach Abgabe der ESt.-Erklärung nicht mehr möglich.
Für 2008 wäre dies sicher kein Problem, jedoch für 2007 ...würde mich interessieren.
Danke Euch
VG
Ivonne