Polizei soll bei Alkoholsündern im Straßenverkehr künftig auf Blutproben ...

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 22.11.2013 um 07:39:05 Uhr veröffentlicht:
Polizei soll bei Alkoholsündern im Straßenverkehr künftig auf Blutproben verzichten
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Berlin (dts) - Die Polizei soll bei Alkoholsündern im Straßenverkehr künftig grundsätzlich auf Blutproben verzichten. Darauf haben sich die Politiker von Union und SPD in der Arbeitsgruppe Inneres und Justiz bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin geeinigt, wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" in seiner Freitagausgabe berichtet. Demnach kann künftig bei Verkehrskontrollen auch dann auf die bisher obligatorische Blutentnahme verzichtet werden, wenn der Atem-Alkoholtest einen Wert von mehr als 1,1 Promille ergeben hat. Die Messtechnik sei inzwischen so genau, dass die Blutprobe in Zukunft nur noch durchgeführt werde, wenn der Verkehrsteilnehmer darauf bestehe. Nach Schätzungen der Deutschen Polizeigewerkschaft werden durch die neue Regelung jährlich rund 50.000 Blutproben entfallen. Die Arbeitsgruppe folgte damit einem Vorschlag des NRW-Innenministeriums."Der Atem-Alkoholtest ist eine gute Alternative zur Blutentnahme bei Alkoholsündern", sagte NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD)."Eine Blutprobe ist immer ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, die sich heute vermeiden lässt. Eine Atemprobe dagegen kann jeder verkraften." Bei dem Atemalkoholtest mit einem Analysegerät verkürzt sich auch die Wartezeit bei der Polizei und der Promillewert steht sofort fest. Auch die Kosten für Blutentnahme und -untersuchung, die der Betroffene bisher tragen muss, entfallen. Bei Werten unter 1,1 Promille ist die Atemalkohol-Analyse ohne richterliche Anordnung jetzt schon beweissicher möglich. Zeigt bei einer Verkehrskontrolle der Atem-Alkoholvortest einen Wert über 1,1 Promille, muss der Betroffene derzeit mit auf die Polizeiwache. Dort wird nach richterlicher Anordnung ein Arzt hinzugezogen, der Blut entnimmt. Das Ergebnis der Blutuntersuchung liegt erst nach einigen Tagen vor. Der Entscheidung liegt auch eine Studie zugrunde, die zeige, "dass die Messung des Alkoholgehaltes durch die Analyse des Atems auch bei höheren Promillewerten so präzise ist wie bei einer Blutuntersuchung", so Jäger."Deshalb ist in Alkoholverdachtsfällen die Atemanalyse als das mildere Mittel zu wählen. Damit erübrigt sich dann auch das Erfordernis einer richterlichen Anordnung."
 
Was ein Schwachsinn -.-

Sry, aber eine Blutkontrolle ist doch 10x mehr wert, als das da irgendwer in irgendeinen Kasten kurz reinbläßt. Und wenn ich dann lese: "Eine Blutprobe ist immer ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit" dann krieg ich echt die Kriese... als ob man den Leuten da irgendwie 5 Liter Blut abzapft oder sowas, und die dann irgendwelche unerträglichen Narben mit sich rumtragen müssten -.-

Aber so ist das halt hier mittlerweile, Täterschutz und sparen wo man kann ...
 
Wenn man in einer Akohol-Kontrolle landet einfach den Röhrchen-Test verweigern und direkt die Blutabnahme fordern.
Bis das Blut abgenommen wird, vergeht wieder etwas Zeit. (man ist dann vielleicht sogar wieder nüchtern 8))
 
Ja womöglich. Aber dann müsste auch immer ein offizieller Arzt für die Blutabnahme vor Ort sein. Bzw. in Bereitschaft sein.
 
Wenn man in einer Akohol-Kontrolle landet einfach den Röhrchen-Test verweigern und direkt die Blutabnahme fordern.
Nein. Wenn man gesoffen hat, dann fährt man nicht! Punkt! Aus! Feierabend!

Mir reicht ein Freund, den ich beerdigen durfte, weil so ein Idiot meinte, er könnte mit 1,4 Promille besser fahren als laufen.

Marty
 
Was ein Schwachsinn -.-

Sry, aber eine Blutkontrolle ist doch 10x mehr wert, als das da irgendwer in irgendeinen Kasten kurz reinbläßt.
Du hast den Artikel aber bis zum Ende gelesen?
Wenn du darauf bestehst wird auch noch eine Blutprobe genommen. Atemalkohol ist relativ genau, tendenziell eher etwas höher, was aber auch mit
Bis das Blut abgenommen wird, vergeht wieder etwas Zeit. (man ist dann vielleicht sogar wieder nüchtern 8))
zu tun haben kann.

Allerdings kann ich mich hier nur Marty anschließen. Wer Alkohol getrunken hat, egal wie viel, gehört nicht ans Steuer! *kopfschüttel*

Wer auf sowas spekuliert und auch noch der Meinung ist, die Blutprobe so lange hinauszögern zu können, bis sich 1,1‰ Blutalkohol abgebaut haben, der sollte noch härter bestraft werden (Vorsatz).

Gruß Aru
 
Ich appelliere nicht für Alkohol am Steuer! 8O

Meine Aussage war eigentlich nur für gewisse „Notfälle“ bestimmt (wenn man überhaupt mal in eine solche Lage geriet)
Außerdem gilt dies nur für einen Promillenwert von 0,00 - 0,5 und nicht für 1,7 Promille (dafür dauert es einbisschen länger, um wieder nüchtern zu sein :ugly:)


And last but not least:
Persönlich trinke ich keinen einzigen Tropfen Alkohol, wenn ich mich ans Steuer setze. :!:
 
Also die Blasedinger sind nach meiner, ziemlich ausführlichen, Erfahrung total ungenau und extrem leicht zu beeinflussen. Ich habe son Dingen (die gleichen die hier Polizisten mitschleppen) seit Jahren aus Arbeitsgründen hier rumliegen. Natürlich konnte ich im Laufe der Jahre nicht umhin den ein oder anderen "Selbstversuch" daran vorzunehmen (natürlich ohne Auto zu fahren!). Das Dingen liefert derart erstaunliche Ergebnisse wenn man weiß was man machen muss...
 
Zugegebener Maßen ist ein ein paar Jährchen her, aber ich hatte zweimal Kontakt mit den Pustomaten.

Die eine 0,0 war echt, die andere 0,0 bezweifle ich stark.

gruss kelle!
 
Ich habe son Dingen (die gleichen die hier Polizisten mitschleppen) seit Jahren aus Arbeitsgründen hier rumliegen.
Und die Geräte, die man nimmt, um beweissicher den Atemalkohol zu messen, stehen festinstalliert auf der Wache. Das sind andere Systeme, deren Genaugkeit wesentlich höher ist.

Marty
 
Okay, das war mir nicht bekannt. Auf wessen Aussagen bzw. Untersuchungsergebnisse stützt sich denn diese Einschätzung?
Keine Ahnung. Ich bin weder bei der Polizei, noch Chemiker. Das System misst wohl auf zwei unterschiedliche Arten den Alkoholwert, während transportable Geräte wohl nur ein Verfahren anwenden.

Marty
 
Das stimmt, die Geräte in der Wache können als Beweis vor Gericht dienen, die Mobilen Geräte nicht. Trotzdem bleibt die Blutabnahme die Sicherste Methode.
 
Wenn man in einer Akohol-Kontrolle landet einfach den Röhrchen-Test verweigern und direkt die Blutabnahme fordern.
Bis das Blut abgenommen wird, vergeht wieder etwas Zeit. (man ist dann vielleicht sogar wieder nüchtern 8))


:) Netter Versuch aber die Kollegen von der Polizei nehmen dich ja nur dann mit, wenn du offensichtlich betrunken bist und den Atemtest verweigerst. Wenn du dann mal mitbist und die dir das Blut abgezapft haben rechnen die Jungs den Promillewert per Formel hoch bis zum Zeitpunkt an dem sie dich angehalten haben ;-)
Pro Stunde kannst du ca. 0.1 Promille abbauen - bis 0.5 "darfst" du ja fahren (ohne Auffälligkeiten). Bei über 0.5 bringt dir die Taktik dann auch nix weil du auf jeden Fall restalkohol hast und man den Wert hochrechnet.

Zum Thema:
Klingt für mich ganz stark nach "Kostensparen schöngeredet"!
Andererseits ist es für alle Verkehrsteilnehmer besser wenn betrunkene Autofahrer so schnell wie möglich von der Straße abgezogen werden... Wenn dieses Vorgehen dabei hilft dann OK!
 
Wenn du dann mal mitbist und die dir das Blut abgezapft haben rechnen die Jungs den Promillewert per Formel hoch bis zum Zeitpunkt an dem sie dich angehalten haben
Kannst Du diese Aussage bitte irgendwie belegen?

Wozu brauchen die geeichte, derart genaue Geräte wenn sie dann anhand einer Formel einfach etwas hochrechnen, das kann ich mir nicht vorstellen, sowas kann vor Gericht niemals Beweiskraft haben.
 
Andererseits ist es für alle Verkehrsteilnehmer besser wenn betrunkene Autofahrer so schnell wie möglich von der Straße abgezogen werden... Wenn dieses Vorgehen dabei hilft dann OK!

Nach persönlicher Erfahrung fänd ich es wichtiger, die Geräte in den Autos genauer/besser zu machen.

Wozu brauchen die geeichte, derart genaue Geräte wenn sie dann anhand einer Formel einfach etwas hochrechnen, das kann ich mir nicht vorstellen, sowas kann vor Gericht niemals Beweiskraft haben.

Du kannst Vergleichsmessungen machen.
Du wirst um 0 Uhr eingesackt, um 1 Uhr erste Messung, um 2 Uhr zweite Messung, schon kann man 0 Uhr berechnen.

Das ist im Strafrecht nicht ganz uninteressant, wenn es um Tatbegehung unter Alkoholeinfluss geht.
Da kann man sogar feststellen, ob Du zur Tatzeit besoffen warst, oder ob Du nach Tatbegehung gesoffen hast, um auf unzurechnungsfähig zu machen. Da wird dann halt festgestellt, ob sich Dein Blutalkoholwert ab- oder aufbaut.

gruss kelle!
 

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