§ 13 Abs. 5 UWG/ Klärt mich auf

k341716

Gesperrt
21 April 2009
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Da ich nicht wusste wohin damit werf ichs mal hier rein^^
(wenn falsch bitte verschieben)

Vor einer Abmahnung bitten wir um Kontaktaufnahme

Falls Inhalte oder Gestaltungselemente auf unseren Seiten gegen Rechte Dritter oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen, sind wir für jede Mitteilung dankbar und bitten unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG um eine erklärende Nachricht ohne Kostenbescheid.
Wir werden uns dann umgehend mit dem Fall befassen und gegebenenfalls diese Inhalte entfernen oder verändern.
Wir sind der Auffassung, das zur Wahrung Ihrer Rechte eine kostenpflichtige Abmahnung und das Einschalten eines Anwaltes nicht sofort zu erfolgen braucht. Eine sofortige Abmahnung stellt für uns einen Verstoss gegen den § 13 Abs. 5 UWG (Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung - insbesondere der Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder) sowie einen Verstoss gegen die Schadensminderungspflicht dar.

Alles was ich darüber finde ist AnwaltsBüroKratieSprache
Kann das einer auf Deutsch erklären?:ugly:
Vor allem das Rot makierte:-?

Das Zitat findet sich häufig bei Paidmailern wieder und ich frag mich jedesmal was das bedeutet,da ich daraus nicht schlau werde?

Danke schon mal im vorraus;)
 
Kannst du eigentlich vergessen. Denn die erste Kontaktaufnahme kann in form einer Abmahnung stattfinden. Das ist nur verwirrendes Zeug damit der normale Bürger abgeschreckt wird, irgendwas unternehmen zu wollen.
 
Genau. Im Gegenteil: Sowas kann auch Abmahnungen fördern.
Genau wie ein "Disclaimer"-Text ...
 
.. Sowas kann auch Abmahnungen fördern.
..

Da möchte ich widersprechen, es geht in dem erwähnten § um die gewerbsmäßige Abmahnung (Grafenreuth hieß er glaub ich) der einfach mal so Webseiten durchforstete und vormittags einen Bäcker und nachmittags einen Paidmailer wg. Pille-Palle-Fehlern im Impressum abmahnte um dadurch die Gebühren zu kassieren. Der eigentliche Fall für eine Abmahnung ist ja wohl der das ein "Mitbewerber" (gleiche oder ähnliche Branche) sich durch einen Fehler auf der Webseite (keine oder undeutliche Angabe der Versandkosten, unirdische Nebenkosten die erst bei Abschluß sichtbar werden etc.) sich dem Abmahnenden gegenüber einen Wettbewerbsvorteil verschaffen will.
Ergänzt: Um eben diese Leute abzuschrecken ist der Hinweis da, es soll gefälligst erst ein kostenfreier Hinweis erfolgen (von Nichtmitbewerbern!) bevor abgemahnt wird.
 
Wenn Du ganz klar schuld bist, bei dem was Du auf Deiner Seite fabriziert hast, kann man Dich direkt kostenpflichtig abmahnen und Du kannst nichts dagegen tun. Da hilft auch der Text nicht. Denen einen mag es als "Abschreckung" genug sein ... aber man könnte es auch so deuten, wie es bei Disclaimern oft gemacht wird:

Du schützt Dich quasi im Voraus gegen ein mögliches Vergehen Deinerseits, was Du dann ggf. noch schnell beseitigen willst, bevor es richtig teuer wird. Jetzt könnte man denken "ja, wieso schreibt er das denn extra dahin? hat er vllt. was illegales vor????". Quasi ein Schuldeingeständnis im Voraus. ;)

Wann abgemahnt werden darf ist ja per Gesetz geregelt.
Also muss man es nicht extra aufführen.
 
Das Abmahnwesen ist leider eine deutsche Erfindung und wird seltsamer Weise vom Gesetzgeber kaum verfolgt. Es sollen ja sehr viel Anwälte im Bundestag sitzen und eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.