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Mir stellt sich gerade die Frage ob -rein rechtlich- Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass anzurechnen sind für den Pflichtteil, also ob indirekt derjenige, der den Pflichtteil bekommt, diese Kosten tragen muss.
Im BGB finde ich unter §§1967,1968 und 2311 immer nur die Formulierungen, dass...