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#1 (permalink) |
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VfB-Fan
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Ein Kumpel hat aus Versehen n Getränk über mein Notebook gekippt, das hatte danach Totalschaden. Da er keine Haftpflichtv. hat, will er mir das Geld so bezahlen. Die Frage ist nur: wieviel kann ich noch nehmen?
Kaufpreis: 680 Euro akt. Neupreis (idealo): 635 Euro Alter: 19 Monate Lt. einigen Onlinerechnern wären es nur ca. 230 Euro, die mir zustünden, allerdings kann ich das nicht nachvollziehen, wenn das Notebook aktuell immer noch 635 Euro neu kostet und meins zwar gebraucht, aber einwandfrei ist. Kann mir jemand vll. nen realistischen Schätzwert nennen.
Tschuuuut tschuuuut
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#2 (permalink) |
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abgemeldet
Reg: 01.05.2006
Beiträge: 32.944
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Na, dein Kumpel sollte doch soviel Anstand besitzen dir zumindest soviel zu zahlen, dass du wieder ein neues Gerät anschaffen kannst. Ich würde generell 50% vom Kaufpreis veranschlagen, dann kannst du noch was drauflegen und kannst dir ein neues Gerät besorgen.
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#6 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Ansonsten für einen Schätzwert, was dein Kumpel meiner Meinung nach zahlen sollte - nicht, was für nen Wert das Notebook wirklich hat: |
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#7 (permalink) |
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Auf´n guten Weg :)
Reg: 10.06.2009
Beiträge: 2.017
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Ich würde an deiner Stelle deinem Freund den kauf eines gleichwertigen und einwandfrei laufendem Gerät überlassen.
Wie er es und woher er es bekommt ist dann ihm überlassen. Als Entschädigung zu dem Laptop (so wäre es bestimmt bei uns) könnte er ruhig eine Kiste springen lassen, da du wohl selbst noch viel Arbeit haben wirst den Laptop wieder auf Forderman zu bringen (Datenverlust - Einstellungen). LG SMA |
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#13 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Es kommt imho auf den Zustand + zeitlichen Restwert an...und dann ohnehin auf die jeweilige Versicherung.
Wenn es reparabel ist, werden meist auch nur die Reparaturkosten getragen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden (Rep-Kosten höher wie Zeitwert) bekommt man auch nur den Zeitwert ersetzt, ferner nicht extra eine Elektronikversicherung abgeschlossen ist - die dann wohlmöglich den Wiederbeschaffungswert herausrückt. Wir haben aktuell einen Fall, wo ein Kind das Display mit der Schere zerkratzt hat. Reparaturkosten: 550EUR, Neugerät: 780EUR. Das Gerät war grad 2 Tage alt. Mal schauen was dabei herauskommt... |
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#14 (permalink) | |
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Catch-22
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Zitat:
Ein solches Prozedere haben die jedenfalls bei mir versucht, als mir jemand meinen (4 Monate alten) heißgeliebten Mac vom Tischgeworfen hatte. Nach etwas über 6 Monaten, etlichen Rechenfehlen, verlegten Daten (keine Ahnung, warum die beim 5ten Versuch immer noch nicht in der Lage waren sich meine Telefonnummer korrekt aufzuschreiben), versäumten Terminabsprachen zur Begutachtung des Rechners und dem Zauberwort "Anwalt" hatte ich dan jedenfalls den auf dem Kostenvoranschlag aufgeführten Betrag (ohne Mehrwertsteuer und in mehreren "Raten") auf meinem Konto. Und durfte den Rechner nach 6 Monaten(!) endlich "reparieren" lassen, da die Versicherung letztendlich doch kein Interesse mehr hatte, den Schaden zu begutachten. Alternativ hätte ich mich am Ende auch für die Auszahlung einer Wertminderung entscheiden können, die etwa den halben Reperaturkosten entsprochen hätte. Nervlich hat mich diese ganze Anglegenheit damals echt fertiggemacht. In jedem Telefonat haben die mich quasi als Betrüger hingestellt und mir nahegelgt, ich solle mich doch mit den (in Relation zum Kostenvoranschlag) lächerlich geringen Summen zufriedengeben und froh sein, dass ich überhaupt etwas bekomme. Immer wenn die mal wieder meine Telefonnummer "verlegt" hatten und der Außendienstmitarbeiter mich angeblich nicht erreichen konnte, wurde mir das wieder Täuschung angelastet. Letztendlich (nach über 5 Monaten) war ich jedenfalls drauf und dran, das defekte MacBook in hohem Bogen aus dem Fenster zu werfen, nur damit der ganze Stress endlich aufhört. Dann habe ich das Telefon an meine Mutter weitergereicht, die etwas von Psychoterror und Anwalt sagte. Eine halbe Stunde später klingelte das Telefon nochmals und der Sachbearbeiter teilte mir freundlichst(!) mit, dass sie die Überweisung des austehenden Betrages in die Wege geleitet hätten.Fazit: Kommunikation mit Versicherungen ist nur was für Masochisten oder Leute mit Anwalt. Jetzt habe ich zumindest eine Vorstellung daven, wofür eine Rechtschutzversicherung gut sein könnte. |
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