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#1 (permalink) |
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abgemeldet
Reg: 01.05.2006
Beiträge: 32.944
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Ich hatte die Tage mit meinen beiden Mitfahrerinnen eine Diskussion über die Aussage von unterschiedlich angebrachten Schildern.
Im folgenden gilt ja, dass die Schilderbäume von oben nach unten gültig sind. Also erst Fakten schaffen, dann Eingrenzen. (Links -> rechts entspricht von oben nach unten.) Beliebtes Beispiel: ![]() Bedeutet 60km/h wegen einer Baustelle. Gültig ab sofort, Aufhebung (innerorts) durch Querstraße oder eben Aufhebung der 60/setzen eines neuen Tempolimits. Bedeutet "in der Baustelle" 60 km/h. Gilt erst ab der Baustelle, für die Dauer der Baustelle. Hebt sich also von alleine wieder auf. (Wird aber meistens trotzdem noch einmal zusätzlich angezeigt mit // Schildern) Nun adaptieren wir das ganze auf die Autobahn mit folgender Mischung. ![]() [Schild: Werktags 9-18]Das Schild habe ich nun leider nicht gefunden, ist aber ein offz. Schild. Bedeutet für mich Staugefahr, deswegen 60 werktags 9-18 Uhr. Es ist also klar angegeben, wann Staugefahr besteht und wann das Limit gilt. Nun gibt es in der Gegenrichtung eben die Kombination OHNE die Einschränkung wann es gilt. Dazu hätte ich gerne ein paar Kommentare. Ist dann "jederzeit" Staugefahr und 60? Dann würde ja auch die 60 reichen, das Stauschild wäre eine zusätzliche Warnung, welche bei Dauerstau wohl überflüssig wäre. Müssten die Schilder dann nicht eigentlich auch andersherum sein? Oder gilt, wenn Staugefahr herrscht, dann 60? Aber wie definiert sich Staugefahr? |
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#3 (permalink) | ||
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R1150 GS Fahrer
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Zitat:
Also ich würde bei sowas pauschal um die 60 fahren, um jegliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Staugefahr würde ich in etwa wie folgt definieren: Auf Grund vieler Ab/Auffahrten auf kurzen Stücken besteht erhöhte Staugefahr durch - häufige Fahrstreifenwechsel - Rückstau von Abfahrten auf Grund von dort befindlichen Ampeln Das natürlich nur eine unbedeutende Laienmeinung. @sumi: Die Schweizer haben ja noch viel blödere Zeichen, die stehen jetzt an den Alpenpässen mit der Aufschrift: "Wir Schweizer sind zu blöd zum Schnee schieben!" gruss kelle! Zitat:
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#4 (permalink) | |
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Also für mich zaehlen nur die Fakten, wie Tempolimit und zeitliche Eingrenzung. Alles andere ist fuer mich "nettes Beiwerk" fuer Interessierte. Wenn keine Zeiten angegeben sind, gilt das Verkehrszeichen rund um dir Uhr. Auch wenn kein Stau ist.
Meine Interpretation. Zitat:
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#5 (permalink) | |
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abgemeldet
Reg: 01.05.2006
Beiträge: 32.944
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Zitat:
Es ist kein Autobahnkreuz mit vielen Auf- oder Abfahrten und Nachts ist die Bahn quasi ausgestorben. Zweispurig sauber ausgebaut, viel gerade Strecke, vernünftige Straße ohne Schäden ... - ich glaube ich werde mal bei offizieller Seite eine E-Mail einreichen, oder in einer Fahrschule nachfragen. |
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#6 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Ist doch ganz klar...
Staugefahr, deshalb 60 fahren, weil durch das 60er Schild Staugefahr produziert wird .Cool finde ich das auch hier - nach unbegrenzter Geschwindigkeit ein 100er Schild mit kleinem "vorsicht, gleich knallst du jemandem rein" Schild, statt einfach die Geschwindigkeit etappenweise reduzieren zu lassen... |
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#7 (permalink) | |
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@Nässe Find ich eh fast Auslegungssache. Nass ist erst bei Aquaplaning *gg*.
Ansonsten hab ich Dein Problem aber irgendwie noch nicht ganz. Zitat:
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#8 (permalink) | |
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abgemeldet
Reg: 01.05.2006
Beiträge: 32.944
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Zitat:
Das Problem ist doch recht einfach. Ich möchte wissen, ob Staugefahr eine Einschränkung ist. Nachts ist auf der Autobahn kein Stau und auch nicht die geringste Gefahr für Stau. Somit wäre die Autobahn freigegeben. Also möglicherweise fehlt da einfach ein Schild (werktags von bis) oder die Schilder hängen in der falschen Reihenfolge. |
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#9 (permalink) | ||
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Zitat:
?Du meinst genau so eine eigenständige Entscheidung treffen wie Nässe? Also nur wenn Stau ist, darfst Du xx km/h fahren? Wenn Stau ist, hast Du ja zwangsläufig Stop&Go oder Stillstand. Also erübrigt sich Schild 2 mit Geschwindigkeitsbegrenzung. Auf der Strecke ist immer Staugefahr (wenn nicht zeitlich eingegrenzt), daher gilt durchgehend xx km/h. Zitat:
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#10 (permalink) | |
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zeitw. Abwesend
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Ja.
Zitat:
Da die Strecke zweispurig ist, würde ich hier von einer Staugefahr ausgehen wenn: Eine Einhaltung des Rechtsfahrgebotes, über eine längere Strecke nicht mehr möglich ist. |
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