Rechtschreibfehler in den EF-AGB

Benutzer-56958

abgemeldet
20 Dezember 2009
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109
§06 Der Nutzer verpflichtet sich, auf externen klamm.de-bezogenen Projekten stets ehrlich zu handeln und den guten Namen von klamm.de, sowie das ExportForce Interface nicht für illegale Zwecke zu mißbrauchen.

Das sollte doch "missbrauchen" heißen, oder? 8)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sollte dich "missbrauchen" heißen, oder? 8)

Zitat:
§06 Der Nutzer verpflichtet sich, auf externen klamm.de-bezogenen Projekten stets ehrlich zu handeln und den guten Namen von klamm.de, sowie das ExportForce Interface nicht für illegale Zwecke zu mißbrauchen.

Kommt wohl darauf an, nach welcher Rechtschreibung Du gehst.
Nur würde ich da eher " zu Handeln" Schreiben.
Lg
 
Und welche Rechtschreibung wäre das dann, wo man Verben großschreibt? 8O :roll:

Wenn ich, denn schon falsch, in der Annahme liege, das es groß geschrieben wird, sei bitte so nett und kläre mich darüber genau auf.
War eigentlich nur davon ausgegangen, daß das Handeln groß geschrieben wird.
Sorry wenn ich da, einem Fehler unterliege.
Lg
 
Wenn ich, denn schon falsch, in der Annahme liege, das es groß geschrieben wird, sei bitte so nett und kläre mich darüber genau auf.
Gern :)
War eigentlich nur davon ausgegangen, daß das Handeln groß geschrieben wird.
Das Handeln ist ein Substantiv, also wird es großgeschrieben.
Handeln ist ein Verb ("Was tue ich?"), also wird es kleingeschrieben (hier in diesem Satz natürlich nicht, weils am Satzanfang steht).

Ich bin davon ausgegangen, dass das bekannt is, deswegen war mein Posting so ausgefallen. Sorry.
 
Gern :)Das Handeln ist ein Substantiv, also wird es großgeschrieben.
Handeln ist ein Verb ("Was tue ich?"), also wird es kleingeschrieben (hier in diesem Satz natürlich nicht, weils am Satzanfang steht).

Ich bin davon ausgegangen, dass das bekannt is, deswegen war mein Posting so ausgefallen. Sorry.

Im allgemeinen ist es, mir auch so bekannt, nur war ich halt der Meinung, das es in diesem Verhältnis zum konnektoren groß geschrieben sein müßte.
Nun gut, ich habe schon gesucht und kann deine Aussage, nur bestätigen, da ich kein Nachweis für eine Großschreibung, in diesem Fall finden kann.
Lg