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es ist immer Freiwillig!
Möglich ist es auch, ohne Deine vorherige Anmeldung auf einer Vorschlagsliste zu landen und eine Einladung zu bekommen (Welche Du dann nur aus wichtigem Grund ausschlagen kannst -jedenfalls ist das bis vor zehn Jahren in NRW so gewesen-).
Naja, zwischen "ablehnen" und "unentschuldigt fernbleiben" ist aber doch ein himmelweiter Unterschied. Wer "eingeladen" ist und einfach nicht hingeht und damit unter Umständen sogar die Gültigkeit des Ergebnisses aus diesem Wahllokal gefährdet, hat es nicht anders verdient, als dafür auch verknackt zu werden, dagegen ist mir aber kein Fall bekannt, wo jemand Probleme bekommen hat, weil er das Ehrenamt im Vorfeld abgelehnt hat. "Sonstige wichtige Gründe" sind schon ein sehr dehnbarer Begriff...Wenn man unendschuldigt fernbleibt, kann es passieren, das man 500€ Strafe zahlen muss!
Naja, zwischen "ablehnen" und "unentschuldigt fernbleiben" ist aber doch ein himmelweiter Unterschied. Wer "eingeladen" ist und einfach nicht hingeht und damit unter Umständen sogar die Gültigkeit des Ergebnisses aus diesem Wahllokal gefährdet, hat es nicht anders verdient, als dafür auch verknackt zu werden, dagegen ist mir aber kein Fall bekannt, wo jemand Probleme bekommen hat, weil er das Ehrenamt im Vorfeld abgelehnt hat. "Sonstige wichtige Gründe" sind schon ein sehr dehnbarer Begriff...