Schüler und Scriptverkauf

Fauchi95

Hobby-Webdesigner
ID: 297403
L
30 September 2007
91
4
Hallo,

wollte mich mal informieren,wie es aussieht,wenn ein Schüler Scripts verkaufen möchte.Bräuchte er eine Gewerbeanmeldung und muss er Umsatzsteuer zahlen??
Habe schon bei Google geguckt,aber entweder es sagt jeder was anderes oder ich raffs mal wieder nicht....:roll::roll:

Vielen Dank,
Fauchi95
 
Du musst soweit ich weiß bis zu 400 EUR Monatseinkommen gar nichts anmelden. Solltest du tatsächlich in einem Monat mehr verdienen, ist es meldepflichtig. Jedenfalls wenn es nicht nur 1x im Jahr vorkommt, sollte man das dann auch tun.
 
Ok,dankeschön.
Ich würde aber gerne noch wissen wie alt man sein muss um ein Gewerbe anzumelden und wie viel es kostet.(Im Bereich Webdesign/Programmieren)

Dankeschön,

Fauchi95
 
Dieser Absatz trifft wohl deine Frage nach dem Alter am besten ;)

gewerbe-anmelden.info schrieb:
Gewerbeschein für Minderjährige

Als Minderjähriger einen Online-Shop eröffnen oder Promotionjobs annehmen? Für Personen unter 18 Jahren gelten einige Sonderregeln.

Wenn man streng nach dem Recht geht dürfen Minderjährige kein Gewerbe eröffnen, da sie vom Gesetz her lediglich als "beschränkt geschäftsfähig" eingestuft werden. Arbeit als Hobby, wie z.B. das Erstellen eine Website ist in der Regel erlaubt. Sollte man jedoch regelmäßige Dienstleistungen mit erkennbarer, planmäßiger und auf Dauer angelegter Gewinnerzielung planen ,so braucht man einen Gewerbeschein. In diesem Falle hat das BGB ein paar Gesetze eingebaut, die es Minderjährigen doch noch ermöglichen einen Gewerbe zu betreiben:

- Zuerst mal braucht man nach § 112 des BGB eine "Formfreie Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten." Formfrei bedeuted nur, dass ein Kopfnicken plus ein "ja" reichen

- Das weitaus wichtigere was die Einverständniserklärung der Eltern nur wirksam machen kann ist die Bestätigung des Vormundschatsgerichts. Diese testet im Grunde genommen nur die Geschäftsfähigkeit und soll davor schützen, dass Kinder bzw. Jugendliche unbedacht eine Verantwortung auf sich nehmen und eine Firma gründen. Die Erziehungsberechtigten können diese Ermächtigung jedoch jederzeit zurücknehmen (!), in diesem Falle muss das allerdings noch vom Vormundschatsgerich bestätigt werden.
 
Das heißt also,dass ich rein theoretisch zu einer Firma gehen könnte und denen eine Homepage machen kann,ohne einen Gewerbeschein zu brauchen.
Oder??

MfG,
Fauchi95
 
Aber du willst Einnahmen erzielen von daher ist ein gewerbe pflicht. Musst mit deinen Eltern zum Gemeindeamt gehen da kannst dud as beantragen kostet ca. 40 Euro.
 
Da oben steht jetzt,dass ich,wenn ich es als Hobby mache,keine Gewerbeanmeldung brauche.
Du sagst das ich eine brauche eine Gewerbeanmeldung.

Langsam blicke ich nicht mehr durch.....

Trotzdem danke an alle die gepostet haben,

Fauchi95
 
Da oben steht jetzt,dass ich,wenn ich es als Hobby mache,keine Gewerbeanmeldung brauche.

Aber die Entscheidung, ob es ein Hobby ist oder ned, obliegt nicht dir.

Könnt ja jeder kommen und dagen, dass er es nur als Hobby betreibt ;)
 
Aber die Entscheidung, ob es ein Hobby ist oder ned, obliegt nicht dir.

Könnt ja jeder kommen und dagen, dass er es nur als Hobby betreibt ;)

Das ist so nicht richtig. Die Entscheidung obliegt solange dir, wie das Finanzamt etwas davon mitbekommt. Und dann kannst du selber dafür argumentieren das du es nur als Hobby betreibst.