Sammelthread Nebeneinkünfte von Bundestags-Abgeordneten

Naja Marty, wenn du noch immer nicht verstanden hast worum es geht, dann tust du mir wirklich leid.
Das ist nett von Dir, mir geht es auch besser, wenn ich von Dir Mitleid erhalte.
Heinz Müller ist, wenn er so lebt wie du sagst, so wichtig wie dem Papst sein Sack.
Aha, ein Bundestagsabgeordneter ist also unwichtig? Warum dann die Diskussion?

Es geht um Spitzenpolitiker die nebenher noch in Spitzenpositionen gehieft werden und i.d.R auch noch Spitzengehälter dazu verdienen.
Nochmal: Was bringt es Dir, wenn Du es nach der Wahl weisst? Beantworte diese Frage doch endlich mal.

Meines Erachtens ist ein Mandat im Bundestag nicht vereinbar mit einem Zweitjob, in dieser Art.
Das haben wir mittlerweile alle begriffen, und das ich das anders sehe, dürfte wohl auch klar sein.
Denn hinter einem Spitzengehalt sollte auch Spitzenarbeit stecken. Spitzenarbeit ist nur mit einem gewissen Zeitaufwand zu bewältigen, die wiederum bei der Arbeit für das Mandat fehlen würde und auch fehlt.
Das ist einfach falsch, aber eine Diskussion darüber ist überflüssig, weil wir beide unsere Meinung da sowieso nicht ändern.

So, und nun beantworte meine Frage.

Marty
 
28k Übergangsgeld sind flott weg. Ex-Bundestagsabgeordnete der hinteren Reihe bekommen selten solche Posten.
Die bekommt jeder pro Legislaturperiode.
Ich bin der Meinung, dass man nur fähige Leute in den Bundestag bekommt, wenn man ihnen keine Steine in den Weg legt. Und wenn man einem Anwalt vorschreibt, er muss in den 4 Jahren seine Kanzlei schliessen, dann wird er nicht in den Bundestag wollen. Und wenn man den fähigsten Köpfen dieser Republik vorschreiben will, dass sie ihr Können und Wissen nur noch im Bundestag einbringen dürfen, dann werden sie das nicht wollen.
Warum nicht!? Man kandidiert ja nicht aus Spaß für den Bundestag, sondern aus einer gewissen Überzeugung heraus. Wenn ich dann mich gegen eine Kandidatur entscheide, dann ist es mit der Überzeugung aber nicht weit her.
Was bleibt? Wir kriegen weiterhin Beamte und Berufspolitiker in den Bundestag.
Und was soll dann groß anders werden!? Was ist eigentlich ein berufspolitiker!?

'tschuldigung, ich versteh es einfach nicht. Wozu muß ein Politiker nebenbei noch arbeiten!? Wozu muß er nebenbei noch in einem Aufsichtsrat sitzen!?
 
Die bekommt jeder pro Legislaturperiode.
ich meinte die Aufsichratsposten, die Du genannt hattest, nicht das Übergangsgeld.
Warum nicht!? Man kandidiert ja nicht aus Spaß für den Bundestag, sondern aus einer gewissen Überzeugung heraus.
Exakt. Und jeder wägt da Möglichkeiten und persönliche Risiken ab. Und wenn ein zusätzliches Risiko darin besteht, anschliessend ohne Erwerb auf der Strasse zu stehn, dann hält das vielleicht wieder ein paar fähige Köpfe ab.
Und was soll dann groß anders werden!? Was ist eigentlich ein berufspolitiker!?
Jemand, der Abitur macht, Jura studiert, nebenbei die Jugendorganisation der bevorzugten partei durchläuft, anschliessend Abgeordneter wird und ausser diesem Job nie etwas anderes gemacht hat.

'tschuldigung, ich versteh es einfach nicht. Wozu muß ein Politiker nebenbei noch arbeiten!? Wozu muß er nebenbei noch in einem Aufsichtsrat sitzen!?
Er MUSS nicht. Es geht hier nicht darum, ob er muss. Es geht hier darum, ob er darf, wenn er möchte. Und ob er, wenn er es macht, veröffentlichen muss, was er verdient.

Vorstände grosser Unternehmen sitzen auch nebenbei noch in ein paar Aufsichtsräten. Es kann also so anstrengend nicht sein.

Marty
 
Jemand, der Abitur macht, Jura studiert, nebenbei die Jugendorganisation der bevorzugten partei durchläuft, anschliessend Abgeordneter wird und ausser diesem Job nie etwas anderes gemacht hat.
Und wovon lebt dieser Mensch!? Du gehst doch hier auch die ganze Zeit von Abgeordneten aus, die nur 4 Jahre im Bundestag sitzen. Meinst du, dass jemand nach dem Studium in den Bundestag einzieht und dann den Rest seines Lebens als Abgeordneter tätig ist!?
Er MUSS nicht. Es geht hier nicht darum, ob er muss. Es geht hier darum, ob er darf, wenn er möchte.
Warum möchte er denn!? Wo ist das Problem, wenn er nicht darf!?

Nunja, wir werden wohl nicht auf einen Nenner kommen. ;)
 
Und wovon lebt dieser Mensch!?
Erst von seinen Eltern, dann von Bafög und Nebnjobs und dann von politischen Ämtern. Und diese Leute gibt es tatsächlich. Im meinem Ex-Wahlkreis Düren gab es davon einen. Als er dann nicht mehr gewählt wurde, hat er gejammert, dass er ja jetzt gar kein Einkommen mehr hätte, wo er doch von beruf Politiker sei.

Die SPD hat dann einen Posten für ihn im Landtag gefunden, soweit ich weiss.

Du gehst doch hier auch die ganze Zeit von Abgeordneten aus, die nur 4 Jahre im Bundestag sitzen. Meinst du, dass jemand nach dem Studium in den Bundestag einzieht und dann den Rest seines Lebens als Abgeordneter tätig ist!?
ja, das glaube ich, und wenn Du dir mal die Jüngeren im parlament anschaust und deren Werdegang...
Warum möchte er denn!? Wo ist das Problem, wenn er nicht darf!?
Was hat uns das zu interessieren, warum er möchte? Das ist seine Entscheidung. Und es gibt kein Problem, wenn er nicht darf. Abgesehen davon, dass die fähigen Leute dann wieder nicht in die Politik gehen, weil es zu wenig zu verdienen gibt. Es gibt aber auch keins, wenn er darf.

Marty
 
In den Beiträgen zu diesem Thread wird immer wieder die "Befürchtung" geäußert, eine Offenlegungspflicht der Nebeneinkünfte von Abgeordneten führe zu einem "Beamtenparlament".

Ich wüßte gern, wie die Leute, die sich dieser polemischen Aussage des Herrn Merz anschließen, das begründen wollen.

Das Gesetz, gegen das Herr Merz klagt, besagt lediglich, dass Mitglieder des Bundestages alle Nebeneinkünfte gegenüber dem Bundestagspräsidenten offenlegen müssen (das war schon vor der Gesetzesnovelle so) und dass der Bundestagspräsident diese Nebeneinkünfte der Öffentlichkeit (den Wählern) bekannt geben muß (diese Offenlegungspflicht gegenüber den Wählern ist neu).

Herr Merz, der gegen dieses Gesetz in Karlruhe klagt, behauptet einerseits, er sei als Abgeordneter nicht ausgelastet (weshalb er nicht "hauptberuflich" Abgeordneter sein wolle) und er sehe nicht ein, wieso er den Wählern gegenüber offen legen solle, wer ihn für seine Arbeit bezahlt. Dabei sollte der Wähler doch vor allen wissen, wessen Kostgänger er da seine Stimme gibt.

Wieso sich Herr Merz als Abgeordneter als unterfordert bezeichnet, dürfte jedem Politik-Interessierten klar sein: Als Herr Schröder noch Kanzler war, versuchte Herr Merz alles, um Frau Merkel aus einer möglichen Kanzlerkandidatur zu drängen. Der nächste CDU-Kanzlerkandidat hatte Merz zu heissen - als sich die Partei darauf nicht einließ und Herrn Merz aus dem Parteipräsidium schmiss, reagierte Herr Merz wie ein maulendes kleines Kind, sammelte Nebenpöstchen um Nebenpöstchen, um sich für den Verlust der erstrebten höheren Altersvorsorge privat zu entschädigen. Wieso er trotz der angeblichen Unterforderung Abgeordneter blieb und sich nicht auf seine lukrativeren privaten Pöstchen zurück gezogen hat? Ganz einfach: Zum einen bekommt er nie wieder eine günstigere so hohe Altersvorsorge wie als Bundestagsabgeordneter, ganz gleich, ob er nun bei Sitzungen anwesend ist oder (wie meistens) nicht. Andererseits würde er viele seiner Aufsichtsratsposten ziemlich schnell verlieren, wenn er nicht mehr als Bundestagsabgeordneter Lobbyarbeit für diese Firmen leisten könnten.

Die neue Offenlegungspflicht bedeutet lediglich, dass der Bundestagsvorsitzende die Angaben, die ihm gegenüber gemacht werden, an die Wähler weiter geben muß. Herrn Merz versucht genau das durch seine Klage zu verhindern, wohl wissend, dass jede Kapitalgesellschaft, wie all jene, in deren Vorstand sich Herr Merz breit gemacht hat, sein
Gehalt im aktuellen Geschäftsbericht ohnehin veröffentlichen muß. Herr Merz betreibt hier auf Kosten der staatlichen Gerichtsbarkeit Polemik ohne Ende.

Und so etwas heissen einige hier im Forum gut?
 
Zuletzt bearbeitet:
In den Beiträgen zu diesem Thread wird immer wieder die "Befürchtung" geäußert, eine Offenlegungspflicht der Nebeneinkünfte von Abgeordneten führe zu einem "Beamtenparlament".
Ich lese hier hauptsächlich Meinungen, die die Ansicht vertreten, dass ein VERBOT der Nebentätigkeiten zu einem Beamtenparlament führen würde.

Die Veröffentlichung führt nicht dazu, aber das Verbot von Nebentätigkeiten.

Ich wüßte gern, wie die Leute, die sich dieser polemischen Aussage des Herrn Merz anschließen, das begründen wollen.
Wer vertritt denn hier diese Meinung?

und dass der Bundestagspräsident diese Nebeneinkünfte der Öffentlichkeit (den Wählern) bekannt geben muß (diese Offenlegungspflicht gegenüber den Wählern ist neu).
..und der Sinn erschliesst sich mir nicht.

Dabei sollte der Wähler doch vor allen wissen, wessen Kostgänger er da seine Stimme gibt.
Falsche Zeitform... der Wähler hat ihm schon die Stimme gegeben. Was macht es für einen Sinn, wenn der Wähler dann nachträglich erfährt, wie Herr Merz noch sein Geld verdient? Er kann ihn dann nicht mehr feuern.

Zum einen bekommt er nie wieder eine günstigere so hohe Altersvorsorge wie als Bundestagsabgeordneter, ganz gleich, ob er nun bei Sitzungen anwesend ist oder (wie meistens) nicht.
Noch jemand, der die Meinung vertritt, ein Bundestagsabgeordneter würde seine Arbeit nur machen, wenn er bei Bundestagssitzungen anwesend ist. Ich bin der Meinung, er macht sie auch, wenn er in seinem Wahlkreis ist oder in seinem Büro.

Andererseits würde er viele seiner Aufsichtsratsposten ziemlich schnell verlieren, wenn er nicht mehr als Bundestagsabgeordneter Lobbyarbeit für diese Firmen leisten könnten.
Ich dachte, er macht gar nichts. Wie kann er dann Lobbyarbeit machen? Und welche Lobby vertritt er denn? Die der Anwälte, weil er selber einer ist? Und wenn er jetzt veröffentlichen müsste, wieviel er als Anwalt verdient, dann macht er also keine Lobbyarbeit mehr für Anwälte?

wohl wissend, dass jede Kapitalgesellschaft, wie all jene, in deren Vorstand sich Herr Merz breit gemacht hat, sein
Gehalt im aktuellen Geschäftsbericht ohnehin veröffentlichen muß.
Versteh ich jetzt nicht? Sein Gehalt als Aufsichtsrat wird doch nach Deinen Ausführungen sowieso veröffentlicht. Warum soll den der Bundestagspräsident das noch einmal machen? Und wenn es veröffentlicht wird, wo sitzt er denn in Aufsichtsräten, wieviel verdient er dort und welche seiner politischen Entscheidungen siehst Du dadurch beeinflusst?

Marty
 
... obwohl ich mich Frage, wie man es sich zeitlich leisten kann, selbstständig und Bundestagsabgeordtner sein zu können.

Zum Thema Zeit haben...

Ein Bundestagsabgeordneter ist in vielen Fällen nichts anderes als ein Wochenendpendler.

Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass man da pro Woche zwischen Thüringen und Berlin ca. 8 Stunden unterwegs ist.

Das ist zum einen die Zeit, die ein Berliner Abgeordneter "übrig" hat und etwas tun kann.
Andererseits kann der zugfahrende Abgeordnete die Zeit im Zug nutzen, um Arbeiten zu erledigen.

Oder die Zeit, die ein Berliner Abgeordneter nach seiner parlamentarischen Arbeitszeit zu Hause mit der Familie verbringt, da sitzt der thüringer Abgeordnete in seiner Wohnung und hat Zeit...

Und nochwas:
Wir haben für dieses Jahr August ein Jugendtreffen organisiert, zu 90% in ehrenamtlicher Tätigkeit.

Wenn es jugendliche Arbeitnehmer/Studenten/Azubis es schaffen, neben dem Job so etwas zu organisieren, warum sollte dann ein Abgeordneter nicht die Zeit haben, einer zweiten Tätigkeit nachzugehen?

gruss kelle!
 
Wenn es jugendliche Arbeitnehmer/Studenten/Azubis es schaffen, neben dem Job so etwas zu organisieren, warum sollte dann ein Abgeordneter nicht die Zeit haben, einer zweiten Tätigkeit nachzugehen?
Ich zweifle ja auch nicht, ob ein Abgeordneter die Zeit hat, 'ner zweiten Tätigkeit nachzugehen, sondern ob ein Selbstständiger die hat. :p
 
Ich zweifle ja auch nicht, ob ein Abgeordneter die Zeit hat, 'ner zweiten Tätigkeit nachzugehen, sondern ob ein Selbstständiger die hat. :p

Hmm, das würde ich wohl davon abhängig machen, wieviel er von Zeitmanagement versteht.

Gerade bei kleinen Firmen hat ja der Chef als Hauptbelastung die normale Arbeit "Chefarbeiten" kommen ja noch dazu.

Hat er also ausreichend Angestellte, die sich um die Arbeit als solches kümmern, kann er immer noch die Chefarbeit erledigen...

gruss kelle!
 
Studie: 193 Bundestagsabgeordnete haben Nebeneinkünfte

Folgende News wurde am 01.08.2017 um 18:14:58 Uhr veröffentlicht:
Studie: 193 Bundestagsabgeordnete haben Nebeneinkünfte
Top-Themen

Berlin (dts) - Von den 655 Abgeordneten, die in der zu Ende gehenden Wahlperiode dem Bundestag ganz oder zeitweise angehört haben, haben einer Studie der Otto-Brenner-Stiftung 610 Nebentätigkeiten aufgeführt: Im Fall von 193 Abgeordneten gab es für diese Nebentätigkeiten Geld, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Mittwochsausgabe). Das sind 29 Prozent aller Abgeordneten. Nur 45 gaben der Studie zufolge an, keine veröffentlichungspflichtigen Nebentätigkeiten zu haben. Die Studie beruht auf den Angaben, die die Abgeordneten selber auf der Webseite des Bundestags machen. Sie geben dort an, ob sie "entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat" ausüben, ob sie "Funktionen in Unternehmen, in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, in Vereinen, Verbänden und Stiftungen" haben - und wie die bezahlt sind. Manche Tätigkeiten, in Kuratorien, Verbandsversammlungen und Verwaltungsräten, sind ehrenamtlich; für andere gibt es Geld. Die Abgeordneten müssen ihre Nebeneinkünfte nicht exakt benennen, die Regeln des Bundestags sehen nur vor, dass sie eine Stufe angeben: Stufe eins bedeutet jährliche Einkünfte zwischen 1.000 und 3.000 Euro, Stufe zehn bedeutet Einkünfte von mehr als 250.000 Euro. Die meisten Nebeneinkünfte liegen laut SZ zwischen 1.000 und 30.000 Euro: 1.121 von insgesamt 1.263 Angaben lägen zu Einkünften in dieser Größenordnung vor. Aber es gebe auch Großverdiener - jene Abgeordneten, die auf mehr als 150.000 Euro nebenbei kommen, gehören der Studie zufolge alle CDU und CSU an."Zwei Drittel der Abgeordneten, die bezahlte Nebentätigkeiten haben, sind Mitglieder der Unionsfraktion", schreibt der Autor der Studie, der Berliner Sozialwissenschaftler Sven Osterberg. Die SPD allerdings holt laut der Studie offenbar auf: Im Vergleich zur vorherigen Wahlperiode sei sie die einzige Fraktion, innerhalb derer eine Zunahme bezahlter Nebenjobs zu beobachten sei. Die meisten der neuen Abgeordneten haben der Studie zufolge ihren früheren Beruf fortgeführt - viele von ihnen sind Anwälte oder selbständig. 63 von 83 Anwälten im Bundestag geben eine Nebentätigkeit an; fast alle gehören sie zur Union. Mehr als doppelt so viele Männer wie Frauen üben der Studie zufolge Nebenjobs aus. Und zwei von drei dieser männlichen Nebenverdiener gehörten wiederum der Union an. Die Otto-Brenner-Stiftung, die der IG Metall gehört, kam deshalb zu dem Schluss: Es handele sich um ein "Problem" vor allem der Union. Als Problem sieht sie die Nebeneinkünfte deshalb, weil aus den Angaben der Abgeordneten nicht zu schließen ist, ob sie harmlos sind oder ob damit Interessenkonflikte begründet werden, ob Tätigkeiten am Allgemeinwohl orientiert sind oder aber "lobbyistische Funktion" haben. Die Gesamtsumme aller Nebeneinkünfte war nur zu schätzen, schreibt die SZ: Sicher lasse sich nur sagen, dass sie zwischen 26,5 Millionen und 48,7 Millionen Euro liege. Osterberg äußerte einen Vorschlag, wie die Abgeordneten sich vom Verdacht befreien könnten, käuflich zu sein: "Honorare sollten gespendet werden", sagte er.
 
Und ??

Wer soll sich darüber aufregen ?

Die Politiker werden nicht gekauft, Sie haben halt dem entsprechende Nebeneinkünfte.

Und da Sie ja keine genauen Angaben darüber machen müssen was Sie von welcher Einkunft genau erhalten, hinterziehen Sie auch n och Steuern ohne Ende, aber das sei Ihnen mit Ihren geringen Einkünften gegönnt.
 
CSU-Abgeordneter Michelbach hat die höchsten Nebeneinkünfte

Folgende News wurde am 25.01.2018 um 19:00:46 Uhr veröffentlicht:
CSU-Abgeordneter Michelbach hat die höchsten Nebeneinkünfte
Top-Themen

Berlin (dpa) - Mindestens 41 der 709 Abgeordneten des neuen Bundestags gehen einer bezahlten Nebentätigkeit nach. Das geht aus einer Auswertung des Portals abgeordnetenwatch.de hervor, über die die «Süddeutsche Zeitung» zuerst berichtet hatte. Die höchsten Nebeneinkünfte hat demnach der CSU-Parlamentarier Hans Michelbach, der als Inhaber der MIBEG-Unternehmensgruppe einen jährlichen Gewinn von mehr als 250 000 Euro angegeben hat. Mitglieder des Bundestags sind verpflichtet, Einkünfte von mehr als 1000 Euro im Monat oder 10 000 Euro im Jahr anzugeben. Allerdings müssen sie keine genaue Summe nennen, sondern sich nur in eine von zehn Verdienststufen einordnen.
 
Staatlich erlaubte Steuerhinterziehung . . .
Aber auch verständlich. Sie arbeiten ja nur für`s Volk.
Da darf Frau/Mann das.
 
Ist doch ganz einfach !
Sie müssen Ihre Nebeneinkünfte nur in 10 Stufen angeben.

Während bei einem normalen Bürger jeder Eurocent in die Berechnung einfließt.
 
Mach Dich doch bitte einmal selber schlau darüber !
Natürlich beim Finanzamt und auch beim Bundestagspräsidium.
Darüber gibt es schon seit Jahrzehnten offene Diskussionen, die ständig von Seiten der Politik vernachlässigt werden.
Das das Finanzamt die Ausgaben der Firmen bis auf jeden €uro-Cent kennt ist klar. Nur die Geldempfänger müssen ja nur gemäß Ihren 10 Stufen eine Anzeige erstatten.
Wie viele Steuergelder dadurch dem Staat entgeht, das wird verschwiegen.

P.S. : Und das Finanzamt darf hier nicht (wie bei allen anderen Steuerzahlen üblich) schätzen.