Anbieter von Anti-Nazi-Symbolen verurteilt

Er wars aber trotzdem :p - und jetzt ist er Gastdozent in Princeton - also kann man bei ihm sogar ganz offiziell was lernen... :mrgreen:
ich als armes Licht leider nicht - bei den Gebühren :(

Echt? *Überraschung heuchelt*

Trotzdem war es ein verdammt fähiger Mann, einer der fähigsten unter Schröder und dumm ist er schonmal garnicht. Also kann auch eine "Steinewerfer" dir etwas beibringen.
hab aber auch schon gegenteiliges gehört 8)
 
was ich traurig finde ist, dass das "neue" hakenkreuz (was wie 3 sichel aussieht) ohne probleme gezeigt und verbreitet werden darf... nunja, meinungsfreiheit, dann aber auch bitte bei symbolen die GEGEN den Nationalsozialismus gerichtet sind.
 
Also ich verstehe nicht inwiefern sich nun alle an dem durchgestrichenen Hakenkreuz aufgeilen ?! Der Versandhändler wurde doch im generellen verurteilt wegen dem Verkauf von Antifaschishtischen Symbolen.

"Stuttgart - Im Stuttgarter Prozess um den Vertrieb von Anti-Nazi-Symbolen wie durchgestrichenen Hakenkreuzen ist der Versandhändler zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt worden."

Dabei ist das durchgestrichene Hakenkreuz doch nur ein Beispiel oder ? Und mir kann keiner erzählen, dass ein linker Verkäufer nicht zumindest auch Verfassungsmäßig bedenkliches Material hat welches er in seinem Laden verkauft. Ebensowenig wie wohl ein rechter Verkäufrer wohl auch Sachen unterm Tresen hat die da nicht hingehören.

Also ich für meinen Teil möchte mir nicht herausnehmen der Staatsanwaltschaft hier etwas zu unterstellen aus einer kurzen news heraus ohne zu wissen was da genau als beweiss beschlagnahmt wurde. Das die grünen sich selbst anzeigen um mal wieder schlagzeilen zu machen fördert dabei auch nicht unbedingt die objektivitätä.
 
Dabei ist das durchgestrichene Hakenkreuz doch nur ein Beispiel oder?
Nö, es ging nur um die Hakenkreuze.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte am 23. August 2005 die Räume des Nix-Gut-Versands und das Wohnhaus des 32-jährigen Familienvaters Kamm durchsuchen lassen und dabei 16 582 Artikel beschlagnahmt, auf denen das Hakenkreuz in verschiedenen Varianten abgebildet ist: in einem Halteverbotsschild, von einer Faust zerdrückt, von einem Strichmännchen in den Mülleimer geworfen, von der Comicfigur Marsupilami mit dem Schwanz zerschnitten oder von einer weiteren Comicfigur mit einem Baseballschläger zerschlagen. Die Begründung der Fahnder: Der Nix-Gut-Versand treibe Handel mit Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen, nämlich mit dem Hakenkreuz.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1259203
Richter Küllmer sagte zur Urteilsbegründung, die verfremdeten Hakenkreuze seien dem Original "erkennbar nachgebildet". Dass sie zu einem großen Teil "eindeutig und unmissverständlich" gegen Nazis gerichtet seien, spreche nicht gegen eine Verurteilung. Dem Gesetzgeber gehe es um eine "grundsätzliche Tabuisierung" von nationalsozialistischen Kennzeichen. Ausnahmen im Rahmen der freien Meinungsäußerung hält das Gericht zwar für möglich. "Hier ist die Gefahr des Gewöhnungseffekts aber dermaßen groß, dass die Meinungsfreiheit zurücktreten muss", betonte Küllmer.
https://rating.netscape.de/index.jsp?sg=News_Politik&cid=1033567125
 
Naja der Richter gibt doch eine logische Begründung hier ab.
Logisch allemal, nur halt ich es für fraglich, dass es "dem Gesetzgeber [...] um eine 'grundsätzliche Tabuisierung' von nationalsozialistischen Kennzeichen" geht. Ich kenn das Gesetz nicht im Wortlaut, deshalb mag ich nicht beurteilen, ob diese Absicht aus dem Gesetz herauszulesen ist. Frau Zypries und weitere Politiker von SPD klangen da schon anders.
 
Frau Zypries und weitere Politiker von SPD klangen da schon anders.

Was nur natürlich ist, schließlich will man ja auch zeigen das man nicht rechts ist - was unter anderem die Grünen mit ihrer tollen Aktion auch machen (als wenn die Gerichte nicht genug zu tun hätten).

Davon abgesehen ist das ganze natürlich auf den ersten Blick Unfug, schließlich wird hier gegen Nazis Stellung bezogen, was durchaus positiv ist. Allerdings kann man das Gesetz durchaus dementsprechend interpretieren. Und hat sich jemand die Mühe gemacht sich die Artikel mal anzuschauen? Ich zum Beispiel finde das Hakenkreuz im Stoppschild ziemlich .. naja fragwürdig. Auf den ersten Blick kann man das auch durchaus missverstehen.

Zurück zum Urteil - da das Urteil nach Interpretation des Gesetztes gesprochen wurde ist das ganz korrekt - wenn Frau Zypries jetzt rumwettert, dann muss der Gesetzgeber halt das Gesetz verändern. Es liegt also m.E. nicht an einen Richter (Unterstellungen wie ich auch in anderen Foren gelesen habe à la : "Der ist auch ein Nazi" oder "Dem müsste man das Haus anzünden, dem Nazi" finde ich da sehr unangebracht - zeigt mir persönlich aber auch die Gewaltbereitschaft linker Klientel :D )sondern an dem zugrundeliegenden Gesetz.

Davon abgesehen wird das ganze sowieso in die Berufung/nächste Instanz gehen wenn mich nicht alles täuscht. Und unter dem Druck der empörten Masse wird das dann eh bedeuten, dass das Urteil gemildert wird oder es zu einem Freispruch kommt.

So Long
Agroschx
 
Logisch allemal, nur halt ich es für fraglich, dass es "dem Gesetzgeber [...] um eine 'grundsätzliche Tabuisierung' von nationalsozialistischen Kennzeichen" geht.

Wenn es dem Richter um die "grundsätzliche Tabuisierung" geht, dann dürften in Dokumentarfilmen, in Verfilmungen wie "der Untergang" usw. auch keine Hakenkreuze mehr gezeigt werden. H****r am besten auch nicht. Am besten wir vergessen die ganze Zeit von damals. Vielleicht wird das Thema "KZ Lüge" dann irgendwann mal wieder populärer... :evil:
 
@liquid0815: Ironie? ...

...Sonst lese hier weiter: :mrgreen:

der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

Wobei man natürlich jetzt darüber diskutieren kann ob die Aufnäher vielleicht auch in den Breich "Kunst" oder "Lehre" fallen. Im nachhinein glaube ich der Typ hatte keinen richtig guten Anwalt :roll:
 
Zurück zum Urteil - da das Urteil nach Interpretation des Gesetztes gesprochen wurde ist das ganz korrekt - wenn Frau Zypries jetzt rumwettert, dann muss der Gesetzgeber halt das Gesetz verändern. Es liegt also m.E. nicht an einen Richter (Unterstellungen wie ich auch in anderen Foren gelesen habe à la : "Der ist auch ein Nazi" oder "Dem müsste man das Haus anzünden, dem Nazi" finde ich da sehr unangebracht - zeigt mir persönlich aber auch die Gewaltbereitschaft linker Klientel :D )sondern an dem zugrundeliegenden Gesetz.
Hab ich ja auch geschrieben: Das Gesetz ist (wiedermal) mit Fehlern behaftet. Der Richter legt es so aus, wie es da steht. Nur - wieder unter Vorbehalt, da ich das Gesetz nicht kenne - finde ich seine Begründung teilweise irritierend, teilweise anmaßend: Liest man wirklich aus dem Gesetz heraus, dass unsere Gesetzgeber, sprich unsere Politiker, eine "grundsätzliche Tabuisierung" von Hakenkreuzen haben wollen!? Ich bezweifle das stark. Zumindest unsere Justizministerin und ihre Partei sind sicherlich nicht dieser Auffassung.
Kurz: Hätte der Richter gesagt, dass ihm das Gesetz keinen Spielraum gelassen hat, hätte die Kritik mehr Richtung Politik gezielt und nicht Richtung Justiz. So muß er sich schon einige Vorwürfe gefallen lassen - und das zurecht.

Alles andere als ein Freispruch wäre - auch ohne öffentliche Empörung - ein Witz.
 
der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
In der Begründung heißt es u.a.: "Hier ist die Gefahr des Gewöhnungseffekts aber dermaßen groß, dass die Meinungsfreiheit zurücktreten muss".
Guido, N24 und Co, sei Dank, sieht man in der Glotze häufiger und mehr Nazi-Hakenkreuze als im Alltag durchgestrichene (es sei denn man lebt in einer Antifa-WG wie apfelhaus oder inextreMo :ugly:). Was natürlich auch immer "Gewöhnungseffekt" heißen mag bzw. welche Gefahren davon ausgehen mögen.
 
perlini schrieb:
Alles andere als ein Freispruch wäre - auch ohne öffentliche Empörung - ein Witz.

warum? In einer Demokratie gilt doch gleiches Recht für alle. Etwas, was gerade die Linken immer sehr gerne hervorheben... und wenn dann die Rechten ein Symbol nicht für ihre Zwecke benutzen dürfen, warum sollten die Linken es dann für ihre Zwecke benutzen dürfen?
 
und wenn dann die Rechten ein Symbol nicht für ihre Zwecke benutzen dürfen, warum sollten die Linken es dann für ihre Zwecke benutzen dürfen?

Ganz einfach, weil der Zweck ein anderer ist.

Die einen nutzen es (bzw. könnten es nutzen) für die Verherrlichung eines unmenschlichen Systems, die anderen zur Ablehnung dieses Systems.

Und der gesetzlich klar erlaubte Fall ist geschichtliche Bildung.

Ergo, ein Symbol, drei Verwendungszwecke.

Das heißt, man darf die Entscheidung nicht am Symbol festmachen, sondern am Zweck seiner Verwendung.

gruss kelle!