ich hab die grünen nicht gewählt.Ein bekannter "Steinewerfer" war bis vor kurzem Außenminister ...
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ich hab die grünen nicht gewählt.Ein bekannter "Steinewerfer" war bis vor kurzem Außenminister ...
ich hab die grünen nicht gewählt.
ich hab die grünen nicht gewählt.
ich als armes Licht leider nicht - bei den GebührenEr wars aber trotzdem - und jetzt ist er Gastdozent in Princeton - also kann man bei ihm sogar ganz offiziell was lernen...
hab aber auch schon gegenteiliges gehörtEcht? *Überraschung heuchelt*
Trotzdem war es ein verdammt fähiger Mann, einer der fähigsten unter Schröder und dumm ist er schonmal garnicht. Also kann auch eine "Steinewerfer" dir etwas beibringen.
ich als armes Licht leider nicht - bei den GebührenEr wars aber trotzdem - und jetzt ist er Gastdozent in Princeton - also kann man bei ihm sogar ganz offiziell was lernen...
Lese ich aus diesem Satz in diesem Zusammenhang bedauern heraus... (wegen -> )
hab aber auch schon gegenteiliges gehört
Nö, es ging nur um die Hakenkreuze.Dabei ist das durchgestrichene Hakenkreuz doch nur ein Beispiel oder?
https://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1259203Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte am 23. August 2005 die Räume des Nix-Gut-Versands und das Wohnhaus des 32-jährigen Familienvaters Kamm durchsuchen lassen und dabei 16 582 Artikel beschlagnahmt, auf denen das Hakenkreuz in verschiedenen Varianten abgebildet ist: in einem Halteverbotsschild, von einer Faust zerdrückt, von einem Strichmännchen in den Mülleimer geworfen, von der Comicfigur Marsupilami mit dem Schwanz zerschnitten oder von einer weiteren Comicfigur mit einem Baseballschläger zerschlagen. Die Begründung der Fahnder: Der Nix-Gut-Versand treibe Handel mit Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen, nämlich mit dem Hakenkreuz.
https://rating.netscape.de/index.jsp?sg=News_Politik&cid=1033567125Richter Küllmer sagte zur Urteilsbegründung, die verfremdeten Hakenkreuze seien dem Original "erkennbar nachgebildet". Dass sie zu einem großen Teil "eindeutig und unmissverständlich" gegen Nazis gerichtet seien, spreche nicht gegen eine Verurteilung. Dem Gesetzgeber gehe es um eine "grundsätzliche Tabuisierung" von nationalsozialistischen Kennzeichen. Ausnahmen im Rahmen der freien Meinungsäußerung hält das Gericht zwar für möglich. "Hier ist die Gefahr des Gewöhnungseffekts aber dermaßen groß, dass die Meinungsfreiheit zurücktreten muss", betonte Küllmer.
Logisch allemal, nur halt ich es für fraglich, dass es "dem Gesetzgeber [...] um eine 'grundsätzliche Tabuisierung' von nationalsozialistischen Kennzeichen" geht. Ich kenn das Gesetz nicht im Wortlaut, deshalb mag ich nicht beurteilen, ob diese Absicht aus dem Gesetz herauszulesen ist. Frau Zypries und weitere Politiker von SPD klangen da schon anders.Naja der Richter gibt doch eine logische Begründung hier ab.
Frau Zypries und weitere Politiker von SPD klangen da schon anders.
Logisch allemal, nur halt ich es für fraglich, dass es "dem Gesetzgeber [...] um eine 'grundsätzliche Tabuisierung' von nationalsozialistischen Kennzeichen" geht.
Hab ich ja auch geschrieben: Das Gesetz ist (wiedermal) mit Fehlern behaftet. Der Richter legt es so aus, wie es da steht. Nur - wieder unter Vorbehalt, da ich das Gesetz nicht kenne - finde ich seine Begründung teilweise irritierend, teilweise anmaßend: Liest man wirklich aus dem Gesetz heraus, dass unsere Gesetzgeber, sprich unsere Politiker, eine "grundsätzliche Tabuisierung" von Hakenkreuzen haben wollen!? Ich bezweifle das stark. Zumindest unsere Justizministerin und ihre Partei sind sicherlich nicht dieser Auffassung.Zurück zum Urteil - da das Urteil nach Interpretation des Gesetztes gesprochen wurde ist das ganz korrekt - wenn Frau Zypries jetzt rumwettert, dann muss der Gesetzgeber halt das Gesetz verändern. Es liegt also m.E. nicht an einen Richter (Unterstellungen wie ich auch in anderen Foren gelesen habe à la : "Der ist auch ein Nazi" oder "Dem müsste man das Haus anzünden, dem Nazi" finde ich da sehr unangebracht - zeigt mir persönlich aber auch die Gewaltbereitschaft linker Klientel )sondern an dem zugrundeliegenden Gesetz.
@liquid0815: Ironie? ...
In der Begründung heißt es u.a.: "Hier ist die Gefahr des Gewöhnungseffekts aber dermaßen groß, dass die Meinungsfreiheit zurücktreten muss".der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
perlini schrieb:Alles andere als ein Freispruch wäre - auch ohne öffentliche Empörung - ein Witz.
und wenn dann die Rechten ein Symbol nicht für ihre Zwecke benutzen dürfen, warum sollten die Linken es dann für ihre Zwecke benutzen dürfen?