Verbot für Hunde, Rechtsgrundlagen

joschilein

Multitalent
ID: 9301
L
5 Mai 2006
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Das Thema scheint gerade wieder aktuell zu werden.

Erstmal die harten Fakten:
- Wohngegend: Ländlich (~10.000 Einwohner im Ortskern, ringsrum viele kleine Dörfer mit Bauernhöfen und entsprechenden Ausdünstungen)
- Ortsrecht: Einzige Äußerung zum Thema Hunde bezieht sich auf die Hundesteuer

Problem:
Es gibt am Ortsrand einen Bereich einiger Wiesen, zu dem die Hundebesitzer der angrenzenden Straße gerne gehen, um dort entweder ihre Hunde laufen zu lassen oder zu größeren Touren zu starten. In den letzten Jahren sind nun 3 Häuser gebaut werden, die das vorher schon bestehende Wohngebiet erweitert haben. Seit der letzten Fertigstellung beginnen die Auseinandersetzungen. Der dortige Besitzer scheint - um es nett auszudrücken - kein wirklicher Hundefreund zu sein und lässt das die Hundebesitzer durch regelmäßige verbale Äußerungen spüren. Als Grund werden gerne die dort spielenden Kinder benannt, neuerdings wohl auch die beeinträchtigte Landwirtschaft.

Die Zahl der Kinder und die Zahl der Hund hat sich in den letzten 20 Jahren allerdings nicht wirklich verändert. Die früheren Kinder sind alt geworden, neue Kinder haben sie ersetzt und die spielbare Nutzung hat sich eher verschlechtert. Früher war ein Teil dieses Bereiches noch mit Fußballtoren bestückt und entsprechend genutzt, heute ist das bei der verfallenen Anlage die seltene Ausnahme, als einziges dient die Parkplatzfunktion, falls der angrenzende Parkplatz mal überfüllt ist. Die sonstigen Wiesen sind zu gar nichts genutzt, einmal im Jahr wird gemäht und das vorher hoch stehende Gras dort liegen gelassen, soviel auch zum Thema landwirtschaftliche Nutzung.

Da die ganzen "Das ist aber Verboten"-Ausführungen langsam nerven, möchte ich mich mal nach den möglichen Rechtsgrundlagen erkundigen. Hausrecht gibt es nicht, da unbebaut und unbefriedet und sowieso anderer Eigentümer, Gemeindeordnung verliert diesbezüglich keinen Ton über Hunde, vom Kreis ist gar nichts zu erfahren, so auch beim Land (Hessen) und beim Bund.
In vielen Großstädten gibt es ja gewisse Bereiche mit Hundeverbot (was bei einer gern genutzten Liegewiese in einem Stadtpark auch nachvollziehbar ist), daher gehe ich davon aus, dass solche Dinge durch die Kommunen geregelt werden - was nicht der Fall zu sein scheint.
 

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