Gewinn- und Verlustverteilung eGenossenschaft

MisterSimpson

Simpsons Fan
ID: 50883
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20 April 2006
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Hi wollte mal wissen wie die Gewinn- und Verlustverteilung bei einer eingetragenen Genossenschaft ist und das steht im Genossenschaftsgesetzt

(1) Der bei Feststellung des Jahresabschlusses für die Mitglieder sich ergebende Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres ist auf diese zu verteilen. Die Verteilung geschieht für das erste Geschäftsjahr nach dem Verhältnis ihrer auf den Geschäftsanteil geleisteten Einzahlungen, für jedes folgende nach dem Verhältnis ihrer durch die Zuschreibung von Gewinn oder die Abschreibung von Verlust zum Schluß des vorhergegangenen Geschäftsjahres ermittelten Geschäftsguthaben. Die Zuschreibung des Gewinns erfolgt so lange, als nicht der Geschäftsanteil erreicht ist.

(2) Die Satzung kann einen anderen Maßstab für die Verteilung von Gewinn und Verlust aufstellen und bestimmen, inwieweit der Gewinn vor Erreichung des Geschäftsanteils an die Mitglieder auszuzahlen ist. Bis zur Wiederergänzung eines durch Verlust verminderten Guthabens findet eine Auszahlung des Gewinns nicht statt.

So wie ich es verstehe wird im 1. Jahr nach den Anteilen der Mitgleider verteilt. Wer am meisten angelegt hat bekommt auch das meiste oder muss den größten Verlust tragen. Aber wie schaut es danach aus? Das verstehe ich nicht ganz.
 
Naja, das ist halt echt verwirrend formuliert (kenne ich aber von Juristen auch nich anders :wall:):
für jedes folgende nach dem Verhältnis ihrer durch die Zuschreibung von Gewinn oder die Abschreibung von Verlust zum Schluß des vorhergegangenen Geschäftsjahres ermittelten Geschäftsguthaben.
Das heißt ja nur, dass die nach dem ersten Jahr erwirtschafteten Gewinne auf die ursprüngliche Einlage draufgerechnet werden, bzw. bei Verlusten abgezogen werden, und danach dann der Anteil an der Genossenschaft (und damit der Gewinn) bemessen wird.
Abs. 2 heißt dann so in etwa, dass Du es auch regeln kannst, wie es Dir beliebt (z. B., das Gewinne nicht ausgezahlt werden, solange nicht soundsoviel Kapital bei der Genossenschaft zusammen gekommen ist (Rücklagenbildung)).
Hoffe, das macht es verständlicher?
 
Ja also wird immer neu berechnet oder?

Also Genossenschaft hat nach Anteilen gezahlt und der Anteil wird auf die Einlagesumme drauf gerechnet und beim 2. mal verteilen wird Einlagesumme + Anteil (1. Jahr) zusammengerechnet und danach wird der nächste Anteil bemessen.
 
So wie ich das verstehe, ja! Und zwar wenn ein Gewinn nicht an die Genossen ausgeschüttet wird, sondern als Rücklage in der Genossenschaft bleibt, dann erhöht sich der Anteil des jeweiligen Genossen an der Genossenschaft um diese (anteilige) Rücklage. Dies fließt dann wieder in die Gewinn-Anteils-Ermittlung des folgendenen Jahres ein, usw.
siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Genossenschaft#Eigenkapital_und_Haftsumme