Alt 23.11.2007, 18:22:21   #1 (permalink)
Say Yes!

ID: 203202
Lose-Remote

Reg: 01.12.2006
Beiträge: 225
isonic ist ein Lichtblickisonic ist ein Lichtblick
Standard Vaterschaft

Hallo!

Ich habe da mal eine Frage:

Ich kenne ein Päärchen, die sind seid ca. 1 Jahr getrennt und haben 2 gemeinsame Kinder.

Beide Kinder sind aber "ohne" Vater, da überall bei den Ämtern der Vater nicht angegeben wurde.
Handeln die beiden illegal den Ämtern gegenüber? Muß der Vater nicht die Vaterschaft anerkennen?
Schließlich bekommt die Mutter Unterhalt von der Unterhaltsvorschusskasse.

Kann der Erzeuger irgendwie Ärger von den Ämtern bekommen? Oder die Mutter?
Es ist doch Betrug oder?


P.S.
Das Pärchen ist wie gesagt nicht mehr zusammen, da meine Bekannte einen neuen Freund hat, der bei Ihr zusammen in der Wohnung lebt.
isonic ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 24.11.2007, 16:43:41   #2 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 226063
Lose-Remote

Reg: 02.05.2006
Beiträge: 103
klam-mine ist jedem bekanntklam-mine ist jedem bekanntklam-mine ist jedem bekannt
Standard

Das tät mich auch mal interessieren!
klam-mine ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2007, 17:04:08   #3 (permalink)
Losesucher

ID: 20491
Lose-Remote

Reg: 07.05.2006
Beiträge: 144
Bambino befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Mal meine Meinung dazu:

Die Anerkennung der Vaterschaft ist anders als die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung eine freiwillige Willenserklärung.

Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist ausgeschlossen, wenn sich der alleinerziehende Elternteil weigert, über den zahlungspflichtigen Elternteil Auskunft zu geben oder sich der alleinerziehende Elternteil weigert, bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken.

Ich kann mir also nicht vorstellen, dass ein Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, wenn der "Vater" nicht oder noch nicht bekannt ist. Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung, die sich das Amt vom zahlungspflichtigen Elternteil wiederholen kann.
Bambino ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2007, 17:07:06   #4 (permalink)
blauer Frust :(
Benutzerbild von wundertuetchen

ID: 229058
Lose-Remote

wundertuetchen eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 06.07.2006
Beiträge: 1.177
wundertuetchen genießt hohes Ansehenwundertuetchen genießt hohes Ansehenwundertuetchen genießt hohes Ansehenwundertuetchen genießt hohes Ansehenwundertuetchen genießt hohes Ansehenwundertuetchen genießt hohes Ansehenwundertuetchen genießt hohes Ansehenwundertuetchen genießt hohes Ansehenwundertuetchen genießt hohes Ansehenwundertuetchen genießt hohes Ansehenwundertuetchen genießt hohes Ansehen
Standard

wenn das rauskommt, muss die Mutter den Unterhaltsvorschuß, den sie unberechtigter Weise bekommen hat, ans Jugendamt zurückzahlen. Gleichzeitig wird für die Zeit nach der Trennung vom Vater Unterhalt für die Kinder verlangt. Wenn der Vater den Unterhalt nicht aufbringen kann, wird vom Jugendamt ein Unterhaltsvorschuß gewährt, der aber vom Vater zurückverlangt wird.
Mal ne andere Frage: Hat deine Bekannte beim Jugendamt angegeben, dass sie mit einem neuen Partner zusammenlebt? Sobald das Elternteil, bei dem die Kinder leben, mit jemand neues zusammenzieht, wird nämlich kein Unterhaltsvorschuß mehr gezahlt. Den muss man sich dann direkt beim unterhaltspflichtigen Elternteil holen.

edit:

Zitat:
Zitat von Bambino Beitrag anzeigen
Ich kann mir also nicht vorstellen, dass ein Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, wenn der "Vater" nicht oder noch nicht bekannt ist. Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung, die sich das Amt vom zahlungspflichtigen Elternteil wiederholen kann.
doch, auch dann wird Unterhalt gezahlt
wenn alle hier das täten, was sie mich könnten - dann hätte ich die sauberste Rosette bei Klamm
sis jusä is temporällie not äweilibel, plies lief hör äh mässäsch
fighting for peace is like fucking for virginity
wundertuetchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2007, 17:26:47   #5 (permalink)
Losesucher

ID: 20491
Lose-Remote

Reg: 07.05.2006
Beiträge: 144
Bambino befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

@Isonic

wenn du es ganz genau wissen willst, besorge dir mal folgendes Gesetz oder Google danach:

Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UhVorschG)

Damit kannst du deiner Bekannten genauere Auskünfte geben und sie weiss, ob sie auf der rechten Seite steht und keine Probleme bekommt.
Bambino ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2007, 13:02:53   #6 (permalink)
Erfahrener Benutzer
Benutzerbild von vampy82

ID: 298850
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Reg: 26.09.2007
Beiträge: 133
vampy82 ist jedem bekanntvampy82 ist jedem bekanntvampy82 ist jedem bekanntvampy82 ist jedem bekanntvampy82 ist jedem bekanntvampy82 ist jedem bekannt
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Ich finde es krass, das man den Erzeuger nicht angeben muß!

Sollen die Väter doch für den Unterhalt aufkommen. Schließlich haben sie ja ein Kind gezeugt, und müssen dafür auch aufkommen, und nicht Vater Staat!

Vater werden ist nicht schwer, Vater sein, dagegen sehr!
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Alt 26.11.2007, 14:11:03   #7 (permalink)
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Benutzerbild von XadreS

ID: 370013
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Zitat:
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Vater werden ist nicht schwer, Vater sein, dagegen sehr!
If you want to have a brother, ask your father fu** your mother!
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