Pseudonym im Ausweis!?

oggy

Postkartenboss n°1
ID: 111301
L
21 April 2006
1.618
110
Hallo,

ihr kennt ja alle, falls ihr denn schon einen Personalausweis habt, die Zeile "Pseudonym/Künstlername". Dazu habe ich eine Frage.

Und zwar: Was genau muss man machen, beantragen etc., damit das gewünschte Pseudonym in den Ausweis mit aufgenommen wird?

Bei Andreas "Zecke" Neuendorf hat es nach einiger Zeit geklappt. Aber die ganzen brasilianischen Fußballspieler, die einen Künstlernamen verwenden, haben die das auch alle im Ausweis stehen?

Also, nochmals: Was muss man beantragen etc., um ein Pseudonym im Ausweis stehen zu haben?

oggy
 
Danke soweit schonmal.

Meint ihr, ich könnte beispielsweise "oggy" nun in meinen Ausweis eintragen lasse, da ich mit dem Internet die Anforderung "Nutzung in gewissen Lebensbereichen" erfülle?

Und: Wie könnte ich die Nachweise hierfür am besten erbringen?
Profile ausdrucken und einreichen?
 
Meint ihr, ich könnte beispielsweise "oggy" nun in meinen Ausweis eintragen lasse, da ich mit dem Internet die Anforderung "Nutzung in gewissen Lebensbereichen" erfülle?
Das glaube ich nicht! Du bist mit diesem Namen weder national noch überregional bekannt, da klamm wohl kaum einem Großteil der Bevölkerung ein Begriff ist. ;)

Du musst ja irgendwie nachweisen können, dass dieser Name mehr oder weniger dein Markenzeichen ist. Und unter "oggy" bist du bisher wahrscheinlich noch nicht öffentlich in Erscheinung getreten.

Hast du den Thread ernsthaft eröffnet, weil dein klamm-Username in deinen Ausweis soll? :ugly:
 
Oggy könntest du wahrscheinlich gar nicht verwenden, weil es schließlich eine Zeichentrickserie namens Oggy und die Kakerlaken gibt und die sicherlich bekannter ist als du ;)
 
Oggy könntest du wahrscheinlich gar nicht verwenden, weil es schließlich eine Zeichentrickserie namens Oggy und die Kakerlaken gibt [...]
Tatsächlich! Wikipedia kennt die, ich nicht. ;) Noch nicht mal den Namen habe ich irgendwo gehört!

Dann dürfte sich das erledigt haben, das stimmt. Das liegt aber nicht am Bekanntheitsgrad, sondern daran, dass der Begriff vermutlich geschützt ist und nicht einfach so verwendet werden darf.

btw: Gibt es irgendwo eine Suchmöglichkeit nach geschützten Begriffen und Namen?
 
Darin bin ich ebenfalls interessiert. Außerdem habe ich mich das mit dem Künstlernamen auch immerschon gefragt ;)
 
hatte auch gegrübelt, mich mal zu erkundigen, ob ich Zahlwerk in my ausweis einprägen lassen kann...
 
Um auf dein Bespiel zurück zu kommen. Zecke Neuendorf hat soweit ich mich noch recht erinnere ein Bild gemalt und es für ca. 150€ verkauft, deshalb darf er sich Zecke als Künstlernamen nennen.


Gruß Royal
 
Um auf dein Bespiel zurück zu kommen. Zecke Neuendorf hat soweit ich mich noch recht erinnere ein Bild gemalt und es für ca. 150€ verkauft, deshalb darf er sich Zecke als Künstlernamen nennen.


Gruß Royal

...und die brasilianischen Fussballspieler haben bestimmt keinen deutschen Ausweis um das andere auch noch zu beantworten. ;)

Wenn es in nem brasilianischen Ausweis auch so eine Zeile gibt, finde ich das für dich heraus, ob das da drin steht.

#FischVolk
 
Zecke Neuendorf hat soweit ich mich noch recht erinnere ein Bild gemalt und es für ca. 150€ verkauft, deshalb darf er sich Zecke als Künstlernamen nennen.
Naja, man muss ja nicht unbedingt ein Bild malen! :LOL:

In seinem Fall ist die Aufnahme des Pseudonys eigentlich verständlich, da er ja in der Öffentlichkeit ständig damit aufgetreten ist und immer noch auftritt. Seit einigen Monaten steht der Name sogar auf seinem Trikot. Ob das sinnvoll ist oder nicht ist dann wieder ein anderes Thema!
 
Naja, man muss ja nicht unbedingt ein Bild malen! :LOL:

In seinem Fall ist die Aufnahme des Pseudonys eigentlich verständlich, da er ja in der Öffentlichkeit ständig damit aufgetreten ist und immer noch auftritt. Seit einigen Monaten steht der Name sogar auf seinem Trikot. Ob das sinnvoll ist oder nicht ist dann wieder ein anderes Thema!


Zecke MUSSTE das Bild malen und auch verkaufen, damit er als Künstler "anerkannt" und somit einen Künstlernamen tragen darf.

Zitat:
"Oggy könntest du wahrscheinlich gar nicht verwenden, weil es schließlich eine Zeichentrickserie namens Oggy und die Kakerlaken gibt und die sicherlich bekannter ist als du"

Die Zeichentrickfigur mag ja bekannter als er sein, aber es geht um namensrechte, dann ist der Bekanntheitsgrad doch schnuppe.
Wer einen Namen schützt, der darf ihn verwenden. War doch vor 3-4 Monaten ein großes Thema als die Tochter von Tom Cruise auf die Welt kam und sich jem. alle Rechte sicherte
 
Zecke MUSSTE das Bild malen und auch verkaufen, damit er als Künstler "anerkannt" und somit einen Künstlernamen tragen darf.
Also kann dann jeder ankommen, ein Bild unter einem Künstlernamen an seinen Onkel verkaufen und schon hat man ein Pseudonym im Ausweis? :-?

Die Zeichentrickfigur mag ja bekannter als er sein, aber es geht um namensrechte, dann ist der Bekanntheitsgrad doch schnuppe.
Das schon, aber du kannst davon ausgehen, dass der Name längst geschützt ist. Das Risiko eines ungeschützten Namens wird keiner eingehen wollen.

Um das zu klären hatte ich ja auch schon nach einem Link gefragt, wo man geschützte Namen und Begriffe nachschlagen kann. Offensichtlich ist niemandem etwas bekannt!?
 
Um das zu klären hatte ich ja auch schon nach einem Link gefragt, wo man geschützte Namen und Begriffe nachschlagen kann. Offensichtlich ist niemandem etwas bekannt!?
doch mir beim amt für markenrwecht oder wie die heißen konnte man das meines wissens kostenlos online machen. ich geh mal suchen. das stand meines wissens mal in der ct drinne.