Alt 04.08.2011, 15:04:51   #1 (permalink)
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wusseler kann auf vieles stolz seinwusseler kann auf vieles stolz seinwusseler kann auf vieles stolz seinwusseler kann auf vieles stolz seinwusseler kann auf vieles stolz seinwusseler kann auf vieles stolz seinwusseler kann auf vieles stolz seinwusseler kann auf vieles stolz seinwusseler kann auf vieles stolz sein
Standard Neuer Mitarbeiter anstatt Teilzeitkräfte aufzustocken möglich?

Hallo,

hier mal der Fall aus meiner Familie kurz geschildert:
%=Arbeitszeitanteil (max 100%)
MA (Mitarbeiter A) kündigt zum 01.09.11 (94%)
MA B läuft auf 75%, C,D,E,F zwischen 75% und 94%

MA B will mehr Arbeitszeit (und ist dafür auch qualifiziert, C-F verzichten).

Chef A will nun aber die wegfallenden 94% durch einen neuen 100%-MA ersetzen und B-F auf Ihren Stufen belassen.

Hat B ein Recht auf Hochstufung (somit könnte z.B. eine neue Stelle mit 75% ausgeschrieben werden und B würde auf 94% eingestuft werden).

Tarifvertrag ist übrigens der Bankenübliche. MA im Betrieb +5000.

Eventuell gibt es ja sogar entsprechende Urteile vom Arbeitsgericht, die sich mit gleichen oder ähnlichen Fällen beschäftigen. Ich habe bisher leider noch nichts dementsprechendes gefunden.
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Alt 04.08.2011, 16:33:56   #2 (permalink)
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Sie kann sich doch problemlos auf die neue Stelle bewerben, wenn die Stellenausschreibung draußen ist.

Und wenn der Chef sie nicht hochstufen will, dann sollte sie die Gute mal fragen woran das liegen könnte.

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
https://www.facebook.com/qundkaelbchen
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Alt 04.08.2011, 17:28:16   #3 (permalink)
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Natürlich ist das eine Möglichkeit, die ausgenutzt wird.
Aber die Antwort trifft meine eigentliche Frage nicht.

(Ich könnte auch Auto statt Schienenersatzverkehr fahren, wenn mal wieder die Signale in Hannover kaputt sind...)
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Alt 04.08.2011, 18:05:56   #4 (permalink)
R1150 GS Fahrer
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Zitat:
Zitat von wusseler Beitrag anzeigen
Aber die Antwort trifft meine eigentliche Frage nicht.
Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen.

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__9.html

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
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