Alt 04.08.2010, 08:38:19   #1 (permalink)
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casselfrank
Standard Lohngruppe als Bauhelfer?

hoffe das ich mit meinem thema hier richtig bin, falls nicht sorry denn bin neu hier.
nun meine frage


vllt. kann mir jemand eine antwort auf meine frage geben.
ich bin seit dem 15.07.2010 als bauhelfer bei einer kleinen estrichfirma eigestellt, bei der ich seit februar letzten jahres (mit 3 monatiger unterbrechung) als nebenjobler (400€) an der maschine stehe d.h. ich bedin die maschine, absolut alleine, selbständig um die mischungen zu herzustellen udn zu pumpen.
jetzt meine frage
ich bin ja als bauhelfer eingestellt wo im westen der tariflohn, lt. des Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, von 10,40 € auf 10,70 € erhöht wurde und als angelernter bauhelfer( als den ich mich sehe) von 12,50 € auf 12,85 € erhöht wurde.
ich bekomme einen std. lohn von 10,40 € d.h. als bauhelfer lohngruppe 1, aber da ich doch für die maschine und die mischungen alleine zuständig bin sehe ich mich als ANGELERNTER bauhefler und würde doch unter lohngruppe 2 fallen, oder sehe ich das verkehrt?
abgesehen davon das ich ja selbst als bauhelfer der lohngruppe 1 unterbezahlt bin, wenn man diesem artikel ( http://www.deutsche-handwerks-zeitun...u_2535408.html ) glauben schenkt.

nun meine frage sehe ich es als richtig an wenn ich mich zur lohngruppe 2 zähle? soll ich dieses meinem chef sagen?

würde michs ehr über antworten freuen

MfG casselfrank

Geändert von theHacker (04.08.2010 um 08:50:33 Uhr) Grund: Titel
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Alt 04.08.2010, 08:51:46   #2 (permalink)
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Moin.
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Zitat von casselfrank Beitrag anzeigen
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Nicht wirklich, da sich die Frage ja nicht um klamm.de dreht.
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P.S. Ich Zukunft bitte Forumregeln einhalten: Aussagekräftigen Titel verwenden. Ich hab das auch für dich erledigt
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Alt 04.08.2010, 08:58:45   #3 (permalink)
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Erste Frage vorweg... Ist dein AG im entsprechenden Arbeitgeberverband und der Tarifvertrag bei euch gültig? Sonst können wir uns jegliche Diskussion gleich sparen

Dann: Bist du dort auf 400€ Basis beschäftigt und errechnet sich dein Stundenlohn, oder steht der in deinem Arbeitsvertrag?

Als was du dich selbst siehst ist da erstmal uninteressant, da gibt es bestimmt rechtliche Definitionen.

Gruß Aru
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Alt 04.08.2010, 09:09:03   #4 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Arusiek Beitrag anzeigen
Erste Frage vorweg... Ist dein AG im entsprechenden Arbeitgeberverband und der Tarifvertrag bei euch gültig? Sonst können wir uns jegliche Diskussion gleich sparen

Dann: Bist du dort auf 400€ Basis beschäftigt und errechnet sich dein Stundenlohn, oder steht der in deinem Arbeitsvertrag?

Als was du dich selbst siehst ist da erstmal uninteressant, da gibt es bestimmt rechtliche Definitionen.

Gruß Aru
ja der tarif ist bei uns gültig das weiß ich ja von ihm, er sagte bekomme die tarifüblichen 10,40€ als lohn.

ich war bei dem ag bis zum 14.07.2010 als 400€ jobber tätig und das seit november 2009.

klar ist es uninteressant als was ich mich sehe, jedoch ist das bedienen einer großen estrich maschine, dies komplett alleine über monate, nicht die aufgabe eines normalen bauhelfers, denke ich mal, oder sehe ich das falsch?
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Alt 04.08.2010, 09:09:47   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von theHacker Beitrag anzeigen
Moin.Nicht wirklich, da sich die Frage ja nicht um klamm.de dreht.
Ich verschieb das mal ins richtige Forum:
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P.S. Ich Zukunft bitte Forumregeln einhalten: Aussagekräftigen Titel verwenden. Ich hab das auch für dich erledigt

Bitte um Entschuldigung
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Alt 04.08.2010, 09:19:56   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von casselfrank Beitrag anzeigen
ja der tarif ist bei uns gültig das weiß ich ja von ihm, er sagte bekomme die tarifüblichen 10,40€ als lohn.
"Tarifüblich" muss nichts heissen...
Zitat:
Der Arbeitgeber muss also dem Arbeitgeberverband angehören, mit dem der Tarifvertrag geschlossen wurde. Umgekehrt muss ein Arbeitnehmer ebenfalls Mitglied einer Gewerkschaft sein, um in den Genuss der Geltung des von der Gewerkschaft abgeschlossenen Tarifvertrages zu kommen. Manche Tarifverträge werden von der Regierung für allgemeinverbindlich erklärt. Dann gelten sie für alle Arbeitsverhältnisse, die in ihren Regelungsbereich fallen.
Zitat:
ich war bei dem ag bis zum 14.07.2010 als 400€ jobber tätig und das seit november 2009.
Und danach?

Zitat:
klar ist es uninteressant als was ich mich sehe, jedoch ist das bedienen einer großen estrich maschine, dies komplett alleine über monate, nicht die aufgabe eines normalen bauhelfers, denke ich mal, oder sehe ich das falsch?
Das kann ich dir so nicht sagen, aber "über Monate" ist eigentlich nicht so der Zeitraum...
Interessanter wäre da z.B. , ob du in der Zeit irgendwelche Weiterbildungen oder Qualifizierungsmaßnahmen hattest. Denn wenn du "nur" die eine Maschine bedienen konntest ist das nicht angelernt

Gruß Aru
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Alt 04.08.2010, 09:48:16   #7 (permalink)
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casselfrank
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Zitat:
Zitat von Arusiek Beitrag anzeigen
"Tarifüblich" muss nichts heissen...
Und danach?

Das kann ich dir so nicht sagen, aber "über Monate" ist eigentlich nicht so der Zeitraum...
Interessanter wäre da z.B. , ob du in der Zeit irgendwelche Weiterbildungen oder Qualifizierungsmaßnahmen hattest. Denn wenn du "nur" die eine Maschine bedienen konntest ist das nicht angelernt

Gruß Aru
also von nov'09 bis 14.07.2010 400€ jobber, seit 15.07.2010 angemeldet
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Alt 04.08.2010, 10:13:43   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Arusiek Beitrag anzeigen
Interessanter wäre da z.B. , ob du in der Zeit irgendwelche Weiterbildungen oder Qualifizierungsmaßnahmen hattest. Denn wenn du "nur" die eine Maschine bedienen konntest ist das nicht angelernt
Das seh ich auch so, immer die selbe Mischmaschine zu bedienen ist nicht so wirklich das was ich unter "angelernt" verstehen würde.

Andere bekommen für "immer die selben Handgriffe" jedenfalls keine 10 Euro brutto und Du bekommst sie sogar netto .

Loshai ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2010, 10:23:17   #9 (permalink)
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casselfrank
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Zitat:
Zitat von Loshai Beitrag anzeigen
Das seh ich auch so, immer die selbe Mischmaschine zu bedienen ist nicht so wirklich das was ich unter "angelernt" verstehen würde.

Andere bekommen für "immer die selben Handgriffe" jedenfalls keine 10 Euro brutto und Du bekommst sie sogar netto .
also ich bekomme hier nichts netto, die 10,40€ sind brutto!!!!!!!!!
immer die selben handgriffe? gut gehe von aus das du keine ahnung hast, betreff bedinung einer estrichmaschine , denn d.h. nicht einfach auf nen knopf drücken und gut ist.
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Alt 04.08.2010, 10:28:26   #10 (permalink)
Sinnmaximierung

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Zitat:
Zitat von casselfrank Beitrag anzeigen
also ich bekomme hier nichts netto, die 10,40€ sind brutto!!!!!!!!!
OK ich habe begriffen, 400 Euro Job Zeiten sind vorbei



Zitat:
Zitat von casselfrank Beitrag anzeigen
immer die selben handgriffe? gut gehe von aus das du keine ahnung hast, betreff bedinung einer estrichmaschine , denn d.h. nicht einfach auf nen knopf drücken und gut ist.
hab ich auch nicht, ich musste meine "Mischungen" mit sowas anrichten, Arbeitslohn = 0, befülled by Schippe und Eimer

http://www.preisvergleich.org/pimage..._549807_60.jpg

Loshai ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2010, 10:33:24   #11 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Loshai Beitrag anzeigen
OK ich habe begriffen, 400 Euro Job Zeiten sind vorbei





hab ich auch nicht, ich musste meine "Mischungen" mit sowas anrichten, Arbeitslohn = 0, befülled by Schippe und Eimer

http://www.preisvergleich.org/pimage..._549807_60.jpg

da hst dann aber für 250-300 qm nen halbes jahr gebraucht was ich/wir an einem tag machen

Geändert von casselfrank (04.08.2010 um 10:41:35 Uhr)
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Alt 04.08.2010, 12:18:55   #12 (permalink)
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Frag Deinen Arbeitgeber, wer die Eingruppierung vornimmt und nach welchen Kriterien sie erfolgt. Das müsste er ja begründen können. Bei uns werden Lohngruppen mit dem Betriebsrat abgestimmt. Vielleicht habt ihr ja auch einen Betriebsrat?

Marty
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Alt 04.08.2010, 12:19:54   #13 (permalink)
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Wannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes Ansehen
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Meines erachtens machst du dir viel zu viele Gedanken darüber, was dir zusteht aufgrund der Tatsache, dass eventuell ein Vertrag bei Dritten besteht. Hierzu nur eine kurze Anmerkung. Wenn die Gewerkschaften eine Gehaltserhöhung durchboxen, dann bekommen diese zwar alle, aber grundsätzlich steht diese nur den Mitarbeitern zu, die durch die Gewerkschaften vertreten werden.

Wenn du mit deinem Vertrag nicht zufrieden bist, den du ja unterschrieben hast, dann gehe zu deinem Chef und überzeuge ihn davon, dass du mehr verdienst, weil du gut in deinem Job bist. Man muss doch mit seiner eigenen Leistung argumentieren können und nicht mit externen Vereinbarungen.
http://www.klamm.de/?weblog=129824

Als ich ein Kind war schrieb ich oft das Wort "nackt" hundertemale auf ein Stück Papier und rieb dann mein Gesicht darin
http://www.krisis.org/diverse_manifest-gegen-die-arbeit_1999.html
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Alt 04.08.2010, 18:03:54   #14 (permalink)
SEO

ID: 165221
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Abwesend

cruZe eine Nachricht über ICQ schicken
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cruZe ist einfach richtig nettcruZe ist einfach richtig nettcruZe ist einfach richtig nettcruZe ist einfach richtig nett
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Zitat:
Zitat von Marty Beitrag anzeigen
Frag Deinen Arbeitgeber, wer die Eingruppierung vornimmt und nach welchen Kriterien sie erfolgt. Das müsste er ja begründen können. Bei uns werden Lohngruppen mit dem Betriebsrat abgestimmt. Vielleicht habt ihr ja auch einen Betriebsrat?

Marty
[OFFTOPIC]
Betriebsrat ist das schlimmste, was es in einer Firma geben kann. (In meiner Firma gibt es einen BR und nein ich bin nicht bei den Chaoten dabei).

[/OFFTOPIC]
Coole T-Shirts von Lonsdale oder Hooligan Streetwear auf Coreparc.de
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Alt 04.08.2010, 18:10:05   #15 (permalink)
Der Schweizer
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ID: 100731
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Zitat:
Zitat von casselfrank Beitrag anzeigen
da hst dann aber für 250-300 qm nen halbes jahr gebraucht was ich/wir an einem tag machen
...
So viel mehr Knöpfe hat die nun auch nicht o_O
The Truth is out There ... oder wars doch nur ich?

SumoSulsi ist offline   Mit Zitat antworten
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