[Inkasso] Gerichtsvollzieher

M3Y3R

Well-known member
ID: 336361
L
8 Mai 2006
1.608
60
Hallo,

ein Kollege von mir (nenen wir ihn A) ist momentan in folgender Situation und weiß nicht weiter:

A ist mit jemanden (nennen wir ihn B) zusammen in eine 1 Zimmer-Wohnung gezogen. Nach einigen Tagen kam für B ein Brief vom Inkassobüro, dass er die offenenen Forderungen begleichen soll. Andernfalls würde der Gerichtsvollzieher kommen usw...

Die Frage die sich A nun stellt ist die, ob der Gerichtsvollzieher auch die Wertsachen von ihm (also von A) pfänden kann...

Zur Situation: A und B leben nur zusammen, sind aber nicht verheiratet.....


Bin mal gespannt, was ihr für Infos für mich bzw. meinem Kollegen habt.

MFG
Papenburger
 
Moin,

ich denke aber, A wäre gut beraten dabei zu sein, wenn der Gerichtsvollzieher kommt.
Sonst kommt B auf Dumme Gedanken und gibt von A Sachen als sein Eigentum aus. Ich kenn das Verfahren nicht genau, aber möglich würds doch sein oder? Direkt prüfen kann man das ja oft nicht, wem da was gehört.
Und wenns einmal weg ist, wird A den Ärger haben, sich sein Zeug wieder zu holen oder nicht?

Ich hab schon gelesen, dass die beiden zusammenleben, wahrscheinlich wird das B hier in diesem Fall auch nicht machen. Aber generell möglich wärs ja nun erstmal :-?
 
Ich frag mich ernsthaft welche Wertsachen bei nem verschuldeten Menschen der zu Zweit in einer 1-Raumwohnung lebt noch zu holen sein könnten ?

Wenn wirklich noch was da ist hätte man es doch auch verkaufen können und damit eventuell ne offene Rechnung bezahlen können.
 
Selbst gelöscht, da mir jemand keine Ahnung auf den Beitrag attestieren musste.
 
Zuletzt bearbeitet:
...

Es geht auch ohne Gerichturteil, Krawatte, es reicht schon ein gültiger Vollstreckungsbescheid.

Du hast aber recht, das Inkassobüro kümmert sich nur um das Betreiben der Forderung und wird aller Wahrscheinlichkeit nach, wenn nicht oder nicht wenigstens teilgeleistet wird, einen Mahnbescheid erwirken.

Wird diesem nicht von B widersprochen, folgt der Vollstreckungsbescheid. Mit diesem kann dann das Inkassobüro (oder jeder andere Gläubiger, der einen Titel erwirkt hat) den Gerichtsvollzieher mit dem Einzug beauftragen.

Es übrigens unerheblich, ob A und B liiert oder verheiratet sind. Solange A und B nicht gesamtschuldnerisch haften, darf der Gerichtsvollzieher nur an die Wertsachen von B herantreten.

Allerdings lohnt beim heutigen Überangebot von Alltagsgegenständen über eBay und im gesamten 2nd-Hand-Markt kaum noch eine Pfändung, da der Aufwand, da was zu Geld zu machen, häufig höher wäre, als damit noch Geld zu erzielen ist.

Wenn die Forderung berechtigt ist, auf jeden Fall in Verhandlungen mit dem Inkasso-Büro treten, sonst wird alles endlos teurer.