Alt 04.07.2009, 07:40:49   #1 (permalink)
Erfahrener Benutzer
Benutzerbild von Papenburger

ID: 336361
Lose-Remote

Reg: 08.05.2006
Beiträge: 1.162
Papenburger
Standard [Inkasso] Gerichtsvollzieher

Hallo,

ein Kollege von mir (nenen wir ihn A) ist momentan in folgender Situation und weiß nicht weiter:

A ist mit jemanden (nennen wir ihn B) zusammen in eine 1 Zimmer-Wohnung gezogen. Nach einigen Tagen kam für B ein Brief vom Inkassobüro, dass er die offenenen Forderungen begleichen soll. Andernfalls würde der Gerichtsvollzieher kommen usw...

Die Frage die sich A nun stellt ist die, ob der Gerichtsvollzieher auch die Wertsachen von ihm (also von A) pfänden kann...

Zur Situation: A und B leben nur zusammen, sind aber nicht verheiratet.....


Bin mal gespannt, was ihr für Infos für mich bzw. meinem Kollegen habt.

MFG
Papenburger
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Alt 04.07.2009, 08:33:43   #2 (permalink)
Touch the sky
Benutzerbild von AndyH

ID: 140359
Lose-Remote

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Reg: 28.04.2006
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Standard

Zitat:
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Die Frage die sich A nun stellt ist die, ob der Gerichtsvollzieher auch die Wertsachen von ihm (also von A) pfänden kann...
Nö, warum denn auch. Warum sollte man für die Schulden von jemandem aufkommen, nur weil man zusammen unter einem Dach lebt.
Andy
AndyH ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2009, 08:59:47   #3 (permalink)
~ Hello Nina ~
Benutzerbild von Shampoo

ID: 305947
Lose-Remote

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Beiträge: 1.388
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Zitat:
Zitat von Papenburger Beitrag anzeigen
Die Frage die sich A nun stellt ist die, ob der Gerichtsvollzieher auch die Wertsachen von ihm (also von A) pfänden kann...
Definitiv nein!
Shampoo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2009, 09:28:26   #4 (permalink)
Erfahrener Benutzer
Benutzerbild von Schruppinator

ID: 4135
Lose-Remote

Reg: 13.08.2007
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Moin,

ich denke aber, A wäre gut beraten dabei zu sein, wenn der Gerichtsvollzieher kommt.
Sonst kommt B auf Dumme Gedanken und gibt von A Sachen als sein Eigentum aus. Ich kenn das Verfahren nicht genau, aber möglich würds doch sein oder? Direkt prüfen kann man das ja oft nicht, wem da was gehört.
Und wenns einmal weg ist, wird A den Ärger haben, sich sein Zeug wieder zu holen oder nicht?

Ich hab schon gelesen, dass die beiden zusammenleben, wahrscheinlich wird das B hier in diesem Fall auch nicht machen. Aber generell möglich wärs ja nun erstmal

http://www.wikipedia.de/ , http://www.google.de/, http://www.stupidedia.org
und diese Seite beantworten euch 99,9999999% aller eurer Fragen!
Ist es eigentlich ein Zeichen von Intelligenz, Fragen in einem anonymen Renommee zu stellen??
--> Zu meinem Avatar: Natürlich im Dualsystem! <--
Übrings: Ich bewerte NICHT anonym! NIEMALS!
Schruppinator ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2009, 09:38:58   #5 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 81942
Lose-Remote

Reg: 29.06.2006
Beiträge: 143
toybaer ist ein sehr geschätzter Menschtoybaer ist ein sehr geschätzter Menschtoybaer ist ein sehr geschätzter Menschtoybaer ist ein sehr geschätzter Mensch
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Moin.

Zitat:
Zitat von Papenburger Beitrag anzeigen
Bin mal gespannt, was ihr für Infos für mich bzw. meinem Kollegen habt.
Vielleicht noch den, dass die beiden nicht auf die Idee kommen sollten, Eigentum von B als das von A auszugeben? ;-)

Grüße,
Markus
There is no sin but stupidity.
toybaer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2009, 10:10:45   #6 (permalink)
Sinnmaximierung

ID: 96572
Lose-Remote

Reg: 21.04.2006
Beiträge: 6.801
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Ich frag mich ernsthaft welche Wertsachen bei nem verschuldeten Menschen der zu Zweit in einer 1-Raumwohnung lebt noch zu holen sein könnten ?

Wenn wirklich noch was da ist hätte man es doch auch verkaufen können und damit eventuell ne offene Rechnung bezahlen können.
Loshai ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2009, 10:27:32   #7 (permalink)
abgemeldet

Reg: 23.02.2009
Beiträge: 219
Benutzer-49157 Benutzer-49157 Benutzer-49157 Benutzer-49157 Benutzer-49157
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Selbst gelöscht, da mir jemand keine Ahnung auf den Beitrag attestieren musste.

Geändert von Benutzer-49157 (04.07.2009 um 13:08:35 Uhr) Grund: Auf Grund einer einzelnen Usermeinung!
Benutzer-49157 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2009, 10:48:45   #8 (permalink)
Friedensextremist
Benutzerbild von Hiltwin

ID: 345601
Lose-Remote

Reg: 19.03.2009
Beiträge: 2.215
Hiltwin genießt hohes AnsehenHiltwin genießt hohes AnsehenHiltwin genießt hohes AnsehenHiltwin genießt hohes AnsehenHiltwin genießt hohes AnsehenHiltwin genießt hohes AnsehenHiltwin genießt hohes AnsehenHiltwin genießt hohes AnsehenHiltwin genießt hohes AnsehenHiltwin genießt hohes AnsehenHiltwin genießt hohes Ansehen
Standard ...

Es geht auch ohne Gerichturteil, Krawatte, es reicht schon ein gültiger Vollstreckungsbescheid.

Du hast aber recht, das Inkassobüro kümmert sich nur um das Betreiben der Forderung und wird aller Wahrscheinlichkeit nach, wenn nicht oder nicht wenigstens teilgeleistet wird, einen Mahnbescheid erwirken.

Wird diesem nicht von B widersprochen, folgt der Vollstreckungsbescheid. Mit diesem kann dann das Inkassobüro (oder jeder andere Gläubiger, der einen Titel erwirkt hat) den Gerichtsvollzieher mit dem Einzug beauftragen.

Es übrigens unerheblich, ob A und B liiert oder verheiratet sind. Solange A und B nicht gesamtschuldnerisch haften, darf der Gerichtsvollzieher nur an die Wertsachen von B herantreten.

Allerdings lohnt beim heutigen Überangebot von Alltagsgegenständen über eBay und im gesamten 2nd-Hand-Markt kaum noch eine Pfändung, da der Aufwand, da was zu Geld zu machen, häufig höher wäre, als damit noch Geld zu erzielen ist.

Wenn die Forderung berechtigt ist, auf jeden Fall in Verhandlungen mit dem Inkasso-Büro treten, sonst wird alles endlos teurer.
Schwerter zu Pflugscharen - Geschütze zu Windrädern

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Scheint, als gäbe es Gutscheine ohne Ende
LK
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