Hallo,
ein Kollege von mir (nenen wir ihn A) ist momentan in folgender Situation und weiß nicht weiter:
A ist mit jemanden (nennen wir ihn B) zusammen in eine 1 Zimmer-Wohnung gezogen. Nach einigen Tagen kam für B ein Brief vom Inkassobüro, dass er die offenenen Forderungen begleichen soll. Andernfalls würde der Gerichtsvollzieher kommen usw...
Die Frage die sich A nun stellt ist die, ob der Gerichtsvollzieher auch die Wertsachen von ihm (also von A) pfänden kann...
Zur Situation: A und B leben nur zusammen, sind aber nicht verheiratet.....
Bin mal gespannt, was ihr für Infos für mich bzw. meinem Kollegen habt.
MFG
Papenburger
ein Kollege von mir (nenen wir ihn A) ist momentan in folgender Situation und weiß nicht weiter:
A ist mit jemanden (nennen wir ihn B) zusammen in eine 1 Zimmer-Wohnung gezogen. Nach einigen Tagen kam für B ein Brief vom Inkassobüro, dass er die offenenen Forderungen begleichen soll. Andernfalls würde der Gerichtsvollzieher kommen usw...
Die Frage die sich A nun stellt ist die, ob der Gerichtsvollzieher auch die Wertsachen von ihm (also von A) pfänden kann...
Zur Situation: A und B leben nur zusammen, sind aber nicht verheiratet.....
Bin mal gespannt, was ihr für Infos für mich bzw. meinem Kollegen habt.
MFG
Papenburger