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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Hi, ich wollte mal ein paar Grundlegende Fragen stellen bezüglich eines Gewerbes mit mwst.
Also akt. habe ich ein Gewerbe ohne das ich mwst ausweisen darf. Aber ich Handel auch nicht mit Waren sondern eher mit Dienstleistungen. Jetzt möchte ich auch mit Waren im Internet handeln. Da müsste ich ja mit mwst arbeiten?! oder doch nicht ?! Muss ich mich ins Handelsregister eintragen? Kann ich mein akt. Gewerbe irgendwie erweitern (Programmieren etc. auf + Warenhandel) Muss ich noch irgendwas beachten. Wie schaut es aus mit einer Gbr gründen ? |
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#2 (permalink) | ||||
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R.I.P. Tobi
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#3 (permalink) | |||||
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Multitalent
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Zitat:
Klingt furchtbar kompliziert, wenn Du aber im Inland mit gängigen, also nicht umsatzsteuerbefreiten, Waren/Dienstleistungen handelst, dann fällt schon mal die Hälfte weg und es kommt nur noch darauf an, ob du im Sinne des UStG Kleinunternehmer bist. Das sagt Dir §19 UStG. Es spielt dabei absolut keine Rolle, ob es sich um Waren oder Dienstleistungen handelt. Entweder bist Du Kleinunternehmer und darfst nicht oder du bist keiner mehr und musst USt ausweisen. Zitat:
Aus Sicht des Handelsrechts gibt es dann aber doch zu ergründen, ob du Kann- oder Istkaufmann bist. Istkaufmann ist man, wenn §1 HGB erfüllt ist - ja, der ist seeehr schwammig formuliert. Ob da ein kleiner Onlineshop reinfallen könnte, mag ich nicht zu beurteilen, irgendwann ist die Grenze Richtung Amazon jedenfalls überschritten. Aber diese Beurteilung hat wie gesagt nichts mit der Frage der Kleinunternehmerschaft in der USt zu tun. Zitat:
Da solltest Du Dir aber keine Sorgen machen müssen. Zitat:
Zitat:
Wenn Du mit anderen Personen ein Geschäft betreiben willst, brauchst Du eine Personen- oder Kapitalgesellschaft. Bei Personengesellschaften kommen GbR, OHG und KG in Frage. OHG und KG müssen ins Handelsregister eingetragen werden, was aber durch die steigende Geschäftstätigkeit wohl eh anstehen wird (siehe oben). Es böte sich dann die OHG an, knapp gesagt hat dort jeder die gleichen Rechte und Pflichten, im Gegensatz zur GbR sind aber die Aufteilungsverhältnisse klarer (ohne jetzt groß mit dem Thema Sondervermögen anzufangen) und wenn man sich entschließt "nur" eine GbR zu machen, kommt man leichter in Gefahr viel falsch zu machen. Wenn Du aber Dein Geschäft alleine betreibst, dann lässt Du Dich als e.K. in Handelsregister eintragen oder soweit Du unbedingt eine juristische Person brauchst, gehst Du in Richtung Kapitalgesellschaften/-mischformen (GmbH, GmbH & Co. KG, AG), aber das ist bei den Dimensionen wohl eher wie mit nem ganzen Flugzeugträger auf Spatzen geschossen |
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