Alt 28.10.2007, 21:42:00   #1 (permalink)
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Standard Gewerbe auf mwst umstellen

Hi, ich wollte mal ein paar Grundlegende Fragen stellen bezüglich eines Gewerbes mit mwst.

Also akt. habe ich ein Gewerbe ohne das ich mwst ausweisen darf.
Aber ich Handel auch nicht mit Waren sondern eher mit Dienstleistungen.

Jetzt möchte ich auch mit Waren im Internet handeln.
Da müsste ich ja mit mwst arbeiten?! oder doch nicht ?!

Muss ich mich ins Handelsregister eintragen?

Kann ich mein akt. Gewerbe irgendwie erweitern (Programmieren etc. auf + Warenhandel)

Muss ich noch irgendwas beachten.

Wie schaut es aus mit einer Gbr gründen ?

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Alt 28.10.2007, 22:26:32   #2 (permalink)
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Zitat:
Jetzt möchte ich auch mit Waren im Internet handeln.
Da müsste ich ja mit mwst arbeiten?! oder doch nicht ?!
Du musst nicht mit MwSt arbeiten wenn du Umsatzsteuerbefreit bist (Kleinunternehmerregelung §19 ustg)

Zitat:
Muss ich mich ins Handelsregister eintragen?
Du musst es nicht bist ja denke ich Einzelperson oder?

Zitat:
Kann ich mein akt. Gewerbe irgendwie erweitern (Programmieren etc. auf + Warenhandel)
Du kannst dein Gewerbe erweitern, ob man da noch was bei beachten muss weis ich jedoch nicht

Zitat:
Wie schaut es aus mit einer Gbr gründen ?
Wofür möchtest du eine Gbr gründen, bzw. was genau willst du wissen?
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Alt 29.10.2007, 00:27:52   #3 (permalink)
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Zitat:
Da müsste ich ja mit mwst arbeiten?! oder doch nicht ?!
Du darfst nur und musst dann USt ausweisen, wenn Du einen steuerbaren und nicht steuerfreien Umsatz ausführst, bei dem kein Reverse-Charge Verfahren zur Anwendung kommt und Du ein zum Umsatzsteuerausweis berechtigter Unternehmer bist.

Klingt furchtbar kompliziert, wenn Du aber im Inland mit gängigen, also nicht umsatzsteuerbefreiten, Waren/Dienstleistungen handelst, dann fällt schon mal die Hälfte weg und es kommt nur noch darauf an, ob du im Sinne des UStG Kleinunternehmer bist. Das sagt Dir §19 UStG. Es spielt dabei absolut keine Rolle, ob es sich um Waren oder Dienstleistungen handelt. Entweder bist Du Kleinunternehmer und darfst nicht oder du bist keiner mehr und musst USt ausweisen.

Zitat:
Muss ich mich ins Handelsregister eintragen?
In der USt ist es völlig egal, ob Du im Handelsregister eingetragen bist oder nicht. Was generell ein Unternehmer ist steht im §2 und das kann auch jede Privatperson sein, die sich eine Solaranlage aufs Dach packt.

Aus Sicht des Handelsrechts gibt es dann aber doch zu ergründen, ob du Kann- oder Istkaufmann bist. Istkaufmann ist man, wenn §1 HGB erfüllt ist - ja, der ist seeehr schwammig formuliert. Ob da ein kleiner Onlineshop reinfallen könnte, mag ich nicht zu beurteilen, irgendwann ist die Grenze Richtung Amazon jedenfalls überschritten. Aber diese Beurteilung hat wie gesagt nichts mit der Frage der Kleinunternehmerschaft in der USt zu tun.

Zitat:
Kann ich mein akt. Gewerbe irgendwie erweitern (Programmieren etc. auf + Warenhandel)
Du kannst Dein Gewerbe so lange erweitern, wie Du es auch neu starten könntest. Es könnten eigentlich nur notwendige Prüfungen (z.B. zum Meister), gesetzliche Verbote (z.B. Drogenhandel) oder persönliche Einschränkungen (z.B. Gerichtliches Verbot ein Gewerbe zu betreiben, falls man deswegen schon mal z.B. wegen Betruges verurteilt wurde) entgegenstehen.
Da solltest Du Dir aber keine Sorgen machen müssen.

Zitat:
Muss ich noch irgendwas beachten.
Na immer doch. Rein steuerlich solltest Du auch mal ins GewStG schauen, natürlich auch alles ordentlich anmelden und falls Du Personal einstellen solltest kommst du aus dem Wust der zu beachtenden Gesetze nicht mehr raus

Zitat:
Wie schaut es aus mit einer Gbr gründen ?
Wieso brauchst du eine GbR? Weil der Gesellschafsformtitel so schön klingt? Möchtest Du mit jemand anderem Dein Geschäft betreiben? Falls nein, ist es sinnlos bzw. unmöglich eine GbR zu gründen.

Wenn Du mit anderen Personen ein Geschäft betreiben willst, brauchst Du eine Personen- oder Kapitalgesellschaft. Bei Personengesellschaften kommen GbR, OHG und KG in Frage. OHG und KG müssen ins Handelsregister eingetragen werden, was aber durch die steigende Geschäftstätigkeit wohl eh anstehen wird (siehe oben). Es böte sich dann die OHG an, knapp gesagt hat dort jeder die gleichen Rechte und Pflichten, im Gegensatz zur GbR sind aber die Aufteilungsverhältnisse klarer (ohne jetzt groß mit dem Thema Sondervermögen anzufangen) und wenn man sich entschließt "nur" eine GbR zu machen, kommt man leichter in Gefahr viel falsch zu machen.

Wenn Du aber Dein Geschäft alleine betreibst, dann lässt Du Dich als e.K. in Handelsregister eintragen oder soweit Du unbedingt eine juristische Person brauchst, gehst Du in Richtung Kapitalgesellschaften/-mischformen (GmbH, GmbH & Co. KG, AG), aber das ist bei den Dimensionen wohl eher wie mit nem ganzen Flugzeugträger auf Spatzen geschossen


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Alt 29.10.2007, 14:43:55   #4 (permalink)
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danke für die kompetenten Antworten.

Also im Klartext:

Ich kann auch mit Waren handeln wenn ich im Gewinn unter 17k €/Jahr micht bewege?
Also ohne UstID
Ne Steuernummer habe ich ja.

danke

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Alt 29.10.2007, 14:48:52   #5 (permalink)
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Zitat:
Ich kann auch mit Waren handeln wenn ich im Gewinn unter 17k €/Jahr micht bewege?
Also ohne UstID
17.500€ Umsatz (nicht Gewinn!!!) im Vorjahr, bzw. 50.000€ Umsatz im laufenden Jahr
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Alt 29.10.2007, 17:02:50   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
17.500€ Umsatz (nicht Gewinn!!!) im Vorjahr, bzw. 50.000€ Umsatz im laufenden Jahr
ach mist das war ja mit Umsatz.
Dann ist das ja echt scheisse, weil sowas hat man recht schnell zusammen.

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Alt 29.10.2007, 18:26:13   #7 (permalink)
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Wieso ist das sch****? Freu dich doch über die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs..


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