Alt 27.01.2008, 19:28:26   #1 (permalink)
Böhser Onkel
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Standard Der Existenzgründer-Thread

Hi,

viele Klammer haben ein eigenes (Kleinst-)Gewerbe, viele sind selbständig oder haben ihre Firma vielleicht schon richtig groß gemacht. Und da es hier für jeden "Mist" nen eigenen Thread gibt, dachte ich, ich mach mal einen für die Existenzgründer auf

Ich beginne gerade damit, mein Kleinstunternehmen aufzubauen. Morgen wird das Gewerbe angemeldet, und dann gehts los. Vorerst wird das nur neben meinem Studium und neben meiner Werkstudententätigkeit laufen. Ich werde Webseiten für private und kleine Unternehmen erstellen.
Ich verspreche mir von der Tätigkeit, Kontakte aufzubauen und die ein oder andere Mark nebenbei zu verdienen. Außerdem denke ich, dass so ein Kleinstunternehmen sich gut im Lebenslauf macht. Wenn sich die Tätigkeit rechnet und die Auftragslage gut ist, könnte ich mir auch vorstellen, das ganze richtig groß zu machen. Davor steht aber natürlich noch ein langer Weg

So, dann hoffe ich auf spannende Geschichten und viele anregende Diskussionen.

Grüße,
Sebastian
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Alt 27.01.2008, 19:33:44   #2 (permalink)
Der Schweizer
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Intressante Idee ... allerdings denk ich nicht das der Thread lange offen bleibt sondern schon bald wegen Werbespam geschlossn wird
The Truth is out There ... oder wars doch nur ich?

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Alt 27.01.2008, 19:36:53   #3 (permalink)
Böhser Onkel
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Zitat:
Zitat von SumoSulsi Beitrag anzeigen
Intressante Idee ... allerdings denk ich nicht das der Thread lange offen bleibt sondern schon bald wegen Werbespam geschlossn wird
Ach Sumo,

ich gehe davon aus, dass Existenzgründer so reif sind und Werbung in der Signatur ihnen ausreicht. Evtl. ein Hinweis auf die Webseite des Gewerbetreibenden bei einer langen Geschichte oder interessanten Diskussion sollte auch verkraftbar sein.

Und wenn nicht, habe ich es wenigstens versucht.

PlaciD
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Alt 28.01.2008, 21:03:08   #4 (permalink)
abgemeldet

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Netter Thread. Ich hoffe auch, daß die Leute, die sich hier ernsthaft austauschen wollen, auf Werbung im Posting verzichten und nicht rumspammen, dann könnte es auch ein langlebiger Thread werden.

Ich habe mich gerade auch mit einem Kleinstgewerbe nebenberuflich selbständig gemacht. Im Dezember habe ich das Gewerbe angemeldet. Nachdem ich schon seit Jahren hobbymäßig Schmuck machte, auch 3,5 Jahre in einer Goldschmiede gearbeitet habe und im privaten Rahmen immer mehr positive Rückmeldungen bekommen habe, dachte ich, ich wage es einfach mal, zumal es wenig Eigenkapital erforderte - eine Menge Material war schon vorhanden und einen Laden habe ich nicht. Ich hab einen kleinen Webshop aufgemacht und dort versuche ich nun, meine Sachen zu verkaufen.

Ich hab zwar auch eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich mal gemacht, aber ich bin doch sehr froh, daß ich dank Kleinunternehmer-Regelung nur die EÜR machen muß. Das vereinfacht vieles.

Tips könnte ich gebrauchen, wie man das ganze gut ankurbelt. Ich buche derzeit hier im Forum einiges an Werbung und auch auf Loseseiten, wobei ich vorrangig Viewbanner gebucht habe und nur wenige Paidmails / Forcedbanner, weil ich aus eigener Erfahrung weiß, die klickt man so runter und guckt meistens nur, ob der Counter schon abgelaufen ist. Hat noch jemand Tips, wie man den Shop noch weiter bekannt machen kann? Was ist erfolgverspechend - Mundpropaganda? Einige wenige Artikel bei ebay einstellen und den Banner zum eigenen Shop mit in die Artikelbeschreibung einbauen? Kleinanzeigen? Dem stehe ich noch etwas ratlos gegenüber.

Naja, ich schau mal, wer sich hier so zu Wort meldet... Könnte schon ein spannender und hilfreicher Thread werden.

Placid, vielleicht editierst Du das erste Posting und ergänzt es um den Hinweis, daß die Leute hier keine Werbung für ihr Geschäft machen sollen, sondern es wirklich um Erfahrungsaustausch gibt. Daß man Werbung in der Sig trägt, ist eine Sache, aber das ist in anderen Foren ja auch so, daß Reflinks zu Lose- oder Paid4-Seiten nicht erlaubt sind, man das aber durchaus in der Sig mit sich herumschleppen darf. Vielleicht kann das ja hier auch so geregelt werden

LG,
yerusha
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Alt 28.01.2008, 21:14:47   #5 (permalink)
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Joa, schöne Idee mit dem Thread

Ich hab vor knapp 2-3 Jahren mein Kleingewerbe angemeldet weil ich in meinem alten Ausbildungsbetrieb noch Promotion Aktionen machen konnte und denen dann in Rechnung stellen konnte.

Nebenbei hab ich dann sozusagen noch ne kleine Werbeagentur aufgebaut die dann auch langsam anfing zu laufen. Und dann fing ich an für kleine und große Selbständige und Unternehmen Websites zu basteln.

Inzwischen bin ich damit aus der Kleinunternehmer Regelung raus. Bin ich aber auch ganz froh drüber. Den Steuerberater kann man ja absetzen aber der hat einfach meistens die besseren Ideen Und Spaß macht es immer noch.
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Alt 28.01.2008, 21:42:34   #6 (permalink)
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Sehr intressantes Thema!

Ich habe mich Mitte 07 ebenfalls nebengewerblich selbstständig gemacht. Und seit dem 1.1. ... da mir mein Sachbearbeitet aufm A-Amt ein wenig auf die Pelle gerückt ist, vollgewerblich.

Eine Kleinigkeit die mir spontan einfällt:

Bitte überlegt SEHR GUT ob Ihr als Kleinstunternehmer gemäß §19 UStG eingestuft werden wollt.

Pro:
- Keinerlei Stress mit der Umsatzsteuer
- keine große Rechnerei, wenn etwas 5 Euro kostet, kostet es 5 Euro, nicht 4,20 ...


CONTRA:
- Für GEWERBLICHE Kunden ggf. ungeeignet.

Wenn ich, als Unternehmer, auf DICH zugehe und etwas einkaufe (z.B: die Dienstleistung der Webseitenerstellung) möchte ich die Kosten doch gerne absetzen, vorallem gerne die USt (19%) wiederbekommen.

Wenn DU jedoch gemäß §19 UStG eingestuft bist bekomme ich KEINE 19% wieder!

- Wenn DU als Kleinstunternehmer etwas einkaufst (z.B. Druckerpatrone, Papier zum drucken von Rechnungen etc. pp.) kannst du diese Kosten ebenfalls NICHT geltend machen. Das ist VERSCHENKTES GELD!


Und mal ehrlich, ist es wirklich SOOOO schlimm einmal monatlich mit der Elster-Software die USt Voranmeldung zu machen???? Ich denke wohl kaum, wenn man bedenkt was man "einsparen" kann!


Wer jetzt mit einem Argument alá "Ich weis aber nicht was ich da WIE rechne..." ankommt, dem gebe ich KLEINEN FOLGENDEN TIPP:


http://wenosoft.de

Ich habe von dort einige Exeltabellen bekommen (laut Webseite kosten die ne KLEINIGKEIT, der Betreiber gibt diese aber auch ab und an mal kostenfrei raus!!) U.a. eine Exeltabelle, die fälschlicherweise, "Kassenbuch" benannt wurde (das gibt mecker vom Steuerberater .... spreche aus Erfahrung :P)

Dort trägt man seine Einnahmen zu 19% USt, zu 7% USt und die EInnahmen OHNE USt ein. Die Tabelle berechnet was man ans Fnanzamt zu zahlen hat etc.pp.

Ich habe mir diese Tabelle für meine Bedürfnisse etwas angepasst (ist eigentlich passwortgeschützt, mir wurde jedoch sogar das Passwort KOSTENFREI mitgeteilt!) Ich konnte die Tabellen also ändern wie ich wollte!

Daher dies als kleiner Tipp am Rande was die Kleinstunternehmerregelung angeht!





------------------------------------


MARKETING:

@ Yerusha:

Ich werde morgen Abend bei der IHK einen Informationsabend GENAU zu diesem Thema besuchen und ggf. meine Erfahrungen hier preisgeben. Ich bin selbst, was das Marketing angeht, nicht allzu gut. Bislang klappt bei mir alles sehr gut durch Mundpropaganda! Jedoch beabsichtige ich durchaus mal etwas Werbung zu machen um Neukunden zu gewinnen!


Ich hoffe ich konnte mit meinem Posting einigen Exitenzgründern (oder auch künftigen Existenzgründern) ein wenig helfen!

MfG
Sven "Headshoot" Jäger

Ps.: NEIN, ich verrate NICHT in welchem Bereich ich tätig bin, oder auf welcher Seite meine Angebote zu finden sind, das darf jeder selbst rausfinden!
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Alt 28.01.2008, 21:55:42   #7 (permalink)
Diplom-Meckerfritz
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Zitat:
Zitat von United98 Beitrag anzeigen
...Den Steuerberater kann man ja absetzen...
Ganz so einfach ist es nicht, da es nun nicht mehr möglich ist, die Kosten für den Steuerberater pauschal abzusetzen. Der StB muss sein Honorar aufschlüsseln. Details erspare ich mir hier mal, die kann man fix googeln. Ob es nötig ist, dass StB-Kosten generell absetzbar sind, sei mal dahingestellt - die Änderung hat auf jeden Fall wieder einmal das Steuerrecht weiter verkompliziert. Typischer Fall von dt. Politik.

mfg
ID143303
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Alt 28.01.2008, 22:10:26   #8 (permalink)
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ID: 298514
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adau eine Nachricht über ICQ schicken
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Beiträge: 1.646
adau kann auf vieles stolz seinadau kann auf vieles stolz seinadau kann auf vieles stolz seinadau kann auf vieles stolz seinadau kann auf vieles stolz seinadau kann auf vieles stolz seinadau kann auf vieles stolz seinadau kann auf vieles stolz seinadau kann auf vieles stolz sein
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Gewerbe ist zwar im Moment noch nichts für mich, aber ist sicher interessant hier mitzulesen.
adau ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2008, 22:32:51   #9 (permalink)
Losefaktor.de

ID: 260017
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Reg: 12.10.2006
Beiträge: 1.756
muenchner1989 wird schon bald berühmt werden
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Hallo

Also für mein Projekt Smileybasis.de ist ein Gewerbe unverzichtbar. Somit habe ich es im Januar angemeldet. Ich habe auch schon ein Fragebogen vom Finanzamt bekommen und abgeschickt.

Nun habe ich gestern ein Riiiiesen Umschlag bekommen mit der Einkommenssteuererklärung 2008 Was für ein Wort ....

Nur sie Steuerberater sind immer so Schluckspechte
Suche Projekt zum mitwirken. Interesse PN! | Erfahrungen erstrecken sich über Madmoo Entertainment (2008 Browsergame des Jahres) bis hinüber zur eigenen Firma - Gerne Loseseite ala FWX
muenchner1989 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2008, 22:54:59   #10 (permalink)
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ID: 48539
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StefanZ eine Nachricht über ICQ schicken
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Beiträge: 491
StefanZ sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreStefanZ sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreStefanZ sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
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Ich bin auch seit einiger Zeit selbstständig und verdiene damit seit längerem den größeren Teil meines Einkommens. Auch wenn ich eigentlich noch Hauptberuflich als Informatiker arbeite.

Zitat:
Zitat von Headshoot Beitrag anzeigen
Bitte überlegt SEHR GUT ob Ihr als Kleinstunternehmer gemäß §19 UStG eingestuft werden wollt.

CONTRA:
- Für GEWERBLICHE Kunden ggf. ungeeignet.
Das ist doch wohl großer Quatsch. Ich (und wohl die meisten anderen auch) kalkuliere meine Preiso sowieso netto. Was bringt es dann wenn ich die MwSt draufschlage, die sich der Käufer wiederholt?

Beispiel:
Netto: 100 EUR (das wäre mein Preis)
Jetzt will der Käufer, laut deiner Aussage aber unbedingt die 19% Ust wiederhaben, also muss ich 119 EUR brutto nehmen und er holt sich 19 EUR zurück.
Der Kunde zahlt so und so die 100 EUR. (Wenn ich nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bin)


Zitat:
- Wenn DU als Kleinstunternehmer etwas einkaufst (z.B. Druckerpatrone, Papier zum drucken von Rechnungen etc. pp.) kannst du diese Kosten ebenfalls NICHT geltend machen. Das ist VERSCHENKTES GELD!
Du rechnest Vorsteuer und Umsatzsteuer gegeneinander auf und zahlst die Differenz sowieso ans Finanzamt zurück. Dadurch gibt es weder Vor- noch Nachteile, schon gar nicht Verlust- oder Gewinnsteigerungen. Die zu zahlende Umsatzsteuer stellt doch keinen Aufwand dar!?
StefanZ ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2008, 11:07:04   #11 (permalink)
Administrator
Benutzerbild von United98

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United98 genießt hohes AnsehenUnited98 genießt hohes AnsehenUnited98 genießt hohes AnsehenUnited98 genießt hohes AnsehenUnited98 genießt hohes AnsehenUnited98 genießt hohes AnsehenUnited98 genießt hohes AnsehenUnited98 genießt hohes AnsehenUnited98 genießt hohes AnsehenUnited98 genießt hohes AnsehenUnited98 genießt hohes Ansehen
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Zitat:
Zitat von StefanZ Beitrag anzeigen
Das ist doch wohl großer Quatsch. Ich (und wohl die meisten anderen auch) kalkuliere meine Preiso sowieso netto. Was bringt es dann wenn ich die MwSt draufschlage, die sich der Käufer wiederholt?
Finde ich gar nicht mal. Ich kauf auch nichts bei Lieferanten die mir keine Vorsteuer ausweisen können. Der Verkaufspreis ist nämlich meistens gleich mit denen dies können. Das heißt ich würde sonst 19% zuviel bezahlen.

Ist vielleicht nicht immer so. Aber grad bei Kleinunternehmen sehr oft.
United98 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2008, 12:00:25   #12 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Headshoot Beitrag anzeigen
CONTRA:
- Für GEWERBLICHE Kunden ggf. ungeeignet.

Wenn ich, als Unternehmer, auf DICH zugehe und etwas einkaufe (z.B: die Dienstleistung der Webseitenerstellung) möchte ich die Kosten doch gerne absetzen, vorallem gerne die USt (19%) wiederbekommen.

Wenn DU jedoch gemäß §19 UStG eingestuft bist bekomme ich KEINE 19% wieder!
Das ist bei mir zum Glück unerheblich, da gewerbliche Kunden wohl kaum bei mir kaufen werden

Aber das andere interessiert mich:
Zitat:
Zitat von Headshoot Beitrag anzeigen
- Wenn DU als Kleinstunternehmer etwas einkaufst (z.B. Druckerpatrone, Papier zum drucken von Rechnungen etc. pp.) kannst du diese Kosten ebenfalls NICHT geltend machen. Das ist VERSCHENKTES GELD!
Heißt das, ich kann Büromaterial nicht in die EÜR als Ausgabe mit reinnehmen?
Also Ausgaben ausschließlich für alles, was mit der Herstellung von Schmuck zu tun hat und auch so ausgewiesen ist auf Rechnungen und Quittungen, vom Schlüsselring bis zum Kettenverschluß, aber KEINE Ausgaben für Luftposterumschläge und Adreßetiketten?

Was wäre in diesem Fall mit den Portkosten für den Versand? Die berechne ich ja dem Kunden und bezahle sie bei der Post...

Das hatte ich bislang so nicht verstanden, ich hab eine kleine Broschüre zur EÜR gelesen (na, war schon ein richtiges Buch ) und da stand nix dergleichen drin.

Wäre gut, wenn mir das noch jemand beantwortet.

Ich muß übrigens die Steuererklärung für 2007 mit Verlust machen, weil ich auf einer Messe sehr viel eingekauft habe und im Gegenzug noch gar keine offiziellen Einnahmen hatte. Bringt mir das irgendwelche Nachteile? War halt von der Zeit her so, die Messe war im Dezember und deshalb hatte ich auch schon das Gewerbe angemeldet... Bissl blöd aber nützt ja nix...
yerusha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2008, 13:01:17   #13 (permalink)
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Zitat:
Zitat von yerusha Beitrag anzeigen
Das ist bei mir zum Glück unerheblich, da gewerbliche Kunden wohl kaum bei mir kaufen werden
Das denkst du ...

Was wenn ein HÄNDLER bei dir einkaufen möchte, zum Wiederverkauf? Aber im groben und ganzen hast du da recht!

Zitat:
Zitat von yerusha Beitrag anzeigen
Aber das andere interessiert mich:

Heißt das, ich kann Büromaterial nicht in die EÜR als Ausgabe mit reinnehmen?
Also Ausgaben ausschließlich für alles, was mit der Herstellung von Schmuck zu tun hat und auch so ausgewiesen ist auf Rechnungen und Quittungen, vom Schlüsselring bis zum Kettenverschluß, aber KEINE Ausgaben für Luftposterumschläge und Adreßetiketten?

Was wäre in diesem Fall mit den Portkosten für den Versand? Die berechne ich ja dem Kunden und bezahle sie bei der Post...

Das hatte ich bislang so nicht verstanden, ich hab eine kleine Broschüre zur EÜR gelesen (na, war schon ein richtiges Buch ) und da stand nix dergleichen drin.

Wäre gut, wenn mir das noch jemand beantwortet.
Mit der EÜR kenn ich mich nicht allzugut bis garnicht aus Aber diese Ausgaben kannst du als Firmenkosten bestimmt absetzen (MEINE MEINUNG!!)

Das Problem liegt woanders! s.u.


Zitat:
Zitat von yerusha Beitrag anzeigen
Ich muß übrigens die Steuererklärung für 2007 mit Verlust machen, weil ich auf einer Messe sehr viel eingekauft habe und im Gegenzug noch gar keine offiziellen Einnahmen hatte. Bringt mir das irgendwelche Nachteile? War halt von der Zeit her so, die Messe war im Dezember und deshalb hatte ich auch schon das Gewerbe angemeldet... Bissl blöd aber nützt ja nix...
Und genau HIER kommt der Nachteil für dich.

Du hast eingekauft, alles MIT 19% USt. Du könntest also schonmal 19% der Ausgaben direkt vom FA wiederbekommen! Du hattest ja keinerlei Einnahmen, also hast du einige Euro verschenkt!

Für die STeuererklärung dürfte das eigentlich irrelevant sein. Du hattest Ausgaben, also weniger Verdienst und bezahlst somit dann weniger Einkommenssteuer, oder bekommst ggf. etwas zurück!


@StefanZ

Ich denke United hat da schon alles gesagt!
Headshoot ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2008, 13:14:43   #14 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Headshoot Beitrag anzeigen
Das denkst du ...

Was wenn ein HÄNDLER bei dir einkaufen möchte, zum Wiederverkauf? Aber im groben und ganzen hast du da recht!
Ich glaube, wenn sich jemand mit diesem "Problem" an mich wendet, gibt es immer eine Einzellösung. Ich habe zum Beispiel auch einige meiner Schmuckstücke immer in einer Boutique zur Kommission. Wenn die dort verkauft werden, bekommt die Inhaberin erstens Rabatt auf meine Preise bzw. andere Preise als in meinem Shop und außerdem steht es ihr ja frei, die Preise selber zu kalkulieren.

Und wie gesagt, ich verkaufe keine Massenware, wo sich ein gewerblicher Käufer an mich wenden und sagen könnte, ich sei die billigste, aber ohne MWSt... blabla... Sondern was es gibt, gibt's nur bei mir, und wenn jemand wirklich was kaufen will um es weiter zu verkaufen, dann siehe oben

Zitat:
Zitat von Headshoot Beitrag anzeigen
Du hast eingekauft, alles MIT 19% USt. Du könntest also schonmal 19% der Ausgaben direkt vom FA wiederbekommen! Du hattest ja keinerlei Einnahmen, also hast du einige Euro verschenkt!

Für die STeuererklärung dürfte das eigentlich irrelevant sein. Du hattest Ausgaben, also weniger Verdienst und bezahlst somit dann weniger Einkommenssteuer, oder bekommst ggf. etwas zurück!
Ja, ist aber auch noch so, daß ich gar keine Einkommensteuer bezahle, weil mein Haupteinkommen derzeit noch Rente ist
Das Gewerbe ist noch ein Nebeneinkommen, sofern da überhaupt was reinkommt.
Sicher hab ich jetzt vielleicht ein paar Euro verschenkt, aber aus meiner Sicht überwiegen die Nachteile. Zum Beispiel die Tatsache, daß ich dann richtige Buchführung machen muß und die Umsatzsteuervoranmeldungen, ohne überhaupt einschätzen zu können, wieviel Umsatz ich machen werde. Und ist es nicht auch so, daß ich dann Vorauszahlungen leisten müßte? Wie auch immer, ich sehe für mich persönlich derzeit (für den Anfang) erstmal nur Nachteile. Wie das in einem Jahr ist, wenn ich hoffentlich auch wieder in meinen Beruf zurückgehe, kann ich jetzt noch nicht sagen.

Ich glaube, ich werde mir mal einen Beratungstermin bei der IHK holen oder auch schauen, was die grad so an Kursen anbieten... *seufz*
yerusha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2008, 13:56:54   #15 (permalink)
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Cooler Thread

Erfahrungsberichte lese ich gerne mit.

canon
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