AGB verletzung oder nicht?

Aquaristik

Well-known member
ID: 224804
L
24 April 2006
2.219
125
So...

Ich habe bei einer Firma x einen Vertrag abgeschlossen (bin 16).

Wie bei jeder Firma gibts eine AGB Liste, die man bestätigen muss. In dieser stand alles möcglich vom Rücktritsrecht innerhalb von 14 Tagen über das werben von anderen Leuten...
Allerdings stand NICHTS über ein Mindestalter.

Ca. 3 Wochen später ruft mich ein Angestellter der Firma x an und sagt mir, dass ich gegen die AGB verstoßen habe, weil ich noch nicht 18 bin.
So... ich sage ihm, dass nichts von Mindestalter in den AGB stand und ich sonst alles laut den AGB richtig gemacht habe.
Er erwiedert allerdings, dass, solange nichts anderes in den AGB steht, das Mindestalter 18 ist.


Wer hat recht? Ich oder er/die Firma?

Währe um Antworten echt dankbar.

Gruß
 
Da du unter 18 bist, bist du beschränkt geschäftsfähig. Damit sind alle Veträge (mit Außnahme des "Taschengeldparagraphen"), die du ohne Erlaubnis deiner Eltern (oder anderer gesetzlicher Vertreter) abschließt schwebend unwirksam. Sprich der Vertrag ist ungültig und keiner der Parteien muss seine Pflichten die aus dem Vertrag hergehen erfüllen.

Was die AGB angeht, kann ich nur vermuten. Prinzipiell darf in den AGB nichts drin stehen, was gegen geltende Gesetze verstößt. Es dürfte da also nicht drin stehen, dass das mindestalter 10 Jahre sein muss für einen Vertragsabschluss.
Wohl aber dürfen dort Punkte genannt werden die vom Gesetz abweichen. So kann z.B. das mindestalter für den Vertragsabschluss auf 20 Jahre gesetzt werden.

Die Nennung des Mindestalters von 18 Jahren könnte drinn stehen, aber da das ohnehin per Gesetz geregelt ist muss es m.E. nicht extra erwähnt werden.