conneryweb.de, Staconweb.de, Starsun24.de, stagelo.net AGB-Änderung

MaximoLider

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2 Mai 2006
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Bei conneryweb.de, Staconweb.de, Starsun24.de, stagelo.net wurde die AGB´s geändert u.a. wurde der Auszahlungszeitraum von 14 Tagen auf 4 Monate :evil: erhöht! Ein Hinweis zum Widerspruchsrecht wurde genauso "vergessen", wie auf die Benennung einen Zeitraumes zum Widerspruch! Wieder mal ein sehr "seriöses" Geschäftsgebaren.
Ich habe bei allen 4 Maileren der neuen AGB widersprochen und die Auszahlung meines Guthabens verlagt. Die Alternative, dass die alte AGB für mich weiter Gütigkeit hat, wurde vom Betreiber abgelehnt. Vielmehr möchte er mein Guthaben behalten, in dem er nicht zum weitermachen Erpressen will (Auszahlung erst bei erreichen der AZG):ugly: Werde ein Mahverfahren, bei nicht Zahlung, zum 01.10.2009 einleiten.
 
Ob 14 Tage oder 4 Monate macht doch bei diesen Seiten keinen Unterschied. Der ist jetzt erstmal bei den Auszahlungen beim letzten Jahr.

Aus den News von conneryweb:

AZ Monat 11/08 (09.10.09 - 13:56)


0 Kommentare

hallo Liebe Userin es wurde Monat 11/08 Komplett Ausgezahlt in den nächsten tagen könnt ihr es Auf euren Konto Sehen!!
 
Mahnung hilft

Ich habe mein Geld nach Mahnung und Mahnbescheid bekommen! Danach war "nur" eine Mahnung per Post nötig dann wurde das Guthaben inkl. Mahngebühr überwiesen. Die letzte Zahlung wurde sofort (im gleichen Monat) überwiesen.
Meine 4 Accouts wurde vom Webbi nach meinem Widerspruch gekündigt, nun meint er nicht Auszahlen zu müssen:ugly: Ich bin mir sicher, dass ich mein Geld bekomme! Ist nicht der erste der sowas auf diese Tour bei mir versucht. :evil:
Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckung oder Gericht- das ist der Weg bei solchen Webbi´s! ;)
 
Das Amtsgericht war der Meinung, dass ich gekündigt hätte obwohl ich die Kündigungsmails des feinen Herren beigelegt hatte und mehrfach darauf aufmerksam gemach habe. Ein Fehler konnte oder wollte das Gericht nicht zugeben. 2. Instants wurde nicht zugelassen.
 
Urteilsbegründung s. oben! Da ich ja nach der Ansicht des Gerichtes gekündigt habe und nicht die Auszahlungsgrenzen erreicht hatte konnte der feine Herr das Geld behalten.
 
ich verstehe das nicht ich dachte es geht um eine AGB Änderung, man bekommt doch eine schriftliche Urteilsbegründung da muß das doch ausgeführt sein.
 
Ich habe der AGB-Änderung widersprochen! Daraufhin hat der feine Herr mir gekündigt! Und dass hat das Gericht nicht begriffen! FEHLURTEIL
 
Richtigstellung

Ich bin mir nicht 100% sicher wer Sie sind, ich kann nur Vermutungen anstellen. Daher vermute ich mal, dass Ihr Familienname mit Q anfängt. Richtig?

Wenn dem so ist, dann berücksichtigen Sie bei dieser Angelegenheit nicht, dass Ihr Guthaben bei den einzelnen Seiten unterhalb der Auszahlungsgrenze lag. Dieses Guthaben verfällt, egal aus welchen Grund die Mitgliedschaft beendet wurde. Das haben Sie bei der Anmeldung an den Seiten mit der Anerkennung der damaligen AGB zur Kenntniss genommen und dies ist letzlich auch der Grund für das RICHTIGE Urteil gewesen.
Ich habe Ihnen dies übrigens im Vorfeld bereits mitgeteilt. Also beschweren Sie sich nicht.

Wenn Sie also hier öffentlich eine Diskussion lostreten, dann müssen Sie schon alles erzählen und nicht nur das was Ihnen in den Kram passt.

MfG
BKonsulting
Betreiber von Conneryweb.de, Staconweb.de, Starsun24.de und Stagelo.net
 
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Das Amtsgericht war der Meinung, dass ich gekündigt hätte obwohl ich die Kündigungsmails des feinen Herren beigelegt hatte und mehrfach darauf aufmerksam gemach habe. Ein Fehler konnte oder wollte das Gericht nicht zugeben. 2. Instants wurde nicht zugelassen.

So 'n Mist !
Es ist jedoch - imho - ein klarer Verfahrensfehler, wenn auf Deine Einlassungen bzgl. der Kündigungsmails nicht eingegangen wurde...

Revision trotzdem nicht möglich :?:
 
Was lernt man daraus?
Mailer aufmachen User fleisig "Arbeiten" lassen AGB ändern und Widersprüche der User als Kündigungsgrund benutzen um das Geld behalten zu können!
So sieht deutsches Recht aus!
 
Sie wollen es einfach nicht kapieren. :( Ich habe mich nur an die AGB gehalten auf deren Einhaltung Sie selbst gepocht haben. Da steht eindeutig, dass erst ab 5€ ausgezahlt wird und dass mit der Löschnung des Accouts, dass Guthaben verfällt. Da Sie der neuen AGB wiedersprochen haben und ich nicht für jedes Mitglied eine Sonderbehandlung machen kann bleibt mir nichts anderes übrig als Sie von der weiteren Nutzung auszuschließen.

Dabei ist es gleichgültig ob Sie selbst oder ich Sie gekündigt habe. Sie haben die Auszahlungsgrenze nicht erreicht und somit kein Rechtsanspruch auf das Guthaben.

Sie hätten genauso der neuen AGB zustimmen und die fehlenden 1-2 € verdienen können um über die Auszahlunggrenze zu kommen. Diese sich auszahlen lassen und dann Ihren Account kündigen. Wenn Sie ordentlich gefragt hätten, wäre es sich möglich gewesen das Geld auszuzahlen ohne das Sie 4 Monate warten müssen. Aber wie man in den Wald ruft so schallt es heraus.

Ich mich meiner Mitteilung mal die Hintergründe darstellen um die subjektive Darstellung des Sachverhaltes zu korrigieren.
Für mich ist das Thema damit erledigt und ich werde mich nicht auf eine weitere Diskussion einlassen.