Braucht eine Private Seite Haftunsgausschluss?

Biehler

BiehlerProductions
ID: 89792
L
4 Mai 2006
1.948
181
Hi,
ich hoffe, der Thread passt hier rein.
Es geht, wie der Titel sagt, darum, ob eine Private Seite einen Haftungsausschluss braucht.
Und vor allem, als was eine Private Seite definiert wird.
Weil z.b. bei Mailtausch Programmen kann man ja verschiedene Kategorien aussuchen, wo man seine Werbung haben will.
Und das ist eben Computerbereich und Private Homepages getrennt.

Gilt als meine Seite als Private HP?

Und dann:
https://www.recht-im-internet.de/themen/disclaimer/

Ich habe eben einen Disclaimer von disclaimer.de eingebunden.

https://www.recht-im-internet.de/themen/disclaimer/ schrieb:
Daher schaden solche pauschalen, scheinbar unverfänglichen Lösungen, die Websites wie www.disclaimer.de anbieten, im Endeffekt rechtlich mehr als sie nutzen. Denn die darin enthaltenen Regelungen entsprechen ohnehin der geltenden Rechtslage und wären in einem Rechtsstreit auch ohne Disclaimer anzuwenden.
heist dass, dass wenn ich Markennamen in meinen Tutorials nenne (wie z.b. Windows oder Windows XP) und dahinter kein (r)(c) schreibe, kann ich von angriffslustigen Anwälten oder Herstellern von vornerein gar nicht belangt werden?

Und:

kann durch von US-Seiten abgekupferten Disclaimer die hiesigen Rechtsverhältnisse nicht beliebig zu seinen Gunsten ausweiten, denn bei einem Rechtsstreit hierzulande gelten immer die deutschen Gesetze und Richterrecht.

Heißt dass, dass wenn ich ein Programm als Open Source zur Verfügung stelle und es unter die GPL stelle, sind diese Lizenzbedingungen überhaupt nicht wirksam?
Weil die GPL sind ja sowohl in den USA entstanden, als auch offiziel nur in Englisch verfügbar.

Und kann ich auf irgendeine Art und Weise verhindern, dass ich für Schäden, die durch ein Programm von mir entstanden sind, haftbar gemacht werden kann?

Bitte hier nicht sowas posten, wie "Anwalt fragen":
Ich will einfach mal ein paar Einschätzungen von Leiuten, die selber eine Website haben, und wie sie das gelöst haben.
 
such mal bei heise

es gab mitte des vergangenen jahres ein urteil zu diesen disclaimern

danach ist der disclaimer eh nichtig, denn du setzt schließlich den link und hast die sorgfaltspflicht für deine seite

auch wurde das urteil damit begründet:
warum setzt man erst links auf die seite, um diese zb zu empfehlen, etc .. und distanziert sich dann davon?
diese handlung wäre ein widerspruch in sich, was ja auch stimmt

aber die genauen worte damals im urteil waren viel besser, kann die nur nicht so wiedergeben

einfach mal googlen oder bei heise suchen (war glaube da der große bericht drüber)
 
masterschenk schrieb:


THX, auch @ww :kiss:

Ich bin jetzt mal den ganzen Links gefolgt, da stand dann auch irgendwo, dass man für kostenlose Infos automatisch nicht haftbar ist.

Könnte man das so interpretieren, dass ich in die Readme's meiner Programme den Satz "Ich hafte für keinerlei Schäden blablabla" gar nicht reinschreiben brauch?

Und was wird als Private HP definiert?
 
Eine private Webseite ist eine Seite ohne jegliche Werbung und ohne redaktionelle Inhalte. Wobei das zweite schon schwer einzuhalten ist, wenn Du nicht nur eine "Hallo da bin ich" Webseite erstellen willst.

Wenn Du also zB eine Beschreibung eines Programmms dort einstellst, könnte man das durchaus als "redaktionell" auslegen und damit wärst Du zB Impressumspflichtig.

Ob Du nun einen solchen Ausschluss in die Readme schreiben musst ist aber doch eigentlich egal - schreib es rein und Du bist auf der sicheren Seite...
 
hier mal einige passagen aus der wikipedia

bei privaten seiten ist es strittig


Im neuen Teledienstegesetz ist verankert, dass jede geschäftsmäßige Webpräsenz im Internet ein Impressum anbieten muss (Impressumspflicht), damit ein Nutzer auf leichtem Weg erfahren kann, mit wem er es zu tun hat. Betreiber privater Websites müssen vermutlich kein Impressum führen, solange die Website in keiner Form wirtschaftlichen Interessen dient. Allerdings gibt es in diesem Punkt sich widersprechende juristische Ansichten.

Das Telemediengesetz ist ein geplantes deutsches Gesetz, das ab 2007 die rechtlichen Anforderungen für elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste – die so genannten Telemedien – regeln und vereinheitlichen soll.
Zu den Telemedien gehören alle Angebote im Internet, beispielsweise Webshops wie Amazon.de, Online-Auktionshäuser wie eBay und Webportale wie !Yahoo!. Auch private Websites gelten als Telemedien. Das Gesetz wird daher umgangssprachlich auch als Internetgesetz bezeichnet. Da eine Vorschrift im Telemediengesetz eigens für Online-Auktionshäuser geschaffen wurde, ist auch vom Lex eBay die Rede.
Derzeit ist das deutsche Internetrecht im Teledienstegesetz, im Teledienstedatenschutzgesetz und im Mediendienste-Staatsvertrag geregelt. Diese Regelwerke sollen durch das Telemediengesetz abgelöst werden.
Das Telemediengesetz wird also sowohl rechtliche Rahmenbedingungen für die Wirtschaft setzen als auch Fragen des Datenschutzes klären. Parallel dazu gilt weiterhin das bereits bestehende Telekommunikationsgesetz. Internetangebote, die sowohl Telemedien als auch Telekommunikationsdienstleistungen beinhalten, werden sowohl den Regeln des Telemedien- als auch denen des Telekommunikationsgesetzes unterliegen.
Im April 2005 gelangte ein erster Entwurf des geplanten Telemediengesetzes an die Öffentlichkeit. Der Gesetzentwurf räumt den Internetanbietern gegenüber ihren Nutzern mehr Rechte ein als die gegenwärtigen Gesetze. Kritiker bemängeln insbesondere die Aufweichung des Datenschutzes der Internetnutzer und befürchten deren „Bespitzelung“ durch die Diensteanbieter.
Im November 2005 wurde ein weiterer Entwurf des geplanten Telemediengesetzes vorgestellt. In den zentralen Kritikpunkten sind keine Änderungen vorgenommen worden.
Am 19. Januar 2006 haben sich elf deutsche Bürgerrechtsorganisationen an die Öffentlichkeit gewandt und auf Mängel hingewiesen, die der Gesetzentwurf aus ihrer Sicht enthält. Die Bürgerrechtsvereinigungen – darunter die Humanistische Union, die Deutsche Vereinigung für Datenschutz und das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung – haben ihre Kritik in einem 60-seitigen Forderungskatalog niedergelegt, den sie dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit übergeben haben. In dem Papier heißt es unter anderem, es stelle den besten Schutz vor Datendiebstahl und Datenmissbrauch dar, wenn von vornherein möglichst wenige persönliche Daten erhoben und gespeichert werden. Die Sammlung und Aufzeichnung von Daten im Internet solle daher auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Der Entwurf des Telemediengesetzes sehe demgegenüber noch erhebliche Absenkungen des bestehenden Datenschutzniveaus vor.