FutureMediaGbR
Well-known member
- 28 September 2006
- 79
- 2
ich greife mal dieses Thema auf, da sich sicherlich schon der ein oder andere damit beschäftigt hat: anlass dazu war dieses thread hier:
Zitat:
Zitat von potterpage Beitrag anzeigen
Jo deswegen ist das ganze hier ja NICHT Gewerblich! Wie es ja oben auch geschrieben, Gewerblich heißt dass man Gewerbe betreibt!
Wa sist Gewerbe:
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
Darin steht genau: ...mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird., da sgenau tuen wir nciht da Klamm Lose erstens eine virtuelle Wärhung sind, und zweitens wir das aus spaß machen, um die Lose dann auf zockerseiten einzusetzen, oder so! Jedoch verkaufne wir sie nciht gegen Geld! Was du bei jedem Administrator auf klamm erfragen kannst!
MfG
PotterPage
Zitat:
Zitat von potterpage Beitrag anzeigen
Jo deswegen ist das ganze hier ja NICHT Gewerblich! Wie es ja oben auch geschrieben, Gewerblich heißt dass man Gewerbe betreibt!
Wa sist Gewerbe:
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
Darin steht genau: ...mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird., da sgenau tuen wir nciht da Klamm Lose erstens eine virtuelle Wärhung sind, und zweitens wir das aus spaß machen, um die Lose dann auf zockerseiten einzusetzen, oder so! Jedoch verkaufne wir sie nciht gegen Geld! Was du bei jedem Administrator auf klamm erfragen kannst!
MfG
PotterPage
also nach meiner einschätzung sieht es ein wenig anders aus:
das mit dem Gewerbe ist so eine Sache bzw. geht es hier doch um 2 Sachen, zum einen die anmeldung beim gewerbeamt und zweitens um das rein steuerliche.
nach § 2 ustg (wer ist unternehmer) fällt meiner ansicht nach jeder betreiber einer seite darunter, wer bezahlte werbung bei sich zu laufen hat:
es ist unerheblich ob man die einnahmen gegen die kosten rechnet und ob diese mit oder ohne steuer sind (§ 19 ustg Kleinunternehmer), vielmehr gehts da nur um die nachhaltigkeit und die ist in jedem fall gegeben.
Und alleine, die aussage Internetwährung! das reicht ebend nicht aus, da diese mit geldeswert anzusetzen sind.
ich kann jedem nur raten, beim sich beim gewerbeamt anzumelden ( kosten 20€) und anschließend beim finanzamt, sich als kleinunternehmer eintragen zu lassen, hat den vorteil: keine monatliche abgabe von der UST-Erklärung und was den jahresabschluss anbelangt, da findet man genügend FREE-SOFTWARE im internet.
achja, noch was: die aufbewahrungspflicht von unterlagen usw. (10 Jahre) nicht vergessen, denn sonst wird man geschätzt und das ist in der regel sehr teuer.
bezüglich Karnkenversicherungspflicht oder anderen fragen kann ich sicher auch noch was bei bedarf erzählen:
mgf
Zitat:
Zitat von potterpage Beitrag anzeigen
Jo deswegen ist das ganze hier ja NICHT Gewerblich! Wie es ja oben auch geschrieben, Gewerblich heißt dass man Gewerbe betreibt!
Wa sist Gewerbe:
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
Darin steht genau: ...mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird., da sgenau tuen wir nciht da Klamm Lose erstens eine virtuelle Wärhung sind, und zweitens wir das aus spaß machen, um die Lose dann auf zockerseiten einzusetzen, oder so! Jedoch verkaufne wir sie nciht gegen Geld! Was du bei jedem Administrator auf klamm erfragen kannst!
MfG
PotterPage
Zitat:
Zitat von potterpage Beitrag anzeigen
Jo deswegen ist das ganze hier ja NICHT Gewerblich! Wie es ja oben auch geschrieben, Gewerblich heißt dass man Gewerbe betreibt!
Wa sist Gewerbe:
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
Darin steht genau: ...mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird., da sgenau tuen wir nciht da Klamm Lose erstens eine virtuelle Wärhung sind, und zweitens wir das aus spaß machen, um die Lose dann auf zockerseiten einzusetzen, oder so! Jedoch verkaufne wir sie nciht gegen Geld! Was du bei jedem Administrator auf klamm erfragen kannst!
MfG
PotterPage
also nach meiner einschätzung sieht es ein wenig anders aus:
das mit dem Gewerbe ist so eine Sache bzw. geht es hier doch um 2 Sachen, zum einen die anmeldung beim gewerbeamt und zweitens um das rein steuerliche.
nach § 2 ustg (wer ist unternehmer) fällt meiner ansicht nach jeder betreiber einer seite darunter, wer bezahlte werbung bei sich zu laufen hat:
es ist unerheblich ob man die einnahmen gegen die kosten rechnet und ob diese mit oder ohne steuer sind (§ 19 ustg Kleinunternehmer), vielmehr gehts da nur um die nachhaltigkeit und die ist in jedem fall gegeben.
Und alleine, die aussage Internetwährung! das reicht ebend nicht aus, da diese mit geldeswert anzusetzen sind.
ich kann jedem nur raten, beim sich beim gewerbeamt anzumelden ( kosten 20€) und anschließend beim finanzamt, sich als kleinunternehmer eintragen zu lassen, hat den vorteil: keine monatliche abgabe von der UST-Erklärung und was den jahresabschluss anbelangt, da findet man genügend FREE-SOFTWARE im internet.
achja, noch was: die aufbewahrungspflicht von unterlagen usw. (10 Jahre) nicht vergessen, denn sonst wird man geschätzt und das ist in der regel sehr teuer.
bezüglich Karnkenversicherungspflicht oder anderen fragen kann ich sicher auch noch was bei bedarf erzählen:
mgf