Gewerbetreibender ja oder nein

FutureMediaGbR

Well-known member
28 September 2006
79
2
ich greife mal dieses Thema auf, da sich sicherlich schon der ein oder andere damit beschäftigt hat: anlass dazu war dieses thread hier:


Zitat:
Zitat von potterpage Beitrag anzeigen
Jo deswegen ist das ganze hier ja NICHT Gewerblich! Wie es ja oben auch geschrieben, Gewerblich heißt dass man Gewerbe betreibt!

Wa sist Gewerbe:



Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

Darin steht genau: ...mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird., da sgenau tuen wir nciht da Klamm Lose erstens eine virtuelle Wärhung sind, und zweitens wir das aus spaß machen, um die Lose dann auf zockerseiten einzusetzen, oder so! Jedoch verkaufne wir sie nciht gegen Geld! Was du bei jedem Administrator auf klamm erfragen kannst!

MfG
PotterPage



Zitat:
Zitat von potterpage Beitrag anzeigen
Jo deswegen ist das ganze hier ja NICHT Gewerblich! Wie es ja oben auch geschrieben, Gewerblich heißt dass man Gewerbe betreibt!

Wa sist Gewerbe:



Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

Darin steht genau: ...mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird., da sgenau tuen wir nciht da Klamm Lose erstens eine virtuelle Wärhung sind, und zweitens wir das aus spaß machen, um die Lose dann auf zockerseiten einzusetzen, oder so! Jedoch verkaufne wir sie nciht gegen Geld! Was du bei jedem Administrator auf klamm erfragen kannst!

MfG
PotterPage



also nach meiner einschätzung sieht es ein wenig anders aus: 8O

das mit dem Gewerbe ist so eine Sache bzw. geht es hier doch um 2 Sachen, zum einen die anmeldung beim gewerbeamt und zweitens um das rein steuerliche.
nach § 2 ustg (wer ist unternehmer) fällt meiner ansicht nach jeder betreiber einer seite darunter, wer bezahlte werbung bei sich zu laufen hat:
es ist unerheblich ob man die einnahmen gegen die kosten rechnet und ob diese mit oder ohne steuer sind (§ 19 ustg Kleinunternehmer), vielmehr gehts da nur um die nachhaltigkeit und die ist in jedem fall gegeben.
Und alleine, die aussage Internetwährung! das reicht ebend nicht aus, da diese mit geldeswert anzusetzen sind.

ich kann jedem nur raten, beim sich beim gewerbeamt anzumelden ( kosten 20€) und anschließend beim finanzamt, sich als kleinunternehmer eintragen zu lassen, hat den vorteil: keine monatliche abgabe von der UST-Erklärung und was den jahresabschluss anbelangt, da findet man genügend FREE-SOFTWARE im internet.

achja, noch was: die aufbewahrungspflicht von unterlagen usw. (10 Jahre) nicht vergessen, denn sonst wird man geschätzt und das ist in der regel sehr teuer.

bezüglich Karnkenversicherungspflicht oder anderen fragen kann ich sicher auch noch was bei bedarf erzählen:

mgf
 
ja dann erzähl doch mal mehr!

ich hab mein Gewerbe ab 1.1.07 laufen....wo gibbet gute Free-Software die ich als Kleinunternehmer brauchen kann?
 
@scriper

was willste den noch alles wissen?

also für meine buchhaltung benutze ich AFS-Buchhalter das gibs zur zeit kostenlos im netz! einstellungen von skr 03 und 04 möglich, außerdem ist oder sollversteuerung!
aber das brauchst du ja nicht! dann nur den hacken bei kleinunternehmer!

wenn man das programm neu benutzt sollte man sich etwa 1 tag zeit nehmen um alle funktionen zu testen! und evtl. ein wenig ahnung vom steuerrecht haben!
 
Wenn du keinerlei Ahnung von Buchhaltung hast und du vor allen Dingen nicht Bilanzierungspflichtig bist, kannst du dir auch Einnahme- Ausgabeprogramme ansehen. Gut ist GS EAR, die Sharewareversion bekommst du z.B. hier https://www.zdnet.de/downloads/prg/l/l/de00LL-wc.html

Früher, als die SW noch von Gandke & Schubert selbst vertrieben wurde, waren die Sharewareversionen frei von Einschränkungen, ob das nach dem Kauf von SAGE so geblieben ist, weiß ich nicht.

Mit 169 Euro ist das Programm nicht ganz preiswert, aber sicher seinen Preis wert.

Es gibt auch in dieser Reihe Buchhaltungsprogramme.

Sicherlich gibt es preiswertere Alternativen. Was du sonst noch brauchst (z.B. Faktura, Warenwirtschaft etc.) kann man nicht sagen, wenn man nicht weiß, was du machen wirst. ;)

Zu dem Zitat von Potterpage?

Ansichtssache.
 
@Bad_Boy

naja bei kleinunternehmer stellt sich die frage der bilanzierung nicht.

dem programm ist es schon egal, was du für eine frima betreibst.

es ist eigentlich nur wichtig, dass das programm die anforderungen auch erfüllt die man benötig!


bei mir war das damals auch so, da ich durch meinen Beruf ( steuerkanzlei ) ein wenig verwöhnt war, in der vergangenheit hab ich nur mit datev 03/04 gearbeitet hab, aber das kann ich mir als selbstständiger einfach nicht leisten.

@scriper
achja, wenn du die anmeldung beim gewerbeamt machst, dann geh am bessten ( mit der anmeldung ) zum finanzamt und hol dir deine anträge ( steuernummer, kleinunternehmer usw. ) sonst kenn es etwa 4-6 wochen dauern bis du post vom finanzamt bekommst.

auch sollte bis dabin das problem mit der Krankenversicherung/Rentenversicherungspflicht geregelt sein.

machste das ganze als arbeitsloser ( arbeitslosengeld I oder II ) da gibs riesige unterschiede, oder aber auch geich eine private krankenversicherung!

auch sollte der frimenname so gewählt werden, das es nicht zu irgendwelchen problemen in ferner zukunft kommt, ein anruf ( rechtsabteilung ) bei der IHK sollte da abhilfe starten, war bei mir jedenfals so.
 
naja mit krankenversicherung hab ich keine Probleme da ich das Gewerbe nur nebenbei mache und über die Ausbildung versichert bin...

Bzgl der Programme:

Ich hab das hier gefunden: www.easyct.de
EasyCash&Tax...auch ne Einnahme/Überschuss-Software

Kann mir wer sagen ob das FA nach dem ersten Jahr noch was haben will außer der EÜR und ob ich sonst noch was ausfüllen muss?

Melden die sich wenn die was wollen?

Und bzgl. der Formulare vom FA nach der Gewerbeanmeldung:
Wenn die erst 4-6 Wochen später kommen, dann läuft das Gewerbe doch trotzdem schon, auch wenn die sich zu spät melden..
 
Zuletzt bearbeitet:
8) 8) 8) 8) 8)


eine sorge weniger, um die du dich kümmern musst!!

obwohl der arbeitgeber ( firma ) da aber auch noch zustimmen musst und eigentlich will das die krankenversicherung auch wissen, da die berechnung von KV und PV vom Brutto ausgeht.

am bessten du fragst mal bei deiner karnkenversichrung nach, wie die das handhaben.
 
8) 8) 8) 8) 8)


eine sorge weniger, um die du dich kümmern musst!!

obwohl der arbeitgeber ( firma ) da aber auch noch zustimmen musst und eigentlich will das die krankenversicherung auch wissen, da die berechnung von KV und PV vom Brutto ausgeht.

am bessten du fragst mal bei deiner karnkenversichrung nach, wie die das handhaben.

Mein Ausbildungsbetrieb weiß natürlich bescheid...ich weiß eben nur noch net, wann das Finanzamt welche unterlagen von mir will bzgl. Steuern...
 
achso, wie bereits gesagt, nach der gewerbeanmeldung schreibt dich das finanzamt ( etwa 4-6 wochen ) an.

dann sollte du erstmal die anträge ausfüllen und du bekommst deine steuernummer zugeschickt.

nur dumm, das du wenn du rechnungen schreiben musst, immer deine steuernummer angegeben sein muss, daher hab ich das gleich noch der anmeldung ( den weg zum Finanzamt ) gemacht.

und dann haste eh ruhe vom finanzamt, die wollen dann nur noch 1 jahr später den abschluss haben

auf den rechnungen keine MWSt ausweisen ( wichtig ) und den zusatz Kleinunternehmer (§19 USTG) sollte wenigstens in der Fussleiste stehen.
 
und dann haste eh ruhe vom finanzamt, die wollen dann nur noch 1 jahr später den abschluss haben


Also die EÜR ja?

Diese EasyCT-Programm macht da son Formular.

Sonst ist nix mehr zu tun wegen Steuern in irgend einer Weise?

Und muss ich das nach dem Jahr selbstständig hinschicken oder kommen die und sagen das sie was haben wollen?
 
Diese EasyCT-Programm macht da son Formular.

also das kenn ich noch nicht, zu hab die formulare so bekommen:

Und muss ich das nach dem Jahr selbstständig hinschicken oder kommen die und sagen das sie was haben wollen?

du bist verpflichtet bis 31.05 des folgejahres den abschluss vorzulegen,

außerdem, muss der gewinn oder verlust auch noch in deine steuererklärung eingetragen werden ( einkünfte aus gewerbebetrieb)

das wars eigentlich schon!

achja, viel erfolg noch!!!!!
 
Diese EasyCT-Programm macht da son Formular.

also das kenn ich noch nicht, zu hab die formulare so bekommen:

Und muss ich das nach dem Jahr selbstständig hinschicken oder kommen die und sagen das sie was haben wollen?

du bist verpflichtet bis 31.05 des folgejahres den abschluss vorzulegen,

außerdem, muss der gewinn oder verlust auch noch in deine steuererklärung eingetragen werden ( einkünfte aus gewerbebetrieb)

das wars eigentlich schon!


achja, viel erfolg noch!!!!!

mhm...ich hab noch nie ne Steuererklärung gemacht.

Aber eigentlich muss da ja nur das rein, was ich "der Firma entnehme" und nicht der ganze gewinn der firma, oder?
 
also, zur steuererklärung, die würste wohl dann machen müssen:

und was den gewinn aus gewerbebetrieb angeht, da kommt nur eine summe rein:

das ist der gewinn/ verlust+den ( evtl. )nicht abzugfähigen ausgaben

weil den rest musst du eh schon in der einnahmen überschussrechnung vorlegen.

das soll heissen, das deine steuererklärung und die einnahmen-überschussrechnung gleichzeitig zu finanzamt ( FA ) geschickt wird.

und eine einahmen-überschussrechnung ist:

einnahmen minus ausgaben = gewinn oder verlust
 
also heißt das, dass meine Steuererklärung den gesamten gewinn der Firma ausweisst?


Also ist der Gewinn der Firma genau so hoch wie meine Privaten Einkünfte...
 
und wenn du das nur mit losen machst:

dann muss das eigentlich so sein:wenn man die von einem sponsor bekommt:

losemenge * den aktuellen kurz = einnahme:

sollte sich der losekurz in einem monat ändern, und du hast die lose noch nicht ausgegeben, dann müsste am monatsende ein kurzgewinn oder kurzverlust gebucht werden, dieser gewinn bzw. verlust wirk sich auch auf den monatsabschluss bzw. jahresabschluss aus:

und ausgaben: naja eigentlich alles was du zu betreiben deiner firma brauchst

zbsp. anteilmäßige raumkosten, telefon, internetgeb. rechner ( afa ) drucker usw.
 
nene aus der Losegeschichte halt ich mich raus...das sind schon Aufträge die "richtiges" Geld einbringen...
 
also heißt das, dass meine Steuererklärung den gesamten gewinn der Firma ausweisst?


Also ist der Gewinn der Firma genau so hoch wie meine Privaten Einkünfte...

nein, das hast du jetzt falsch verstanden:

bei der steuererklärung kommen alle einkunft rein, es gibt ja noch mehr, als die wir hier ansprechen bzw. dich betreffen:

aus all diesen einkünften ( alle zusammengerechnet ) kommt der gesamtbetrag der einkünfte zusammen.

und aus diesem errechnet sich die Steuer und der soli.

und wie bereits auch schon geschrieben, kannst du einnahmen haben und trotzdem einen verlust ausweisen ( wenn die ausgaben höher sind als die einnahmen ).
 
und wie bereits auch schon geschrieben, kannst du einnahmen haben und trotzdem einen verlust ausweisen ( wenn die ausgaben höher sind als die einnahmen ).


Das ist mir klar.

Aber mal angenommen laut EÜR wäre der Gewerbegewinn 3000€.

Muss ich dann in meiner privaten Steuererklärung auch 3000€ als Einnahmen aus Gewerblicher Tätigkeit eintragen?
Auch wenn ich die 3000 garnicht "aus dem Gewerbe" nehme, sondern weiterhin als "Firmeneigentum" behandle?