Gewerbetreibender ja oder nein

@scriper

was willste den noch alles wissen?

also für meine buchhaltung benutze ich AFS-Buchhalter das gibs zur zeit kostenlos im netz! einstellungen von skr 03 und 04 möglich, außerdem ist oder sollversteuerung!
aber das brauchst du ja nicht! dann nur den hacken bei kleinunternehmer!

wenn man das programm neu benutzt sollte man sich etwa 1 tag zeit nehmen um alle funktionen zu testen! und evtl. ein wenig ahnung vom steuerrecht haben!


Als Kleinunternehmer (bis Umsatz 16400 € im Jahr) reicht es wenn Du eine Liste erstellst in der alle Eingaben und Ausgaben stehen.
Die Liste gibst du beim Finanzamt ab.
Steht dort in der Summe ein Minus hast du Verlust und ein plus Gewinn...
 
Das ist mir klar.

Aber mal angenommen laut EÜR wäre der Gewerbegewinn 3000€.

Muss ich dann in meiner privaten Steuererklärung auch 3000€ als Einnahmen aus Gewerblicher Tätigkeit eintragen?
Auch wenn ich die 3000 garnicht "aus dem Gewerbe" nehme, sondern weiterhin als "Firmeneigentum" behandle?

WICHTG: für die Einstufung Kleingewerbetreibender ist NICHT der Gewinn ausschlaggebend sondern der UMSATZ (Summe aller Einnhamen und Ausgaben) dieser darf nicht über 16400 € liegen.

Und als Einzelpersonfirma ist es "fast" egal was du mit dem Geld machst den bis 16400 € ist es Steuerfrei und in einer Einzelpersonfirma kannst du kein Geld lassen. Das geht nur in Kapitalgesellschaften.
 
Und als Einzelpersonfirma ist es "fast" egal was du mit dem Geld machst den bis 16400 € ist es Steuerfrei und in einer Einzelpersonfirma kannst du kein Geld lassen. Das geht nur in Kapitalgesellschaften.

also, das ist ja mal völlig fall: und wenn man auch sowas schreibt, sollte man wenigstens dazu schreiben, dass das nach deinem wissen ist,

es gibt ja nicht nur eine einkunfsart, und es gibt auch nicht nur 1 steuerart:

1:Gewerbebetrieb

bin ich kleinunternehmer oder nicht?

- antrag beim Finanzamt §19 USTG
- kein Kleinunternehmer! monatliche USTG Erklärung ( bis zum 10 des folgemonat abzusenden, geht nur noch per internet) für mind. 1 Jahr, evtl. auch 1/11 umsatzsteuervorrauszahlung, für die dauerfristverlängerung ( 1 monat)

- Jahresabschluss!

abgesehen, von der evtl. Jahres-Umsatzsteuererklärung) eine einnahme-überschussrechnug ggf. auch eine bilanz beim Finanzamt abgeben

dann eine gewerbesteuererklärung beim Finanzamt abgeben


dann haste erstmal den gewerbebetrieb abgeklärt:

2.

nun mussen noch alle einkünfte, die man im jahr hatte in die einkommenssteuererklärung eingetragen werden und aus diesen einkünften muss ich dann ggf. einkommenssteuer und soli bezahlen. achja, kirchensteuer nicht zu vergessen.

einkünfte aus gewerbebetrieb, einkünfte aus nicht selbstständiger arbeit, einkünfte aus selbstständiger tätigkeit, einkünfte aus kapitalvermögen ( zinsen usw. ) einkünfte aus vermietung und verpachtung

wenn leute sowas schreiben, sollte man sich schon erkundigen, ob der jenige davon ahnung hat, in diesem fall scheint das leider nicht zu sein und das verwirrt die user die leider davon noch weniger wissen.
 
Und als Einzelpersonfirma ist es "fast" egal was du mit dem Geld machst den bis 7466 € ist es Steuerfrei und in einer Einzelpersonfirma kannst du kein Geld lassen. Das geht nur in Kapitalgesellschaften.

also, das ist ja mal völlig fall: und wenn man auch sowas schreibt, sollte man wenigstens dazu schreiben, dass das nach deinem wissen ist,

es gibt ja nicht nur eine einkunfsart, und es gibt auch nicht nur 1 steuerart:

1:Gewerbebetrieb

bin ich kleinunternehmer oder nicht?

- antrag beim Finanzamt §19 USTG
- kein Kleinunternehmer! monatliche USTG Erklärung ( bis zum 10 des folgemonat abzusenden, geht nur noch per internet) für mind. 1 Jahr, evtl. auch 1/11 umsatzsteuervorrauszahlung, für die dauerfristverlängerung ( 1 monat)

- Jahresabschluss!

abgesehen, von der evtl. Jahres-Umsatzsteuererklärung) eine einnahme-überschussrechnug ggf. auch eine bilanz beim Finanzamt abgeben

dann eine gewerbesteuererklärung beim Finanzamt abgeben


dann haste erstmal den gewerbebetrieb abgeklärt:

2.

nun mussen noch alle einkünfte, die man im jahr hatte in die einkommenssteuererklärung eingetragen werden.

einkünfte aus gewerbebetrieb, einkünfte aus nicht selbstständiger arbeit, einkünfte aus selbstständiger tätigkeit, einkünfte aus kapitalvermögen ( zinsen usw. ) einkünfte aus vermietung und verpachtung

wenn leute sowas schreiben, sollte man sich schon erkundigen, ob der jenige davon ahnung hat, in diesem fall scheint das leider nicht zu sein und das verwirrt die user die leider davon noch weniger wissen.


Junge dein Aussagen sind FALSCH:
Zu deinem erstem Punkt:
Grundsätzlich ist jedes Gewerbe gegenüber der Gewerbeaufsicht anzuzeigen. Diese melden es dem Finanzamt. Ausnahmen sind zB. Freiberufler, Künstler die nur dem Finanzamt melden.
Zu deinem zweiten Punkt:
Bist du eine EPF ist dein Firmenvermögen gleichzeitig auch dein Privatvermögen, und alle Gewinne bis 7466 € Steuerfrei. für die Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag von 24500 € danach Staffelung auf bis zu 5%. (Bei Kapitalgesellschaften ab 1€ Gewinn 5%)
Zu deinem dritten Punkt:
Du stellst beim Finanzamt nach Gewerbeanmeldung einen Antrag auf Kleinunternehmer, genehmigt das FA dieses darfst Du KEINE Vorsteuer ziehen und keine MwSt berechnen.
Zu deinem vierten Punkt:
Die Umstzsteuererklärung ist in den ersten zwei Jahren einer Tätigkeit grundsätzlich jeden Monat abzugeben (meinet wegen auch mit Dauerfristberlängerung, welche dir aber nur eine Fristverlängerung von 30 Tagen gewährt).
Zu deinem fünften Punkt:
Da kommt dein Halbwissen wieder durch: Als EPF muß ich nur eine E/A Rechnung vorlegen, es sei ich habe mehr als 50000 €, dann werde ich automatisch verpflichtet mit der nächsten Steuerperiode Doppelte Buchführung einzuführen und eine Bilanz der Steuererklärung beizulegen.
Zu deinem sechten Punkt:
es gibt grob gesagt nur zwei Einnahmen aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit. Wobei sich das erste noch einmal Unterteilt.
Zu deinem siebten Punkt:
Die Steuerarten ... siehe Punkt 6

Ich gehe Absichtlich nicht auf Unternehmensformen ein (insbesondere GbR), sage keine genauen Steuerbelange (Verstoß gegen das Steuerberatungsgesetzt) und weil ich davon leben. Aber du kucken hier: https://www.fm.baden-wuerttemberg.de/fm/2347/Steuertipp_Existenzgruender.pdf wo es sehr ausführlich und verständlich steht.

So wenn Du möchtest können wir (ich Betriebswirt, Unternehmensberater und Fremdvermögenverwalter (mit §34c GeWO) gerne einen Beratungsvertrag machen wie eine Firma gegründet wird.
 
Dann mal zu eurem Impressum:
Beantragt eine Umsatzsteuer ID und tragt diese im Impressum ein (so kann kein Fremder für euch eine Steuererklärung online abgeben).

Als GbR muß eine Vertretungsberechtigter eingetragen sein.

Und, den Zusatz "Partner" halte ich für nicht rechtlich einwandfrei, da die Benutzung des Zusatzes Partner eindeutig geregelt ist. Aber darüber habe ich nun wirklich nur Halbwissen.

Und die Kontaktdaten fehlen im Impressum...

aber dazu schicke ich euch mal eine eMail mit einer Zusammenfassung eines netten Anwaltes. (natürlich Kostenlos)
 
Seids bald fertig mit eurem Kindergartenniveau?
Oder ist heute zufällig schon wieder Freitag?

Ich dachte das sich wenigstens zwei ... hoffentlich erwachsene Menschen vernünftig in einem sachlichen Ton unterhalten können.

@Mailcafe, könntest deine Argumentation ein wenig mehr mit Belegen untermauern? Denn so wie aktuell weiß man nun gar nicht wem man nun glauben schenken darf. (Ich will nun keinen Beleg das du Zitat: "Betriebswirt, Unternehmensberater und Fremdvermögenverwalter (mit §34c GeWO)" bist.)

Besonders interessiert mich diese Passage:
[...] Gewinne bis 7466 € Steuerfrei. für die Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag von 24500 € danach Staffelung auf bis zu 5%. (Bei Kapitalgesellschaften ab 1€ Gewinn 5%)
denn da tauchen auf verschiedensten Seiten verschiedenste Werte auf, und alle behaupten von sich das Gelbe vom Ei zu labern.

Danke, Refi
 
Zuletzt bearbeitet:
:evil: :evil: :evil: :evil:

ich bezog mich auf diese aussage: diese war nicht von mir!!!


Und als Einzelpersonfirma ist es "fast" egal was du mit dem Geld machst den bis 16400 € ist es Steuerfrei und in einer Einzelpersonfirma kannst du kein Geld lassen. Das geht nur in Kapitalgesellschaften.


sicher, waren meine ausagen etwas oberflächig, aber wenn ich das alles genau erklären sollte bräuchte ich sehr mehr als nur ein paar minuten,vom text mal ganz zu schweigen.

aber es freut mich, das du soviel weist: aber wisse, das ich steuerfachangestellter bin, das ist wohl kaum abzuweisen, zumal ein betriebswirt nicht wirklich ahnung von steuren hat.

aber das kenn ich ja schon, leider ist das sehr oft so, schon allein deshalb:
wegen der steuerbilanz und der handelsbilanz!! sind teilweise genauso verschieden wie einige aussagen hier und trotzdem auf das entsprechende gebiet gesehen, vollkommen richtig.



danke für die mail!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Soo,

ich habe mal 'ne ganz andere Frage...
Schülerzeitungen haben meistens Werbung drinnen.
Online-Schülerzeitungen haben auch Werbung geschaltet (zB:pfeil-magazin.de)
Da Schüler oft noch nicht 18 oder nichtmal 16 sind können sie kein Gewerbe anmelden.
Was sollen die mit ihren Einnahmen machen?

Ich lebe in Niedersachsen und in Gesetzestexten wo die Arbeit von Schülerzeitung festgelegt wird, was ihre Rechte sind und was nicht wird dieses Thema ausgelassen...

gruss
in.flames

PS: Ich werde wahrscheinlich sowieso in den nächsten Wochen beim Finanzamt vorbeischauen deswegen. Hier weiß man nämlich oft, wie jetzt auch nicht was man nun tun soll, da keiner wirklich Bescheid weiß...
 
Dann mal zu eurem Impressum:
Beantragt eine Umsatzsteuer ID und tragt diese im Impressum ein (so kann kein Fremder für euch eine Steuererklärung online abgeben).

Als GbR muß eine Vertretungsberechtigter eingetragen sein.

Und, den Zusatz "Partner" halte ich für nicht rechtlich einwandfrei, da die Benutzung des Zusatzes Partner eindeutig geregelt ist. Aber darüber habe ich nun wirklich nur Halbwissen.

Und die Kontaktdaten fehlen im Impressum...

aber dazu schicke ich euch mal eine eMail mit einer Zusammenfassung eines netten Anwaltes. (natürlich Kostenlos)


dazu sei mal erwähnt, das wir bei der GBR genau die mindestanforderungen erfüllen: laut anforderung muss nur ein vollständiger name in der firmenbezeichnung angegeben sein.
das war zbsp. einer der gründe, warum ich eine gbr gewählt habe.
alle diese anforderungen würden vorher genau geprüft, alleine die namensbezeichung hat mir 30 min tele.gespräch gekostet (rechtsabteilung handwerkkammer).

was die vertretung angeht, jeder gesellschafter kann eigenständig geschäfte abschließen, nur im innerverhältnis haben wir begrenzungen, diese sind im außenverhältnis aber völlig egal.

das mit der ust-ID ist ebendfals nicht nötig, da diese nur für den innnergemeinschaftlicher erwerb notwenig ist: ( Steuerrecht8) ) um irrtümer auszuschließen haben wir sogar noch den zusatz bzg. der umsatzsteuer drin, wäre aber nicht nötig, da dieser zusatz nur sein müsste, wenn man keine steuer ausweisen kann.

aber solltest du mal was brauchen, dann meld dich mal, vielleicht kann ich dir dann auch mal weiter helfen:
 
Zuletzt bearbeitet:
Soo,

ich habe mal 'ne ganz andere Frage...
Schülerzeitungen haben meistens Werbung drinnen.
Online-Schülerzeitungen haben auch Werbung geschaltet (zB:pfeil-magazin.de)
Da Schüler oft noch nicht 18 oder nichtmal 16 sind können sie kein Gewerbe anmelden.
Was sollen die mit ihren Einnahmen machen?

Ich lebe in Niedersachsen und in Gesetzestexten wo die Arbeit von Schülerzeitung festgelegt wird, was ihre Rechte sind und was nicht wird dieses Thema ausgelassen...

gruss
in.flames

PS: Ich werde wahrscheinlich sowieso in den nächsten Wochen beim Finanzamt vorbeischauen deswegen. Hier weiß man nämlich oft, wie jetzt auch nicht was man nun tun soll, da keiner wirklich Bescheid weiß...



hmmm, das ist auf den ersten eindruck garnicht so leicht zu erklären, erstmal wäre zu klären, ob es sich hier um einen gewerbebetrieb handelt oder um eine freiberufliche tätigkeit, erst danach könnte man mehr sagen.

du sagstest was von 18 oder nichtmal 16 jährigen, was ist mir denen?
bekommen die provisionen, oder was bekommen die, oder teilen sie sich die einnamen?
 
Ich finde leider einen alten Thread nicht wieder, in dem es ebenfalls um diese Gewerbeanmeldung geht, aber egal.

Mir fällt auch bei eurer Diskussion wieder auf, dass ihr einen sehr wichtigen Punkt vergesst bei der ganzen Gewerbeanmeldung.
Klar kostet der Gewerbeschein nicht viel, klar ist man mit einem Kleingewerbe von der Umsatzsteuer befreit. Nur kommt jetzt das ganz große "Aber" an der Sache...

Jeder Gewerbetreibende ist verpflichtet, sich selbst krankenzuversichern. Und genau das sind die immensen Unkosten, die leider fast nie erwähnt werden.

Das ganze ist kein Problem, wenn man ein sogenanntes Nebengewerbe betreibt, selbst also berufstätig ist und dadurch die Krankenversicherung abgedeckt ist.
Es funktioniert aber nicht, wenn man zum Beispiel über Mann, Eltern familienversichert ist. Ma muss die Familienversicherung durch eine eigene, sehr kostenintensive Krankenversicherung ersetzen.

Was das bedeutet, kann man sich ganz schnell anhand eines Beispiels ausrechne:

Klara Meier ist Hausfrau, hat 2 Kinder und möchte sich ein wenig hinzuverdienen. Natürlich will sie alles ganz korrekt machen und erkundigt sich beim Gewerbeamt. Klasse, der Gewerbeschein kostet nur 15€, also gar kein Problem denkt sie. Nehmen wir mal an, sie verdient durch ihr Gewerbe im Monat 300€ hinzu. Auch Klasse, sie ist Umsatzsteuer befreit.
Nun kann es ja losgehen... denkt Klara Meier 8)
Die 300€ versteuern ist ja gar kein Problem, das tut sie gern, damit alles seine Richtigkeit hat :)
Alle ihre Träume platzen in dem Moment, in dem sie erfährt, dass sie sich selbst krankenversichern muss und die Kosten liegen nicht unter 150€ im Monat. Das ist schon sehr niedrig angesetzt.

Das war es dann wohl mit dem Traum vom Gewerbe für Klara Meier, denn sie würde für nahezu nichts arbeiten 8O

Und bevor nun jemand meint, ich hab mir die Geschichte aus den Fingern gesogen, nein dem ist nicht so!

Sie beruht auf eigenen Erfahrungen und Informationen von unserem örtlichen Gewerbeamt, unserem Steuerberater, unserer Krankenkasse und unserem Finanzamt.

Was meint ihr, was man Klara Meier für einen Tipp gegeben hat?
Ihr Mann solle mit seinem Chef sprechen, dass er ein Nebengewerbe anmeldet. Somit wären alle Probleme gelöst und Klara bleibt weiter familienversicherte Hausfrau 8O
 
Ich finde leider einen alten Thread nicht wieder, in dem es ebenfalls um diese Gewerbeanmeldung geht, aber egal.

Mir fällt auch bei eurer Diskussion wieder auf, dass ihr einen sehr wichtigen Punkt vergesst bei der ganzen Gewerbeanmeldung.
Klar kostet der Gewerbeschein nicht viel, klar ist man mit einem Kleingewerbe von der Umsatzsteuer befreit. Nur kommt jetzt das ganz große "Aber" an der Sache...

Jeder Gewerbetreibende ist verpflichtet, sich selbst krankenzuversichern. Und genau das sind die immensen Unkosten, die leider fast nie erwähnt werden.

das ist so nicht ganz richtig:

zu allererst solltest man sich den §5 sozialgesetzbuch anschauen, da steht genau beschrieben, wer und wann man sich privat krankenversichern muss: auch die neuauflage ab 1.1.05 lesen:

und erst dann weiß man, ob man sich privat versichern muss oder nicht!!