Wasserschaden - Strom- und Nebenkosten -update

Dank schonmal für deine Antwort.

Das trifft allerdings für alle Wohnungen zu, die an dieses Zimmer grenzen, und da wird es dann bei der Berechnung schwierig.
:think: Ja das stimmt. Das ist halt keiner mehr aus diesem Haus.
Und dann kommt die Frage der Quantifizierung, ich mein im April und Mai habe ich so gut wie gar nicht geheizt.
Ja, aber es geht um Januar, Februar, März.... :p
Und anhand der Berechnung mit der Gradtagetabelle spielt das doch eine Rolle...
Ich würde es wohl so drehen, dass der letzte Handwerker am 3. des Monats fertig ist, aber für den Monat noch die Miete gekürzt lassen.
Dürfte das praktischste sein. ;)

gruss kelle!
Hä? Wann welcher Handwerker wo war wissen die Vermieter ja, es ging mir jetzt ausschließlich darum, ob mir Heizkosten für ein Rohbauzimmer berechnet werden können.

Ich fand einfach die Gegenargumentation, 1. sie heize in dem und dem Zimmer ja auch nicht und 2. wir hätten ja schon die Miete gekürzt, blöd.
Weil eben 1. Es was anderes ist, ob man könnte aber nicht will und ob man nicht kann, weil Zimmer unbewohnbar und 2. wir die Kaltmiete gekürzt haben, diese mit den Nebenkosten gar nichts zu tun hat und dafür eben auch genug Gründe hatten...
 
Hallo,

habt Ihr ausdrücklich nur die Kaltmiete gemindert? Warum? Lies Dir das hier mal durch: https://www.immobilienscout24.de/de...tminderung/berechnungsbasis-mietminderung.jsp

Wenn Ihr nur die Miete gemindert habt, dann natürlich ausgehend von der Warmmiete. Wenn eine Wohnung z.B. komplett nicht genutzt werden kann, dann wird 100% gemindert, aber natürlich neben Kaltmiete auch die Nebenkosten und Heizkosten. Was man nicht nutzen kann, muss man auch nicht bezahlen.

Marty
 
Vielen Dank für den Link, das ist schonmal ganz hilfreich.

Njain, zunächst haben wir die komplette Miete halbiert. Aber jetzt kam die Nebenkostenabrechnung und daher haben wir die Nebenkostenanteile die wir zunächst gekürzt hatten jetzt nachbezahlt. Sonst wäre halt die normale Nachzahlung um den entsprechenden Betrag höher ausgefallen. :)

Aber genau das ist ja eben mein Gedanke, das Zimmer war nicht nutzbar, es geht um 3 kalte Monate, die allein 450 Gradtage von 1000 ausmachen. Und die Heizkosten werden zumindest teilweise nach m² bezahlt. Und wenn eben knapp ein Drittel der Wohnung in dieser Zeit nicht nutzbar war, dann will ich auch für den Zeitraum keine m²-basierten Heizkosten dafür bezahlen.
Was nach Verbrauch abgerechnet wird - ok, gerne - aber die Grundfläche sollte meiner Meinung nach reduziert werden.
Und da würde mich interessieren, wie das gehandhabt wird. Weil sich ja andererseits die Grundfläche des gesamten Hauses nicht reduziert hat und das somit ziemlich kompliziert in der Berechnung werden würde. :shifty:

Edit: Ok, ich glaube ich hab das nicht so ganz verstanden. :think:
Wenn ich die Warmmiete kürzen kann/darf/soll, dann kürze ich damit auch die tatsächlich angefallenen Betriebskosten? Oder muss ich dann später eben alles wieder draufzahlen, wie es geschehen ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Njain, zunächst haben wir die komplette Miete halbiert.
Wenn das korrekt erfolgt ist, dann darf der Vermieter für diesen Zeitraum natürlich auch nur die Hälfte der Nebenkosten berechnen. Wenn er der Meinung ist, die Minderung erfolgte zu Unrecht, dann hätte er die fehlende Miete ja anmahnen/einklagen müssen.

Aber jetzt kam die Nebenkostenabrechnung und daher haben wir die Nebenkostenanteile die wir zunächst gekürzt hatten jetzt nachbezahlt.
Das hättet Ihr nicht machen sollen.

Und die Heizkosten werden zumindest teilweise nach m² bezahlt. Und wenn eben knapp ein Drittel der Wohnung in dieser Zeit nicht nutzbar war, dann will ich auch für den Zeitraum keine m²-basierten Heizkosten dafür bezahlen.
Und das ist die für mich einzig richtige Auffassung.

Und da würde mich interessieren, wie das gehandhabt wird. Weil sich ja andererseits die Grundfläche des gesamten Hauses nicht reduziert hat und das somit ziemlich kompliziert in der Berechnung werden würde.
Das berechnet sich genauso wie bisher nach der Gesamtquadratmeterzahl wie bisher. Nur die Anteile für die nicht nutzbaren Räumen werden nicht auf den Mieter verrechnet, das muss der Vermieter tragen. Wird bei Leerstand ja auch so gehandhabt.

Wenn ich die Warmmiete kürzen kann/darf/soll, dann kürze ich damit auch die tatsächlich angefallenen Betriebskosten? Oder muss ich dann später eben alles wieder draufzahlen, wie es geschehen ist?
Nein, natürlich nicht, die anteiligen Nebenkosten trägt der Vermieter.

Marty
PS: Das ist übrigens nur meine persönliche Meinung, ich bin kein Fachmann. Nicht, dass Du dem Vermieter jetzt sagst "Der Marty hat aber gesagt..." :D