Mitwirkungspflicht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen

Natalito

Member
8 März 2011
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Unser Vermieter hat umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen angekündigt, die ca. 6 Monate dauern werden und folgendes umfassen:

- Fenstererneuerung
- Zentralheizung (anstatt bisher Gasheizung)
- Badsanierung
- Anstrich Treppenhaus und Keller
- Elektroverstärkung Treppenhaus
- Vollwärmeschutz
- Erneuerung Regenrinnen / Bleche
- Balkonsanierung
- Dacherneuerung oder Wärmedämmung

Welche Kosten darf er auf uns umlegen?

Auf https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/d1/duldung.htm habe ich gelesen, dass sich die Duldungspflicht auf ein passives Stillverhalten des Mieters beschränkt:

"Den Mieter treffen auch hinsichtlich seiner Möblierung und Einrichtung ausschließlich Duldungspflichten. D. h., er darf zwar zur Erleichterung der Arbeiten seine Möbel zur Seite räumen und Einrichtungen demontieren, er muß es aber nicht."

Stimmt das? Wer haftet für Beschädigung und Diebstahl während der Arbeiten in der Wohnung? Muss jemand die ganze Zeit in der Wohnung anwesend sein während die Handwerker da sind?

Wir sind erst in November 2010 eingezogen und haben die ganze Möblierung entsprechend den aktuellen Raumgrößen eingerichtet. Durch den Einbau von Heizkörpern verändert sich der Wohnraum. Einige von den Möbeln müssen nachher umgestellt werden und ggf. neue gekauft werden, z.B. Sitzecke im Esszimmer, evtl. auch die Einbauküche. Wer trägt hierfür die Kosten?

In welcher Höhe ist der eigene Aufwand des Mieters für Räumungs-, Beaufsichtigungs- und Reinigungsarbeiten zu erstatten (Stundensatz)?
 
Also, zu den Kosten die er umlegen darf:
Grundsätzlich muss der Vermieter das Haus als solches in Schuss halten, somit sind Sachen wie Sanierungen bzw. der Tausch alt gegen neu sein Problem, d.h. die Kosten darf er nicht umlegen.

Bei Vollwärmeschutz und Zentralheizung bin ich mir da nicht sicher, da dadurch ja ggf. der Wert der Wohnung steigt, bzw. Du einen Vorteilen haben kannst, in Form von niedrigeren Heizkosten.

Für eventuelle Schäden durch Arbeiten in der Wohnung haftet die durchführende Firma, von daher vorher eine Bestandsaufnahme machen, evtl. mit dem Vermieter und vorhandene Schäden dokumentieren, damit Du eine gesicherte Ausgangsbasis hast.

Dass jemand in der Wohnung sein muss, wenn die Arbeiten durchgeführt werden, wäre mir neu, das dürftest Du unter Privatvergnügen verbuchen.

Reinigungsarbeiten für Dich werden nicht anfallen, zumindest auf dem Papier, da die Handwerker die Wohnung sauber verlassen zu haben.
Bei den Möbeln dürfte es ähnlich sein. Du kannst sie demontieren/umstellen, musst aber nicht.
Ergo muss sich der Vermieter drum kümmern.
Stellt sich nur die Frage, ob Du Dir die Zeit ans Knie bindest, dafür weißt, dass Du vorsichtig bist mit den neuen Möbeln, oder lässt Du es machen, um Dir später die Zeit ans Knie zu binden, um Regress bei Beschädigungen einzufordern.

Beim Konflikt Möbel - Heizkörper würde ich mir einen Plan geben lassen, um zu sehen, was konkret betroffen ist.
Man kann ja Heizkörper in einem gewissen Rahmen verschieben.
Geht das nicht, dann mit dem Vermieter reden, was machbar wäre.
Wobei er sicherlich keine neue Küche bezahlen muss, wenn es statt nem 80er Unterbauschrank auch ein 60er tut.

Nachtrag: Sind wesentliche Teile Deiner Wohnung nicht benutzbar, wie z.B. das Bad oder die Küche, muss der Vermieter Dir adäquaten Ersatz stellen, im Normalfall wird das ein Hotelzimmer sein.

gruss kelle!
 
Unser Vermieter hat umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen angekündigt, die ca. 6 Monate dauern werden und folgendes umfassen:

- Fenstererneuerung
- Zentralheizung (anstatt bisher Gasheizung)
- Badsanierung
- Anstrich Treppenhaus und Keller
- Elektroverstärkung Treppenhaus
- Vollwärmeschutz
- Erneuerung Regenrinnen / Bleche
- Balkonsanierung
- Dacherneuerung oder Wärmedämmung
Fast alles Modernisierungsmassnahmen, ausnehmen würde ich den Anstrich und die Balkonsanierung.

Welche Kosten darf er auf uns umlegen?
Alle Modernisierungskosten, davon 11% pro Jahr... Hat er 100.000 Euro Kosten und 50 Mieter, dann kann er pro Mieter die Miete um 100.000/50*11%/12=18,33 Euro pro Monat erhöhen.

ja.

Wer haftet für Beschädigung und Diebstahl während der Arbeiten in der Wohnung?
Bei Beschädigungen der Verursacher, bei Diebstahl der Dieb.

Muss jemand die ganze Zeit in der Wohnung anwesend sein während die Handwerker da sind?
Nein.

Einige von den Möbeln müssen nachher umgestellt werden und ggf. neue gekauft werden, z.B. Sitzecke im Esszimmer, evtl. auch die Einbauküche. Wer trägt hierfür die Kosten?
Ihr. Waren vorher keine Heizkörper da?

In welcher Höhe ist der eigene Aufwand des Mieters für Räumungs-, Beaufsichtigungs- und Reinigungsarbeiten zu erstatten (Stundensatz)?
Gar nicht, ihr müsst ja weder räumen, noch beaufsichtigen oder reinigen. Das macht der Vermieter.

Ihr könnt aber, wenn Teile der Wohnung nicht nutzbar sind, für den Zeitraum die Miete kürzen.

Marty
 
das grenzt schon nicht mehr an rechtsberatung, das IST rechtsberatung und sowas sollte nicht in einem forum passieren. :)
ich empfehle dir den gang zur rechtsberatung (öra oder ähnliches) oder den gang zum anwalt.