Natalito
Member
- 8 März 2011
- 11
- 4
Unser Vermieter hat umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen angekündigt, die ca. 6 Monate dauern werden und folgendes umfassen:
- Fenstererneuerung
- Zentralheizung (anstatt bisher Gasheizung)
- Badsanierung
- Anstrich Treppenhaus und Keller
- Elektroverstärkung Treppenhaus
- Vollwärmeschutz
- Erneuerung Regenrinnen / Bleche
- Balkonsanierung
- Dacherneuerung oder Wärmedämmung
Welche Kosten darf er auf uns umlegen?
Auf https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/d1/duldung.htm habe ich gelesen, dass sich die Duldungspflicht auf ein passives Stillverhalten des Mieters beschränkt:
"Den Mieter treffen auch hinsichtlich seiner Möblierung und Einrichtung ausschließlich Duldungspflichten. D. h., er darf zwar zur Erleichterung der Arbeiten seine Möbel zur Seite räumen und Einrichtungen demontieren, er muß es aber nicht."
Stimmt das? Wer haftet für Beschädigung und Diebstahl während der Arbeiten in der Wohnung? Muss jemand die ganze Zeit in der Wohnung anwesend sein während die Handwerker da sind?
Wir sind erst in November 2010 eingezogen und haben die ganze Möblierung entsprechend den aktuellen Raumgrößen eingerichtet. Durch den Einbau von Heizkörpern verändert sich der Wohnraum. Einige von den Möbeln müssen nachher umgestellt werden und ggf. neue gekauft werden, z.B. Sitzecke im Esszimmer, evtl. auch die Einbauküche. Wer trägt hierfür die Kosten?
In welcher Höhe ist der eigene Aufwand des Mieters für Räumungs-, Beaufsichtigungs- und Reinigungsarbeiten zu erstatten (Stundensatz)?
- Fenstererneuerung
- Zentralheizung (anstatt bisher Gasheizung)
- Badsanierung
- Anstrich Treppenhaus und Keller
- Elektroverstärkung Treppenhaus
- Vollwärmeschutz
- Erneuerung Regenrinnen / Bleche
- Balkonsanierung
- Dacherneuerung oder Wärmedämmung
Welche Kosten darf er auf uns umlegen?
Auf https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/d1/duldung.htm habe ich gelesen, dass sich die Duldungspflicht auf ein passives Stillverhalten des Mieters beschränkt:
"Den Mieter treffen auch hinsichtlich seiner Möblierung und Einrichtung ausschließlich Duldungspflichten. D. h., er darf zwar zur Erleichterung der Arbeiten seine Möbel zur Seite räumen und Einrichtungen demontieren, er muß es aber nicht."
Stimmt das? Wer haftet für Beschädigung und Diebstahl während der Arbeiten in der Wohnung? Muss jemand die ganze Zeit in der Wohnung anwesend sein während die Handwerker da sind?
Wir sind erst in November 2010 eingezogen und haben die ganze Möblierung entsprechend den aktuellen Raumgrößen eingerichtet. Durch den Einbau von Heizkörpern verändert sich der Wohnraum. Einige von den Möbeln müssen nachher umgestellt werden und ggf. neue gekauft werden, z.B. Sitzecke im Esszimmer, evtl. auch die Einbauküche. Wer trägt hierfür die Kosten?
In welcher Höhe ist der eigene Aufwand des Mieters für Räumungs-, Beaufsichtigungs- und Reinigungsarbeiten zu erstatten (Stundensatz)?