In den meisten Bundesländern werden Bürgermeister direkt vom Volk gewählt, wobei die Amtszeit je nach Gemeinde zwischen fünf und neun Jahren liegt und in kreisfreien Städten oder Großen Kreisstädten oft als Oberbürgermeister bezeichnet werden.
Bürgermeister in hauptamtlich verwalteten Gemeinden und die Landräte werden für eine Amtszeit von sieben, acht oder neun Jahren direkt gewählt. Dadurch finden diese Wahlen meist zeitlich getrennt von den Wahlen zu den Kreistagen und Stadtvertretungen statt. Dagegen bekleiden die Bürgermeister in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden, also jenen mit weniger als 5.000 Einwohnern, ihr Amt für fünf Jahre. Sie werden stets zusammen mit den Gemeindevertretungen gewählt, und sind von Amts wegen gleichzeitig Mitglied des Gemeinderats.
Der Wahlmodus ist bei allen drei Wahlen derselbe: Der Wähler hat nur eine Stimme, die er einem Kandidaten geben kann. Um ins Amt gewählt zu werden, benötigt der Kandidat über die Hälfte aller gültigen Stimmen. Erreicht kein Kandidat einen Stimmenanteil von mehr als 50 Prozent, findet 14 Tage später eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Bewerbern statt. Gewählt ist der Kandidat, der die meisten Stimmen bekommt.
in direkter Personenwahl
In dem die entsprechenden Bürger ihr Kreuz auf dem Wahlzettel machen. Wie bei jeder anderen Wahl auch.