Die Frist beträgt derzeit im Regelfall fünf Jahre.
Fünf Jahre
bei besonders schweren Fällen bis zu 20 Jahre
...aktuell sind es 5 Jahre
derzeit sind es 5 Jahre...
Zur Zeit sind es nur 5 Jahre was eigentlich etwas zu kurz ist.
Nach den aktuellen Berichten beträgt die Verjährungsfrist für Vergewaltigung derzeit im Regelfall 5 Jahre. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hält das für zu kurz und fordert eine Verlängerung auf 20 Jahre.
Der Hintergrund der Forderung ist, dass viele Betroffene erst Jahre oder sogar Jahrzehnte nach der Tat in der Lage sind, Anzeige zu erstatten. Eine längere Verjährungsfrist soll Ihnen mehr Zeit dafür geben!
im Regelfall 5 Jahre