Die Wahltermine werden von den Landesregierungen individuell festgelegt, da die Legislaturperioden der Landtage unterschiedlich enden und die Landeswahlgesetze unterschiedliche Fristen für Neuwahlen vorsehen.
Der Termin liegt in der Entscheidungshoheit des jeweiligen Landes.
• Historisch sind die Länder zu unterschiedlichen Zeiten gegründet worden, der Wahlturnus ist also an verschiedenen Terminen gestartet.
• Viele Bundesländer haben die Legislaturperiode inzwischen von 4 auf 5 Jahre verlängert, aber nicht unbedingt gleichzeitig.
• Gelegentlich kommt es zu unvorhergesehen Neuwahlen und damit zu einer verkürzten Legislatuperiode.
All das trägt dazu bei, dass sich die Termine zeitlich verteilen. Ursprünglich war diese Entzerrung auch gewollt in der Hoffnung, dass dies der Konzentration auf die jeweiligen Landesthemen dient. Viele Wahlen an einem Tag verstärken den Fokus auf die Auswirkungen, die diese Wahlen für den Bund haben, was sich auch auf die Wahkampfthemen auswirken würde.
Die Länder bestimmen selbst, wann ihre Parlamente (Landtage, Bürgerschaften oder Abgeordnetenhaus) gewählt werden