Die Fahrerlaubnisbehörde wird nämlich über den Vorfall informiert und ordnet ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Bei einer derart hohen Promillezahl wird nämlich vermutet, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt. Dies wird in der MPU untersucht.
Letztendlich ist man auch als Radfahrer oder Fußgänger Verkehrsteilhehmer und gefährdet bei der Promillezahl andere Verkehrsteilnehmer.
Die Frage, warum man ab 1,6 Promille den Führerschein abgenommen kriegt, ist eigentlich absurd. Die Antwort sollte einem der gesunde Menschenverstand schon geben.
Radfahrer gelten dann als absolut fahruntüchtig. Es drohen eine Geldstrafe (ca. 30 Tagessätze), 3 Punkte in Flensburg und eine medizinisch-psychologische-Untersuchung (MPU)