Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel durch vollständige oder zeitlich beschränkte Reservierung des Parkraums für die Berechtigten oder durch Anordnung der Freistellung von angeordneten Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen. §45 STVO
Das kann nicht sein, in Saarbrücken zum Beispiel ist nahezu die gesamte Innenstadt nur für Anwohner G und ein paar für Behinderte, alle anderen sind in kostenpflichtigen Parkhäusern, dafür reinigen die Anwohner die Straße von Müll, da ist es total sauber
Also was ich sicher weiß ist, dass tagsüber nicht mehr als 50 % der Parkplätze in einem Gebiet als Anwohnerparkplatz ausgewiesen sein darf.
Zum Beispiel bei Schwerbehinderungen.
Liegt im Ermessen der Strassenverkehrsbehörde