Ist ein Angestellter dazu verpflichtet, an einem Firmenausflug teilzunehmen, wenn er innerhalb der Arbeitszeit stattfindet?
Nein, das ist er nicht.
Nein, er ist vertraglich nur zur Arbeit verpflichtet. Er kann also stattdessen ganz normal seiner Arbeit nachgehen oder Urlaub nehmen.