In einem Fall vor dem Bundesgerichtshof ging es um eine sogenannte Split-Klimaanlage. Was macht sie aus?

69wolle19. Juli um 02:09

In einem Fall vor dem Bundesgerichtshof ging es um eine sogenannte Split-Klimaanlage. Was macht sie aus?

 

Antworten

storabird19. Juli um 20:120x hilfreich

Sie haben im Vergleich zu mobilen Klimageräten einen niedrigeren Stromverbrauch.

k355219. Juli um 08:470x hilfreich

Es ist ein Innen - und Aussengerät.

Drecksack19. Juli um 07:160x hilfreich

Das Besondere an der Split Type ist, dass sie aus 2 Teilen besteht, wobei 1 Teil innen im Raum ist und der 2. Teil draussen ist.

raffaela19. Juli um 04:380x hilfreich

n den Urteilen des Bundesgerichtshofs (etwa zu den Aktenzeichen V ZR 162/25 und V ZR 105/24) ging es um Eigentümergemeinschaften. Weil das Außengerät an der Fassade oder auf dem Balkon montiert wird und die Installation bauliche Veränderungen an der Bausubstanz erfordert, muss die Hausgemeinschaft zustimmen. Der BGH hat jedoch entschieden, dass Wohnungseigentümer grundsätzlich einen Anspruch auf den Einbau solcher Anlagen haben, solange andere Nachbarn nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. 

 

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