KFZ-Versicherung - Die Versicherungen rund ums Fahrzeug
Circa 2.400.000 Unfälle ereigneten sich im Jahr 2007 in Deutschland. Dabei verunglückten etwa 336.000 Personen. Etwa 5.000 Menschen starben bei Unfällen auf der Straße. Das ist Grund genug, um eine Versicherung für Unfälle mit dem Kraftfahrzeug einzuführen. Unter die Versicherungen fürs Kfz fallen in Deutschland vor allem die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung als Teilkasko oder Vollkasko. Mit diesen Versicherungen sind nicht nur Unfallschäden rund ums Fahrzeug abgedeckt, sondern auch Personenschäden, immaterielle Schäden wie zum Beispiel Schmerzensgeld und Vermögensschäden. Je nach Versicherungsart geht es dabei um die Schäden, die einem Dritten entstehen oder die am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Jedes Fahrzeug, das zulassungspflichtig ist, muss auch über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen, die aber nicht zwingend vom Fahrzeughalter abgeschlossen werden muss. Einen zusätzlichen Schutz bietet die Teil- oder Vollkaskoversicherung.
- Was ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
- Welche Schäden übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung?
- Welchen Geltungsbereich hat die Kfz-Haftpflichtversicherung?
- Wie berechnen sich die Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung?
- Die verschiedenen Klassen
- Die Kriterien für günstigen Beitrag
- Die Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Was ist eine Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung?
- Weiterführende Seiten zum Thema http://www.kfz-versicherungen-online.info/
Was ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die einzige, in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene, Versicherung. Jedes Fahrzeug, das der Zulassungspflicht unterliegt, benötigt auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Nach Â?1 Pflichtversicherungsgesetzt ist der Fahrzeughalter verpflichtet, den Fahrer und den Fahrzeugeigentümer zu versichern. Für die Haftpflichtversicherung von Fahrzeugen besteht für Versicherungen ein Kontrahierungszwang, nachdem die Versicherung einmalig einen Antrag auf Versicherung eines Fahrzeuges annehmen muss.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Fahrzeughalters und der mitversicherten Personen, welche im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Fahrzeugs entsteht. Die Versicherung basiert auf vielen verschiedenen rechtlichen Bestimmungen. Für den Schaden ersatzpflichtig ist im Normalfall der Fahrer eines Fahrzeuges. Allerdings ist es nicht möglich, von jedem Fahrerlaubnisinhaber eine Versicherungspflicht einzufordern. Deshalb haftet nicht nur der Fahrzeugführer bei verursachten Schäden vor dem Gesetz, sondern auch der Fahrzeughalter. Und das auch dann, wenn er selber nicht am Unfall beteiligt war.
Welche Schäden übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung sorgt dafür, dass im Schadensfall die geschädigte Partei nicht vor dem finanziellen Ruin steht und die Schadensansprüche bedient werden. Zu den leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung gehören:
- Schadenersatzleistungen bei Personenschäden;
- Schadenersatzleistungen bei Sachschäden;
- Schadenersatzleistungen bei immateriellen Schäden wie Schmerzensgeld;
- Schadenersatzleistungen bei Vermögensschäden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt aber nicht nur die bei einem Unfall anfallenden Kosten der geschädigten Seite, sondern fungiert auch als Rechtschutzversicherung. Im Falle unberechtigter Ansprüche wehrt die Haftpflichtversicherung diese ab.
Welchen Geltungsbereich hat die Kfz-Haftpflichtversicherung und welchen Umfang muss sie aufweisen?
Der Halter eines Fahrzeugs ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die zur Deckung von Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstanden sind. Betroffen sind alle Fahrzeuge mit einem regelmäßigen Standort in Deutschland. Dadurch sollen Verkehrsopfer vor den wirtschaftlichen Folgen geschützt werden, die sich aus einem Unfall ergeben können. Sowohl Inländer als auch Ausländer sind zum Abschluss einer Versicherung gezwungen. Eine Ausnahme gibt es nur für gesetzlich vorgesehene Fälle.
Für die Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Deckung, der alle Versicherungen entsprechen müssen. Die Mindestdeckung beträgt:
- 7.500.000 - für Personenschäden;
- 1.000.000 - für Sachschäden;
- 50.000 - für Vermögensschäden.
Der Nachweis über die Versicherung erfolgt im Inland durch die Deckungskarte der Versicherung, bei Einreise in Deutschland durch die Grüne Versicherungskarte oder den Grenzversicherungsschein.
Wie berechnen sich die Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die Beitragsberechnung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist von vielen Faktoren abhängig. Zu den entscheidenden Kriterien gehören die Typklasse, die Regionalklasse und die Schadenfreiheitsklasse. Aber auch die jährlich gefahrenen Kilometer, die Unterstellungsmöglichkeit, der Beruf oder der Verwendungszweck sowie die Deckungssumme haben einen Einfluss auf die Höhe der Versicherung. Und auch die unfallfreie Fahrt wird mit einem Bonus belohnt.
Was ist eine Typklasse?
Die Typklasse beschreibt den Typ des versicherten Fahrzeugs und die Häufigkeit, die dieser Fahrzeugtyp in Unfälle verwickelt ist. Jedes Jahr zum 01.Oktober werden die Werte für die Typklasse des Fahrzeuges neu bestimmt. Sie gelten deutschlandweit. Dabei wird die Häufigkeit der Unfälle, die mit diesem Fahrzeugtyp verursacht werden, ins Verhältnis mit dem Schadensbedarf aller Fahrzeuge gesetzt. Ganz neue Fahrzeugmodelle, die gerade erst auf den Markt gekommen sind, werden in Typklassen ähnlicher Fahrzeugtypen eingeordnet. Vor allem Fahrzeuge, die beliebte Einsteigermodelle sind wie der Golf II, befinden sich meist in einer teuren Typklasse. Mehr dazu auf http://de.wikipedia.org/wiki/Typklasse_(Versicherungswesen)
Was ist die Regionalklasse?
Ausschlaggebend für die Regionalklasse des Fahrzeuges ist das amtliche Kennzeichen. Bei der Regionalklasse werden die Bezirke der Zulassung in verschiedene Gefahrenklassen unterteilt. Dabei wird untersucht, wie viele Unfälle es in der Region gibt und welche Schwere die Unfälle aufweisen. Außerdem werden die Art und die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge einbezogen. Ländliche Regionen haben meist gegenüber Städten einen enormen Preisvorteil, da hier das Unfallaufkommen niedriger ist.
Was ist eine Schadensfreiheitsklasse?
Unfallfreies Fahren wird mit der Schadensfreiheitsklasse belohnt. In die Schadensfreiheitsklasse fließen die Jahre ein, die der Halter eines Fahrzeuges ohne Unfall fährt. Je höher die Schadensfreiheitsklasse ist, desto günstiger ist der Beitrag. Wer zum Beispiel 10 Jahre unfallfrei unterwegs ist, erhält die SF-Klasse 10 und damit einige Vergünstigungen in der Versicherungsprämie. Kommt es zu einem Unfall, muss der Fahrer damit rechnen, in der SF-Klasse herabgestuft zu werden und damit höhere Beiträge zu zahlen.
Welche Kriterien führen noch zu einem günstigen Beitrag in der Kfz-Haftpflichtversicherung?
Es gibt noch einige Kriterien, die zu niedrigen Versicherungsbeiträgen in der Kfz-Versicherung führen. So brauchen Wenigfahrer auch nur geringere Beiträge zahlen. Aber auch die Garage kann Kosten senken. Wer das Fahrzeug in der Garage anstatt am Straßenrand unterstellt, senkt die Beiträge zur Versicherung. Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug allein oder nur mit dem Partner fahren, können ebenfalls die Kosten senken. Und auch der Beruf kann die Beiträge günstiger gestalten. Zum Beispiel können Beamte vom sogenannten Beamtenrabatt profitieren.
Wann kann die Kfz-Haftpflichtversicherung gekündigt werden?
Im Gegensatz zu allen anderen Versicherungen ist die Kfz-Haftpflichtversicherung nur zum festgelegten Stichtag zu kündigen. Wer am 01. Januar in eine neue Versicherung wechseln möchte, muss bis zum 30. November die bestehende Versicherung kündigen. Eine Kündigung zu einem anderen Zeitpunkt ist nur mit dem Sonderkündigungsrecht möglich.
Was ist ein Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherung kann normalerweise zum Ende des Jahres erfolgen. Dazu muss die Kündigung bis zum 30.November beim zu kündigenden Versicherer sein. Es gibt aber auch Möglichkeiten, außerhalb dieser Zeit den Vertrag zu kündigen.
Eine Sonderkündigung ist immer bei einem Fahrzeugwechsel möglich. Mit Verkauf des alten Fahrzeuges wird der bestehende Versicherungsvertrag der Haftpflichtversicherung gekündigt. Beim Erwerb eines neuen Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter nicht verpflichtet, wieder bei der vorherigen Versicherung einen Vertrag zu schließen. Er kann sich für eine neue Versicherung entschließen.
Auch eine Beitragserhöhung berechtigt den Versicherungsnehmer zu einer außergewöhnlichen Kündigung laut dem Sonderkündigungsrecht. Bei einer Beitragserhöhung hat der Versicherungsnehmer das Recht, innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden der Beitragserhöhung den Vertrag zu kündigen. Das Gleiche gilt natürlich auch bei der Änderung von Vertragsbedingungen, die eine Erhöhung der Beiträge zur Folge haben. Meist werden die Beitragserhöhungen zum Jahresende bekannt gegeben. Das kann auch durchaus nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag sein.
Ein Sonderkündigungsrecht ist ebenfalls bei einer Veränderung der Regionalklasse und Typklasse möglich. Bei der Regionalklasse ist es natürlich Voraussetzung, dass die Veränderung durch eine Umstufung erfolgt und nicht durch einen Umzug herbeigeführt wurde. Sollte die Neueinstufung aber zu einem günstigeren Beitrag führen, ist kein Sonderkündigungsrecht möglich.
Eine Sonderkündigung wäre auch im Fall eines Schadens möglich. Bei einem Schadensfall kann die Versicherung von beiden Seiten sofort und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Früher war das für den Versicherungsnehmer eher ungünstig, da das Versicherungsunternehmen den zu viel gezahlten Beitrag wegen Unteilbarkeit der Prämie nicht zurückzahlen musste. Heute braucht der Versicherungsnehmer nur für die versicherte Zeit zahlen. Eine Sonderkündigung kann also im Schadensfall sinnvoll sein, wenn man sich so in eine niedrige Schadensfreiheitsklasse einstufen lassen kann. Mehr dazu finden Sie auf http://www.kfz-versicherungen-online.info/sonderkuendigungsrecht.html
Warum ist es sinnvoll, zum Jahresende die Kfz-Versicherungen zu vergleichen?
Der Unterhalt eines Fahrzeuges ist nicht gerade billig. Neben Kaufpreis, Sprit, Reparaturkosten und Steuern schlägt auch die Versicherung zu Buche. Gerade mit einer Kfz-Versicherung ist es möglich, viel Geld zu sparen. Die Beitragsunterschiede zwischen den Anbietern können enorm sein. Mit einem Vergleich mehrerer Anbieter und einem Versicherungswechsel können die Kosten für das Fahrzeug drastisch gesenkt werden. Der Markt der Kfz-Versicherer ist hart umkämpft. Dadurch bietet sich Fahrzeughaltern ein breites Angebotsspektrum. Bei vergleichbaren Leistungen weichen die Preise oft enorm voneinander ab und können sich um mehrere hundert Euro unterscheiden. Es lohnt sich also, vor dem Stichtag die Beiträge von verschiedenen Kfz-Versicherungen zu vergleichen und das Potenzial auszureizen.
Was ist bei einem Versicherungswechsel zu beachten?
Fahrzeughalter, die sich für einen Versicherungswechsel entscheiden, sollten bei der Wahl der neuen Versicherung einiges beachten. Von Billig-Versicherungen sollten Fahrzeugeigentümer unbedingt Abstand nehmen. Auch wenn die Beiträge bei diesen klein sind, im Schadensfall kann es richtig teuer werden. Der Blick sollte also nicht nur zu den Beiträgen, sondern auch zum Leistungsumfang gehen. Häufig kommt es zu Einschränkungen bei der Versicherungssumme. Bei der Kaskoversicherung wird von solchen Anbietern fast immer eine Werkstattbindung vorgeschrieben. Bei Neufahrzeugen kann das die Herstellergarantie kosten.
Vorteilhaft ist es immer, wenn man sich mit den Analysen und Studien der Stiftung Finanztest einen ersten Überblick verschafft. Aber auch Online-Rechner bietet gute und sichere Ergebnisse. Vorausgesetzt, der Rechner bezieht viele verschiedene Anbieter in den Versicherungsvergleich ein und ist aktuell. Dabei sollte der Online-Rechner auch über eine möglichst detailgenaue Abfrage verfügen. Die letzte Entscheidung sollte allerdings nach Maß gefertigt sein. Vor allem dann, wenn der Kfz-Haftpflichtversicherung noch eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung hinzugefügt wird. Besonders bei den Kaskoversicherungen sollten unbedingt die Leistungen den Ausschlag geben.
Bevor man sich für eine Kündigung der Versicherung entscheidet, sollte man seinen neuen Anbieter gefunden haben.
Was ist eine Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung?
Während eine Kfz-Haftpflichtversicherung die Personen-, Sach- und Vermögensschäden von geschädigten Personen übernimmt, trägt die Teilkasko und Vollkasko die Schäden am eigenen Fahrzeug. Mit der Teilkaskoversicherung werden Schäden wie Diebstahl des Fahrzeugs und seiner Teile, Wildunfälle, Elementarschäden und Glasbruch abgesichert.Je nach Versicherungsunternehmen können die einzelnen Punkte näher definiert sein oder erweitert werden.
Bei einer Vollkaskoversicherung werden auch Schäden ersetzt, die bei der Kollision durch Eigenverschulden oder mit Fahrerflucht entstehen. Außerdem trägt die Versicherung Schäden, die durch Dritte verursacht werden, von diesen aber nicht bezahlt werden können. Und auch bei Vandalismus kommt die Vollkaskoversicherung zum Einsatz.
Beide Kaskoversicherungsarten sind gesetzlich nicht vorgeschrieben und können je nach Bedarf abgeschlossen werden. Auf Wunsch kann eine Selbstbeteiligung in gewünschter Höhe einbezogen werden. Die Selbstbeteiligung senkt die Beitragshöhe. Der Beitrag errechnet sich aus verschiedenen Merkmalen wie die Regionalklasse, der gewünschten Deckung und der Schadensfreiheitsklasse. Und auch die Typklasse, die Art und die Verwendung des Fahrzeuges fließen mit ein.
Welche Schäden übernimmt die Teilkaskoversicherung?
Die Teilkaskoversicherung übernimmt alle Schäden, die am eigenen Fahrzeug durch unvorhersehbare Ereignisse entstehen. Dazu gehören:
- Verlust des Fahrzeuges durch Raub oder Diebstahl;
- Schäden, welche durch Diebstahl verursacht werden;
- Diebstahl von Teilen am und im Fahrzeug, die mitversicherten waren;
- Schäden durch Explosion und Brand;
- Schäden durch Haarwild;
- Glasbruch;
- Marderbiss;
- Schäden, die durch einen Kurzschluss in der Verkabelung entstehen;
- Schäden, die durch Witterung wie Blitz, Hagel oder Sturm entstehen oder durch eine Überschwemmung verursacht wurden.
Welche Schäden werden durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt?
Die Vollkaskoversicherung übernimmt alle Schäden, welche am eigenen Fahrzeug entstehen. Sie schließt den Versicherungsschutz der Teilkasko ein. In der Vollkaskoversicherung sind folgende Schäden versichert:
- selbst verschuldete Unfälle;
- Beschädigung durch Vandalismus von Fremden;
- Schäden, bei denen der Verursacher nicht ermittelt werden kann (z.B. Fahrerflucht);
- Brand und Explosion;
- Schäden, bei denen der Verursacher nicht haftbar gemacht werden kann (z.B. Kinder);
- Schäden, bei denen die verursachende Seite über keine Haftpflichtversicherung verfügt und zahlungsunfähig ist;
- Diebstahl;
- Sturmschäden, Hagel- und Blitzschäden und Schäden aus Überschwemmung;
- Glasbruch und Kurzschluss an der Verkabelung;
- Wildschäden.
Mit der Vollkaskoversicherung gehen aber auch Pflichten einher. Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht, sein Fahrzeug gegen unberechtigten Gebrauch zu schützen, das Kraftfahrzeug gesetzeskonform zu verwenden und nicht ohne Fahrerlaubnis zu fahren. Werden die Pflichten nicht wahrgenommen, kann das zur Zahlungsverweigerung im Schadensfall führen.
Ausgeschlossen von der Vollkaskoversicherung sind grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Rennen, die gefahren werden, Reifenschäden, Erdbeben, Kriegsereignisse, Maßnahmen der Staatsgewalt und Schäden durch Kernenergie.
Wonach berechnen sich die Beiträge für Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung?
Die Beiträge der Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung werden durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Dazu gehören die Regionalklasse, die Schadensfreiheitsklasse, der Umfang des Versicherungsschutzes, die Art, Verwendung und Typklasse des Fahrzeuges und die gewünschte Höhe der Selbstbeteiligung.
Bei den Beiträgen der Teilkaskoversicherung gibt es im Gegensatz zur Vollkasko und Haftpflicht keinen Schadenfreiheitsrabatt. Der Grund dafür liegt im fehlenden subjektiven Risiko. Während Vollkasko und Haftpflicht durch rücksichtsvolles Fahren aktiv beeinflusst werden können, ist das bei den versicherten Leistungen der Teilkasko nicht möglich. Die Risiken, welche über die Teilkasko versichert werden, liegen außerhalb des Einflussbereiches des Versicherungsnehmers.
Wann empfehlen sich eine Vollkaskoversicherung und eine Teilkaskoversicherung?
Eigentlich sollten beide Versicherungen bei jedem Fahrzeughalter vorhanden sein. Es genügt nicht, den Willen zu einer unfallfreien Fahrt zu haben. Auf viele Ereignisse hat man keinen Einfluss. Und nicht jeder verfügt über ausreichend finanzielle Mittel, um sich bei Schaden ein neues Fahrzeug leisten zu können. In jedem Fall hängt der Abschluss dieser Versicherungen vom Bedarf und finanziellen Spielraum des Fahrzeughalters ab. Bei Neuwagen, die einen hohen Listenpreis haben oder durch Finanzierung erworben werden, ist sowohl die Vollkaskoversicherung als auch die Teilkaskoversicherung angeraten. Oft verlangen die Händler und Banken einen Vollkaskoversicherungsschutz für die Zeit der Finanzierung, um so eventuellen Ausfällen vorzubeugen.