Berlin (dpa)? Zwei Berliner Frauenärzte setzten während einer Zwillingsgeburt per Kaiserschnitt tödliches Kaliumchlorid ein, weil nur das gesunde Kind leben sollte. Mehr als neun Jahre später urteilte das Landgericht Berlin am Dienstag: Es war Totschlag. Gegen einen damaligen Chefarzt erging eine ...

Kommentare

(37) smailies · 21. November 2019
@35: Es gibt doch eine klare rechtliche Regelung. Nur ist sie eben - wie die meisten Regelungen - nicht in jedem Einzelfall die beste Lösung. Das wird bei einer anderen Rechtslage aber nicht besser, es werden dann nur andere Fälle davon betroffen sein. So toll es ist, dass das eine Mädchen leben darf - dass das andere nicht leben durfte ist in meinen Augen die Tragödie.
(36) k293295 · 21. November 2019
@35: Danke! Ich kann mich Silke Müller nur anschließen.
(35) wimola · 21. November 2019
@32 Vielleicht hilft Dir dieser Text weiter: <link> - @34 Vielleicht magst Du den Text auch lesen? - Ich will hoffen, dass wir klarere rechtliche Regelungen finden, die Ärzte nicht zu Angeklagten machen.
(34) JoSiso · 21. November 2019
Mir grausst es das Wort "Spätabtreibung" (im Zweifel Sek. vor der Geburt) zu lesen. Ich glaube solche Probleme würde es nicht geben wenn wir das Recht auf ein würdiges Sterben hätten. Die Anzeige halte ich allerdings auch für vollkommen korrekt. Solche Dinge geschehen ja wirklich und solange sie verschwiegen werden, denkt auch niemand über andere Lösungen nach.
(33) smailies · 20. November 2019
@32: Im Text steht "gewisses Risiko für das andere Kind" nicht für die Mutter... und blöd, dass wir Menschen ab einem gewissen Zeitpunkt als Menschen gelten und damit das Recht auf Unversehrtheit des Körpers besteht. Ich bin der Meinung, dass dieses Recht früher bestehen sollte. Aber dieses Kind wurde nach gägniger Rechtslage getötet, als es schon im rechtlichen Sinn ein Mensch war! So ist die juristische Faktenlage. Und wann ist die Tötung eines Menschen in D. erlaubt?
(32) k293295 · 20. November 2019
@31: Leben und Gesundheit sowohl der Mutter als auch des "gesunden" Zwillings wären bei der unstreitig erlaubten Variante der Spätabtreibung - für die es nicht umsonst die medizinische Indikation gibt - SEHR WOHLin Gefahr gewesen. Genau DARUM haben die Ärzte sich für die angewandte - scheinbar zweifelhafte - Variante entschieden.
(31) smailies · 20. November 2019
Mir wäre es lieber, wenn Spätabtreibungen lebensfähiger Kinder verboten wären. Dass es lebensfähig war steht im Text, vorletzter Abschnitt. Aber weder die Gesundheit der Mutter noch die Gesnudheit des anderen Kindes waren in Gefahr. Nur das Leben des behinderten Mädchens...Die Wortwahl "weggemacht finde ich abwertend und abstoßend in diesem Zusammenhang, das ist alles.
(30) tastenkoenig · 20. November 2019
Den Punkt, der das ganze so schwer verdaulich macht, hat #23 genannt: die Grenze zwischen der strafbaren Handlung, die risikoärmer war, und der straffreien Handlung, die riskanter war - bei am Ende eigentlich gleichem Ergebnis - willkürlich gezogen. Das Gesetz, das im allgemeinen helfen mag, wird diesem speziellen Fall nicht wirklich gerecht. Das ist wohl eine Folge des ideologischen Kompromisses, der diesem zugrunde liegt.
(29) Mehlwurmle · 20. November 2019
@26: Wie kommst du in dem Fall darauf, dass das Kind eigenständig (über-)lebensfähig war? Es wird ja im Text auch von einer massiven Hinrschädigung geschrieben. Danke @28, dass du verstehst, wie ich es meine.
(28) wimola · 20. November 2019
@26) Auch wenn es mich nichts angeht ..., ich zitiere Dich einmal: "Wer zur Tötung eines lebensfähigen Kindes die Begriffwahl "weggemacht" verwendet ..." - möchte ich einmal ergänzen mit : will vermutlich bewusst nicht TÖTEN schreiben? und nicht, was Du jetzt daraus machen möchtest.
(27) wimola · 20. November 2019
@26) Du willst es partout nicht verstehen !
(26) smailies · 20. November 2019
@23: Wer zur Tötung eines lebensfähigen Kindes die Begriffwahl "weggemacht" verwendet... @24: Klar wird es Berufung geben und wahrscheinlich werden sie dabei besser wegkommen. Außer der rechtlichen Erbsenzählerei: Es macht im Endeffekt keinen Unterschied für das Kind, ob es vor, während oder nach der Geburt umgebracht wird. Es war in jedem Fall schon (über-)lebensfähig.
(25) wimola · 20. November 2019
2 - Es wäre ein schwerst geschädigtes Kind zur Welt gekommen, dass - ohne ärztliche Hilfe!! - niemals überlebt hätte. Erst die technischen Möglichkeiten hätten ein reines Überleben ermöglicht. Ohne diese, hätte die Natur von sich aus das Kind ... - Möchtest Du also, dass Eltern als einzigen Ausweg dann sagen müssten, sie lehnen ärztliche Versorgung restlos ab? Welches "Leben" willst Du da retten? - Siehst Du nicht, dass nur Leben zerstört werden?
(24) wimola · 20. November 2019
1 - @ 21+22) Das Urteil ist - wie @18 richtig formuliert hat - noch nicht rechtskräftig + ich gehe davon aus, dass man in Berufung geht. - Zumindest einig sind wir uns wohl, das dieser Fall extrem selten ist. Ich darf Dich also bitten, das auch genau so zu sehen. Hieraus nun herzuleiten, dass die Ärzte in Zukunft geradezu wild auf Spätabtreibungen sind + die Gesellschaft geschützt werden muss ist absurd. - ..2
(23) Mehlwurmle · 20. November 2019
@22: Dir wäre also lieber gewesen, dass man nach willkürlich gezogener Grenze den deutlich riskanteren Eingriff gemacht hätte (das schwer kranke Kind sollte ja so oder so weggemacht werden) und somit extra noch das Leben von gesundem Kind und Mutter gefährdet, nur weil es diese willkürliche Grenze gibt? Das Kind war ja noch im Mutterleib, nach meinem dafürhalten also nicht geboren.
(22) smailies · 20. November 2019
... Grenze klarer ist und in einem solchen (extrem seltenen) Fall Rechtssicherheit besteht. Wie auch immer. Der Kläger hat sich nichts zu Schulden kommen lassen. Und diesen Menschen bzw. desser rechtsstaatlich ordentliche Handlungsweise findet Ihr @20 und @16 widerwärtig! edit: : Im letzten Absatz steht, dass es nicht um die Schaffung von Rechtssicherheit geht sonder tatsächlich darum, Spät(est)abtreibungen zu verbieten.
(21) smailies · 20. November 2019
@20: Also noch einmal für mich zum Verstehen: Ein Mensch beobachtet einen Vorgang, den er für strafbar hält. Bei diesem Vorgang wurde ein Baby getötet! Nun geht dieser Mensch den rechtsstaatlichen Weg und bringt den Fall zur Anklage. Keine Selbstjustiz, keine Vorverurteilung. Der Staat prüft den Fall und befindet die Angeklagten für Schuldig - hätte ja auch ein Freispruch werden können. Vielleicht erfolgte die Anklage ja auch mit dem Ziel, einen Präzedenzfall zu schaffen. Damit in Zukunft die...
(20) wimola · 20. November 2019
@19) Warum musst Du jetzt diese Verallgemeinerung nutzen? Gerade, weil es hier einen Rechtsstaat gibt, sind wir anderer Meinung, als Du. Hier geht es doch um einen ganz konkreten Fall, der - wie doch nun mehrfach erwähnt - grenzwertig, aber - nach meiner bescheidenden Meinung - eben keine Straftat ist. - Auch für mich ist der Anzeigende "widerwärtig". Niemand! muss die Allgemeinheit vor diesen Ärzten retten ...
(19) smailies · 20. November 2019
@16: Interessant: Jemand der eine vermeintliche Straftat beobachtet und daraufhin zur Anzeig bringt ist in Deinen Augen "wiederwärtig". Das macht Mut für den Rechtsstaat! @17: Dass Du das nicht so siehst ist Dein gutes Recht. Aber geltendes Recht in Deutschland ist es nicht. Also muss eine Verurteilung erfolgen. @18: In diesem Fall nicht - deswegen sage ich ja auch "anderen Babys"...
(18) k293295 · 20. November 2019
@15: Welches Leben hätte da gerettet werden können? Das hirngeschädigte Kind wäre sowieso gestorben - da sagen Mediziner was ganz anderes als diese dummen Richter. Die Ärzte haben nur Geburtskomplikationen für Mutter und Zwilling in letzter Sekunde verhindert. @17: Doch, das Urteil ist gefällt, aber nicht letztinstanzlich.
(17) wimola · 20. November 2019
@15) Ich habe meinen Standpunkt schon unter @13) dargestellt. Für mich ist das ein Grenzbereich und btw.: das Urteil ist noch nicht gefällt ..;-)) - erst danach kannst Du über eine Straftat sprechen. - Ich sehe auch nicht, dass man die Allgemeinheit vor diesen Ärzten schützen müsste (wie Du mit Deinem letzten Satz unterstellst). - Den Rest hat dankenswerter Weise @ 16) schon beantwortet. Schande über den Anzeigenden: ja!
(16) Mehlwurmle · 20. November 2019
@15: Schwer kranke/behinderte Babys, welche die Eltern ja offenbar nicht mal wollten. Was wäre dann für das Kind "gewonnen" wenn es schwer krank ist, nicht wirklich am Leben teilnehmen kann und zudem noch ungewollt und somit ungeliebt ist? Ich finde eher die anzeigende Person widerwärtig, dass sie über diesen Weg Eltern eine Bürde auferlegen will, welche diese gar nicht tragen wollen. Die anzeigende Person ist ja fein raus, die muss sich dann nicht um das Kind kümmern.
(15) smailies · 20. November 2019
@14... Aber dir ist schon klar, dass es eine Straftat war und durch die Anzeige eine Wiederholung dieser Straftat damit möglicherweise verhindert wird? Dass er damit anderen Babys vielleicht das Leben gerettet hat oder retten wird?
(14) wimola · 20. November 2019
@11) Der überlebende Zwilling ist heute 9 Jahre alt, kann also lesen ... Wie fühlt er sich dabei, wie Du schon richtig gefragt hast. Was für zusätzliches Leid erfahren die Eltern? War sich der anzeigende Mensch überhaupt im klaren darüber, was für Leid er verursacht? - Das Thema wird mir nachhängen ..., und ich hoffe, dass diese Entscheidung möglichst niemand treffen muss. Ich bin überzeugt, dass keiner der Beteiligten das leichtfertig getan hat.
(13) wimola · 19. November 2019
@ 11) Das denke ich auch. Letztlich aber für alle an dieser Entscheidung betroffenen Personen. Niemand möchte doch wirklich jemals in eine solche Situation kommen - geschweige denn dann eine Entscheidung zu treffen. - Für mich ist auch niemand zu verurteilen. Ein Grenzbereich ... - das sehe ich wohl.
(12) smailies · 19. November 2019
Tja, ich finde da zeigt sich irgendwie der Irrsin der (Spät-)Abtreibung...Die gleiche Handlung wenige Augenblicke früher ist straffrei - Und in beiden Fällen ist die Folge für das ungeborene (?) Baby die gleiche. Die Entwicklung schreitet fort - in wenigen Jahren werden Babys auch nach der Geburt getötet werden. Gab es das nicht auch schon in der Antike?!
(11) Faust · 19. November 2019
Was keiner sagt oder erwähnt, wie fühlt sich das gesunde Mädchen? Wie geht es mit der Tatsache um das sie überleben durfte und die Schwester nicht? Wie erklären die Eltern das? Wie groß muss die Not gewesen sein um diesen Schritt überhaupt zu gehen? Ganz schwere Kiste, Bürde ist da viel zu gering ausgedrückt würde ich sagen. Abgesehen von dem Wissen, dass Zwillinge immer etwas spüren wenn mit dem Geschwister irgend etwas ist. Ist zwar nicht bewiesen aber man hört das öfters. Herjehmineh
(10) k408300 · 19. November 2019
spätes Urteil - da haben alle Beteiligten lange dran zu knabbern
(9) tastenkoenig · 19. November 2019
@8: Steht im letzten Absatz. Ein Mitarbeiter hat sie später angezeigt.
(8) Mehlwurmle · 19. November 2019
Die Eltern haben dem ärtzlichen Vorgehen doch zugestimmt, wieso ist es dann überhaupt zu dem Prozeß gekommen?
(7) brooke · 19. November 2019
Auch hier wieder: Mord/Totschlag sollte als Tatbestand endlich überarbeitet werden.
(6) k293295 · 19. November 2019
@5: Gern geschehen, der Tagesspiegel-Artikel ist ja schon vom 23.10., noch mitten im Prozess erschienen. Ich weiß nicht, ob die dpa früher schon was hierher dazu geschickt hat. Der jetzige dpa-Artikel ist Standardmeldung bei allen Zeitungen heute. Vielleicht kommt da noch ein Update im Laufe des Tages. Wäre ja durchaus üblich.
(5) jub-jub · 19. November 2019
@4: Danke, der von Dir verlinkte Artikel ist auch viel ausführlicher. Die dpa hätte es ja hier auch ausführlicher schreiben können, aber das machen sie ja meistens nicht. Jetzt ist es mir klarer, worum es geht.
(4) k293295 · 19. November 2019
@3: Die Anklage lautet auf Totschlag. Ein Mordmerkmal hat die Staatsanwaltschaft also offensichtlich nicht gefunden. <link> Mit der grundsätzlichen Tötung des "kranken" Zwillings waren die Eltern wohl einverstanden. Hier beißen sich scheinbar Recht & Medizin.
(3) jub-jub · 19. November 2019
@2: In dem dpa-Artikel steht nur nicht dabei, ob es die Eltern auch so wollten oder ob es eigenmächtiges Handeln der beiden Frauenärzte war. Klar wäre das Kind lebenslang schwerst behindert gewesen oder gar nach kurzer Zeit von alleine gestorben. Hier geht es nur um die rechtliche Beurteilung der Tat nach den in Deutschland geltenden Gesetzen und dafür gibt der Artikel nicht genug Details. So wie es da steht ist es entweder Totschlag oder Mord je nachdem welche Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.
(2) setto · 19. November 2019
Jeder, der sich wie in einem solchen Fall anmasst, zu sagen Mord oder Todschlag zu sagen, sollte sich genau überlegen ob er mit einer solchen Belastung fertig werden würde. Ich gebe zu, ich hätte mich als Mutter genauso entschieden. Schon allein, weil das andere Kind auch eine Menge Aufmerksamkeit braucht und das kranke Kind nur dahin vegetiert hätte. Wie gesagt, meine Meinung bezieht sich auf DIESEN Fall
(1) jub-jub · 19. November 2019
Wußten die Mutter und der Vater davon? War es tatsächlich Totschlag oder nicht doch Mord? Ist von den beiden Frauenärzten eigenmächtig vorgenommene Euthanasie nicht Mord aufgrund niedriger Beweggründe?
 
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