Zürich (dts) - Kunden des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook werden noch vor Weihnachten erfahren, welche Ansprüche ihnen aus der Reisepreisabsicherung zustehen. "Wir können nicht mehr länger warten mit unserer Auszahlung, wir müssen auszahlen, sobald die Quoten feststehen", sagte Zurich- ...