Zürich (dts) - Kunden des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook werden noch vor Weihnachten erfahren, welche Ansprüche ihnen aus der Reisepreisabsicherung zustehen. "Wir können nicht mehr länger warten mit unserer Auszahlung, wir müssen auszahlen, sobald die Quoten feststehen", sagte Zurich- ...

Kommentare

(2) Mehlwurmle · 10. Dezember 2019
Na ich bin mal gespannt, welchen Bruchteil die Betroffenen letztlich erhalten werden.
(1) Friedrich1953 · 09. Dezember 2019
Was hilft eine Reisesicherung über Versicherung, wenn die Versicherer das Geld für die Rückreise nicht bereitstellen? Machen sich die Versicherer das nicht zu einfach?
 
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