Berlin (dts) - Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Eberhard Zorn, hat darauf hingewiesen, dass der "Verfassungsauftrag der Landes- und Bündnisverteidigung" angesichts "vielschichtiger äußerer Bedrohungen" nach über zwanzig Einsatzjahren im internationalen Krisenmanagement wieder neue Relevanz ...

Kommentare

(3) Pontius · 29. September 2020
"Zorn hält Panzerschlachten, wie sie die Bundeswehr bis 1990 im Falle eines Krieges gegen den Warschauer Pakt erwartet hätte, zwar für unwahrscheinlich. " Wenn die Bilder jetzt im Krieg in Bergkarabach sieht, dann sind Panzer wohl wirklich eher unbedeutend.
(2) Troll · 29. September 2020
Zorn hat da vollkommen recht. Sollen wir im Falle eines Angriffs, erst wenn offiziell der V-Fall ausgerufen wurde, mit der Produktion des benötigten Materials und der Ausstattung der Soldaten und Einheiten anfangen? Und dann soll man auch direkt alles beherrschen, ohne damit schon geübt haben zu können. Und ein möglicher systematischer Produktionsfehler würde dann erst im harten Einsatz auffallen, wenn man sich schon auf die Ausrüstung verlassen können muß... Eigentlich logisch, was Zorn fordert
(1) 17August · 29. September 2020
Friedenszeiten sind in diesem Sinne Vorkriegszeiten.
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News