Schadenersatz-Forderungen

Zivilprozesse nach Einbruchscoup: «Es geht um Gerechtigkeit»

11. Juni 2026, 17:08 Uhr · Quelle: dpa
Zivilprozess um Einbruch in Sparkasse Gelsenkirchen
Foto: Oliver Berg/dpa
Klägerin Rita M. kommt mit ihrem Anwalt Daniel Kuhlmann (links) und dem zweiten Kläger Joachim Alfred Wagner (rechts) in den Gerichtssaal.
Nach dem spektakulären Einbruch in eine Gelsenkirchener Sparkasse Ende 2025 beginnen die ersten Zivilprozesse. Kunden fordern Schadenersatz, es geht um viel Geld. Die Lage vor Gericht ist komplex.

Gelsenkirchen/Essen (dpa) - Die Positionen liegen maximal auseinander, die Fälle sind hoch kompliziert und es geht um sehr viel Geld: Knapp sechs Monate nach dem Einbruchscoup in eine Sparkasse in Gelsenkirchen mit womöglich dreistelligem Millionenschaden haben vor dem Landgericht Essen die ersten beiden Zivilprozesse begonnen. Zwei Kläger fordern in getrennten Verfahren Schadenersatz von der Sparkasse und beklagen herbe Verluste. 

In beiden Fällen werfen die Kläger dem Geldinstitut gravierende Sicherheitsmängel vor. Daher müsse es für den Schaden vollumfänglich haften. Klägerin Rita M. - aus vorgesehenen 30 Minuten Verhandlung zu ihrem Fall wurden zum Auftakt 90 Minuten - verlangt 391.000 Euro Schadenersatz. Der Vorsitzende Richter Stefan Ostheide erläuterte die beiden «Extrempositionen» der Kläger und der Bank. 

So geht es im Saal um Fragen wie technische Hürden im Gebäude, um Videokameras, Sensoren, eine wohl manipulierte Brandschutztür, Alarmanlagen, Kontrollen, Meldeketten oder DIN-Normen. Die Klägerin sieht eine «fundamentale Pflichtverletzung» - besonders, weil der Tresorraum nicht nach branchenüblichen Standards ausreichend gesichert gewesen sei. 

Die Sparkasse hält dagegen. Es gebe keine Pflichtverletzung und daher hafte die Bank auch nicht über den allgemein für die Sparkassen-Kunden vereinbarten Maximalbetrag von 10.300 Euro hinaus. 

Filmreifer Einbruch schockierte bundesweit 

Bei einem der größten Einbruchsereignisse der deutschen Kriminalgeschichte hatten sich unbekannte Täter nach Weihnachten in filmreifer Manier über eine Tiefgarage Zugang in einen Archivraum der Filiale verschafft. Von dort aus gelangten sie mit einem gewaltigen Kernbohrer in den Tresorraum. Sie brachen fast alle rund 3.100 Schließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Von ihnen fehlt jede Spur. 

Klägerin M. sagte kurz vor Prozessbeginn, sie habe alles verloren. Als der Einbruch bekanntgeworden sei, habe sie Panikattacken erlitten und tagelang im Bett gelegen. «Ich dachte, ich muss sterben.» In ihrem Schließfach habe sie 391.000 Euro gehabt, das Geld stamme aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung. 

Richter Osterheide sagte der Klägerin zu ihrer Forderung: «Ob Sie das bekommen, ist völlig offen.» Ihr Anwalt Daniel Kuhlmann hatte vor Medienvertretern betont, das Geld sei für ihre Alterssicherung gewesen, sie sei nun mittellos, könne nicht einmal ihre Miete bezahlen.

Gericht will Sachverständigen hinzuziehen

Im Fall der 83 Jahre alten Klägerin soll es am 9. Juli weitergehen. Das Gericht will angesichts der schwierigen Fragen etwa zu technischen Details und Sicherheitsstandards einen Sachverständigen hinzuziehen. Er soll auch das Sparkassengebäude mit Tresorraum in Augenschein nehmen. 

Kernfrage aus Sicht der Richters ist: Reichten die Sicherheitsvorkehrungen der Bank vor dem Einbruch - und zwar zum Datum vor den Weihnachtstagen - aus? Sei das der Fall, hafte die Sparkasse nicht. Da sei es auch nicht entscheidend, ob noch weitere, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen verfügbar gewesen wären. Nach Ansicht der Kläger machten Pflichtverletzungen und Fahrlässigkeit der Sparkasse den Einbruch möglich.

Der zweite Kläger Joachim Alfred Wagner (63) schilderte kurz vor dem Start seiner Verhandlung, es gehe bei ihm um Gold für seine Altersvorsorge, Familienschmuck, Erbstücke. Alles sei futsch - dafür fordere er Schadenersatz in Höhe von knapp 49.000 Euro. Und: «Es geht auch um Gerechtigkeit». Die Sparkasse solle «aus dem Quark kommen» und geraderücken, «was sie verbockt hat».

Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück 

Das Geldhaus führt zahlreiche Sicherungsmaßnahmen an und betont, dass alle Fächer mit einem Maximalbetrag von 10.300 Euro versichert seien - sofern nicht ausdrücklich höhere Summen vereinbart worden seien. Auch über den Inhalt der Schließfächer wird gestritten. Die Bank sagt, sie habe keine Kenntnis vom jeweiligen Inhalt und bestreitet, dass die Kläger Eigentümer der genannten Gegenstände sind und sich diese zum Einbruchszeitpunkt in den Fächern befanden. 

Und: Es sei bislang noch gar nicht abschließend geklärt, was entwendet und was zurückgelassen worden sei. Die Täter hatten im verwüsteten Tresorraum nach früheren Berichten Hunderttausende Gegenstände zurückgelassen, die den Eigentümern nach und nach zugeordnet werden. Erste Kunden hatten daraus ab Anfang Mai Wertsachen zurückbekommen. Laut Bank sind auch sehr wertvolle Dinge dabei. Das alles befinde sich aber in Asservaten-Tüten, ein Überblick sei schwierig, erläuterte ein Rechtsvertreter der Sparkasse nun. 

Richter Ostheide meinte dazu, die Bank müsse zwar nicht wissen, was in den Fächern aufbewahrt werde, aber ein «qualifizierter Vortrag» habe doch gefehlt, warum nicht stimmen solle, was die Klägerin zu ihrem Schießfach 1763 angeführt habe. Zu einem Vergleich waren die Streitparteien nicht bereit. 

«Werden die Sparkasse in Grund und Boden klagen»

Klägeranwalt Kuhlmann zeigte sich zunächst zuversichtlich. Ein paar Tage zuvor hatte er markige Worte gefunden. Er vertrete rund 650 Kunden mit einem Gesamtschaden von fast 51,5 Millionen Euro: «Im schlimmsten Fall werden wir Hunderte Klagen in Wellen erheben und die Sparkasse in Grund und Boden klagen». Er strebt auch an, dass die ersten beiden Fälle als Musterklagen dienen sollen. Der Richter stellte allerdings klar: «Jeder Fall ist anders». 

Das Ganze könnte sich sehr lange hinziehen. Weitere acht Klagen seien schon am Landgericht Essen eingegangen, berichtete Sprecher Matthias Murawski. Verhandlungen sind von Juli bis September terminiert, die Kläger werden von einem Leverkusener Anwalt vertreten. Und gegen Urteile aus Essen wären dann noch Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht in Hamm möglich.

Prozess (Gericht) / Kriminalität / Sparkasse / Nordrhein-Westfalen / Deutschland / Schadenersatz / Einbruch
11.06.2026 · 17:08 Uhr
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