Wulffs Weg ins Präsidentenamt juristisch kompliziert
Die Staatskanzlei in Hannover teilte am Dienstag mit, dass der 51-Jährige in diesem Fall vor der offiziellen Amtsannahme in einem Zimmer im Bundestag zwei Briefe übergeben will. In einem Schreiben an den niedersächsischen Landtagspräsidenten Hermann Dinkla (CDU) will Wulff mitteilen, dass er mit sofortiger Wirkung von seinem Regierungsamt in Hannover zurücktritt. In dem anderen Brief will er die Amtsgeschäfte vorübergehend seinem Stellvertreter, FDP-Wirtschaftsminister Jörg Bode, übertragen. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann Wulff anschließend die Wahl annehmen, wenn Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) ihn danach fragt.
Nach Angaben seines Sprechers wird sich Lammert persönlich darüber informieren, ob ein Gewählter vorher alle Ämter niedergelegt hat. Dies sei die verfassungsmäßige Pflicht des Bundestagspräsidenten.
Dieses bislang einmalige Prozedere beschäftigte mehrere Tage Verfassungsjuristen in Berlin und Hannover. Ein Grund dafür war, dass es in Artikel 55 des Grundgesetzes unmissverständlich heißt: «Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören». Wulff wollte aber bis zum letzten Moment seinen Posten als Ministerpräsident behalten, während er sein Landtagsmandat und den Sitz im VW-Aufsichtsrat vorzeitig niederlegte.
Besonders kompliziert wird der Vorgang dadurch, dass es derzeit erstmals kein amtierendes Staatsoberhaupt gibt. Wäre ein Vorgänger im Amt, wären mehrere Wochen Zeit für die Übergabe der Amtsgeschäfte geblieben. Wulff hätte dann in aller Ruhe zurücktreten können. Durch den abrupten Abgang von Horst Köhler ist ihm dieser Weg versperrt. Denn er wäre mit Annahme der Wahl sofort Staatsoberhaupt.
Eine weitere Hürde war die niedersächsische Landesverfassung. Dort ist vorgeschrieben, dass ein zurückgetretener Ministerpräsident die Amtsgeschäfte zumindest bis zur Wahl eines Nachfolgers wahrnehmen muss. Dieses Hindernis hofft man nun durch den vorübergehenden Einzug von Wulffs FDP-Vize in die Staatskanzlei aus dem Weg geräumt zu haben. «Wulff hat alles getan, um die Unvereinbarkeiten mit der Verfassung auszuräumen», zeigte sich Staatskanzlei-Chef Lothar Hagebölling überzeugt.
Etwas in der Schwebe bleibt noch, wie Wulff im Fall seiner Wahl rechtzeitig davon erfährt, um ganz sicher zu sein, seinen Rücktritt als Ministerpräsident einreichen zu können. Nach schon länger geübtem Brauch werden zumindest die Fraktionsvorsitzenden noch vor den übrigen Mitgliedern der Bundesversammlung vorab über den Wahlausgang unterrichtet. Wulff muss deshalb darauf hoffen, dass diese Information sich so schnell wie möglich zu ihm herumspricht.