Wer haftet bei Unfällen mit selbstfahrenden Autos?
Im US-Bundesstaat Arizona ereignete sich vor Kurzem ein tragischer Unfall mit einem autonomen Fahrzeug von Uber, bei dem eine 49-jährige Frau zu Tode kam. Uber reagierte, indem die Testfahrten in den Vereinigten Staaten vorerst beendet wurden. Auch in Deutschland wird das Thema autonomes Fahren diskutiert. Und der aktuelle Vorfall wirft eine interessante Frage auf: Wer haftet, wenn ein autonomes Fahrzeug einen Unfall verursacht?
Zuerst haftet der Fahrzeughalter
Auch in Deutschland ist es bereits erlaubt, dass ein autonom agierendes System das Steuer eines Fahrzeugs zu Testzwecken übernimmt. Allerdings ist es hierzulande vorgeschrieben, dass sich ein Fahrer mit an Bord des autonomen Fahrzeugs befindet, der im Notfall die Kontrolle übernehmen kann. Wenn es zu einem Unfall kommt, der durch das Fahrzeug verursacht wird, ist die Haftungsfrage in Deutschland klar: Die KFZ-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters ist dazu verpflichtet, die Schäden zu übernehmen. Dabei ist es egal, ob ein technisches Problem, ein Fahrfehler oder ein Fehlverhalten des automatisierten Fahrsystems den Unfall verursacht hat. Wer in einen Unfall mit einem autonomen Testfahrzeug verwickelt wird, der sollte sich daher an die Versicherung des Fahrzeughalters wenden.
Damit ist die Haftungskette aber noch nicht zu Ende. Sollte ein Softwarefehler für den Unfall verantwortlich sein, kann die Halterversicherung unter Umständen den Hersteller des Fahrzeugs bzw. des Systems in Regress nehmen. Denkbare Szenarien wären hier etwa das Übersehen eines Stoppschildes durch das System oder einen Fall, in dem das System eine Situation schlicht falsch beurteilt.
Neue Gesetze sollen autonomes Fahren voranbringen
Um das automatische Fahren in Deutschland zu ermöglichen, brachte der Gesetzgeber im vergangenen Jahr eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes auf den Weg. Auch in Serienfahrzeugen sind nun Systeme gestattet, die zumindest teilweise die Steuerung des Autos übernehmen. Die Bundesregierung wollte so für die nächsten Jahre Rechtssicherheit für neu auf den Markt kommende Systeme schaffen.
So ist es beispielsweise erlaubt, als Fahrer die Hände vom Lenker zunehmen, im Internet zu surfen oder den Mailverkehr zu erledigen, während das System die Kontrolle über das Auto hat. Kommt es zu einer kritischen Situation, muss das System den Fahrer auffordern, wieder die Kontrolle zu übernehmen. Eine im Fahrzeug installierte Blackbox soll dabei protokollieren, wann der Fahrer das Fahrzeug kontrollierte und wann das System fuhr. Noch nicht genau geklärt ist der Umgang mit den Daten aus der Blackbox. Die Versicherer fordern, für die Verwaltung der Daten einen Treuhänder einzusetzen, der ihnen Zugang zu diesen verschafft, wenn ein berechtigter Anspruch dazu vorliegt.
Außerdem wurden die maximalen Haftungssummen für automatisierte Fahrzeuge erhöht. Bei Personenschäden wurden sie von 5 auf 10 Millionen Euro angehoben, bei Sachschäden sind es 2 Millionen Euro.
Wäre der Unfall in den USA in Deutschland geschehen, könnte es im Übrigen sein, dass die verunfallte Frau eine Mitschuld trifft, da sie offenbar nachts außerhalb eines Fußgängerüberwegs die Straße überqueren wollte. Sollte eine Mitschuld festgestellt werden, könnte der geschuldete Schadensersatz entsprechend gemindert werden.