Kiel (dpa) - Die Bilder des Wehrmachtspanzers aus dem Keller einer Villa an der Kieler Förde gingen im Sommer 2015 um die Welt. Neun Stunden lang benötigten Soldaten, um das knapp 40 Tonnen schwere Gerät ohne Ketten mühsam mit Bergungspanzern sicherzustellen. Fast sechs Jahre nach der spektakulären ...

Kommentare

(42) Pomponius · 28. Mai 2021
@39: Du hast recht, die Welt steuert auf einen neuen großen Krieg zu, da werden diese Waffen nicht viel ausrichten.
(41) thekilla1 · 28. Mai 2021
@40 Es gibt nichts, was es nicht gibt... und da sind auch eine ganze Menge dumme Ideen dabei ;-)
(40) MrBci · 28. Mai 2021
Wie kommt man auf solche Ideen
(39) satta · 28. Mai 2021
Der Staatsanwaltschaft sollte lieber das Kriegsgerät bei der Bundeswehr beschlagnahmen, davon gehen nämlich reale Gefahren aus.
(38) Samderi · 28. Mai 2021
@34 Dennoch halte ich in diesem Fall ebenfalls für wichtig die Motive zu untersuchen, ob er wirklich beabsichtigte den Panzer voll funktionstüchtig zu Restaurieren. Zwar waren die Ordnungsbehörden informiert, aber scheinbar wussten sie ja doch nicht das die FLAK in einem "guten Zustand" war, es kommt ja halt auch immer darauf an was er alles den Behörden meldete.
(37) AS1 · 28. Mai 2021
@36 @27 hat Deine Fragen bereits beantwortet. Natürlich kann man das abschätzen. Der unbestimmte Rechtsbegriff der Öffentlichen Sicherheit kann in diesem Fall sehr genau konkretisiert werden. Machen übrigens Verwaltungsangestellte in der gesamten Republik jeden Tag.
(36) knueppel · 28. Mai 2021
@35 Und anhand welcher Kriterien kannst Du beurteilen, ob der Abtransport gerechtfertigt war oder nicht? Ob "eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit" bestand, konnte man vor Ort vermutlich gar nicht abschätzen.... "Ich komme übrigens niemals auf abstruse Ideen. Das tun andere." - Da ist er wieder, der für FDP-Anhänger typische Hang zur Selbstüberschätzung.
(35) AS1 · 28. Mai 2021
@33 Ich habe nur den richtigen Verfahrensablauf geschildert. Die durchgeführten Maßnahmen, die ich meinte, waren der Abtransport des Panzers. Lächerlich, teuer und überflüssig. Ich gehe davon aus, dass die Beweissicherung erfolgt ist und dann die Anklage entsprechend erfolgt ist. Ich komme übrigens niemals auf abstruse Ideen. Das tun andere.
(34) Wawa666 · 28. Mai 2021
@31 Und was ist daran heimlich, wenn Folgendes zutrifft, ebenso aus dem Artikel: "Er kaufte ihn 1977 als Schrott in Großbritannien. Später half ihm die Bundeswehr bei der Überholung des Motors und stellte dafür 28 317 Euro in Rechnung. «Die Ordnungsbehörden und alle Anwohner wussten seit Jahren von dem "Panther" und anderen Museumsstücken historischer Militärtechnik in dem Keller meines Mandanten», sagte der Verteidiger."?
(33) knueppel · 28. Mai 2021
@30 Welche "dann durchgeführten Maßnahmen"? Die Strafverfolgung? Und wie kommst du auf die abstruse Idee, die Beweissicherung vor Ort wäre nicht erfolgt? Ist sie doch, genauso wie die Anklage wegen Verstoßes gegen das KWK!?
(32) AS1 · 28. Mai 2021
@27 Maßnahmen, wie die übereifrige Staatsanwaltschaft sie dort vor Ort durchgeführt hat, wären ausschließlich bei einer akuten Gefahr für die öffentliche Sicherheit gerechtfertigt gewesen. Da die besagten Gegenstände dort aber seit Jahren lagern und kein explosionsfähiges Material vor Ort war, ist diese Gefahr nicht gegeben.
(31) Samderi · 28. Mai 2021
@29 Daraus: "Weil der Angeklagte mit einer originalgetreuen Restaurierung beschäftigt war, habe zumindest der Versuch des Herstellens einer Kriegswaffe vorgelegen".
(30) AS1 · 28. Mai 2021
@27 Es geht hier nicht um die Prüfung des Gesetzesverstoßes, sondern um die dann durchgeführten Maßnahmen. Einfachste Lösung in diesem Fall: Beweissicherung vor Ort, Verfügung der Unbrauchbarmachung noch funktionstüchtíger Waffen (falls vorhanden), Anklage wegen Verstoßes gegen KWK (falls funktionstüchtige vorhanden waren). Falls die Unbrauchbarmachung nicht durchgeführt wird, Ersatzvornahme. Dann Gerichtsverfahren.
(29) Wawa666 · 28. Mai 2021
@28 "wenn man sich Original einen im Keller heimlich aufrüstet" - das entnimmst du woher?
(28) Samderi · 28. Mai 2021
@26 Mit dem Apfel und Birnen Vergleich kann man irrtümlicherweise alles relativeren (Messer/AK47).Was kriegt die Polizei leichter gestoppt einen LKW oder einen Panzer? In Nizza hätte die Polizei bei einem Panzer nicht ohne weiteres den Attentäter erschießen können. Ja man darf waffenunfähige Panzer auch besitzen, nur gibt es einen Unterschied, wenn man sich Original einen im Keller heimlich aufrüstet, oder zur Belustigung Fahrten auf Privatgelände anbietet - der Mann hatte nicht nur den Panzer.
(27) knueppel · 28. Mai 2021
@24 Warum sollt man dort anders reagieren? Wenn der Verdacht auf einen Gesetzesverstoß vorliegt, wird man es auch dort prüfen (müssen).
(26) Wawa666 · 28. Mai 2021
@21 Eine Amokfahrt kann man auch mit einem LKW machen, quetscht zwar nicht den Boden kaputt, aber das hilft einer Fußgängergruppe auch nicht. Trotzdem sind LKW nicht verboten - Panzer übrigens genausowenig. Nur schießen darf er nicht mehr können.
(25) Shoppingqueen · 28. Mai 2021
Wenn das so stimmt, das so viele davon wussten hätten die Behörden mal lieber die Klappe gehalten, das Ding entsorgt und gut wäre es gewesen
(24) AS1 · 28. Mai 2021
@22 Siehe @5 . Ich bezweifle nicht, dass man in den genannten Ländern anders reagieren würde. Nämlich wahrscheinlich angemessen.
(23) Wawa666 · 28. Mai 2021
Der Beitrag wurde überarbeitet, oder? Glaube, manche Absätze waren anfangs noch nicht drin? Wenn die BW den Panzer sogar schon einmal gewartet hat, ist das ja erst recht ein schlechter Scherz.
(22) knueppel · 28. Mai 2021
@15 Wieso das? Ich wage zu bezweifeln, dass man in Österreich, Frankreich oder wo auch immer, anders reagieren würde.
(21) Samderi · 28. Mai 2021
@2 Vielleicht nicht von dem 84-jährigen, aber so ein Panzer muss ja nicht zwingend in seinem Besitz bleiben und der Umstand das dieser nicht fahrtüchtig ist, ist ja auch temporär (selbst ohne vollständige Bewaffnung und Besatzung kann eine Amokfahrt viel Schaden anrichten und schwer aufzuhalten: <link>
(20) Shoppingqueen · 28. Mai 2021
"Er kaufte ihn 1977 als Schrott in Großbritannien. Später half ihm die Bundeswehr bei der Überholung des Motors und stellte dafür 28 317 Euro in Rechnung." Ist ja zu geil....
(19) sumsumsum · 28. Mai 2021
die sollen sich einfach freuen das er keine b52 hatte oder gar ein nachbau der hiroshimabombe^^
(18) Viper · 28. Mai 2021
xD
(17) Gung77 · 28. Mai 2021
Wie kommt der Panzer in den Keller? Als Schrott in England gekauft und im Rucksack in den Keller gebracht. Alles war bekannt und wird nun vor Gericht gezerrt. ??
(16) k505359 · 28. Mai 2021
Zu dem Torpedo fehlt noch das U-Boot. Vielleicht hätten die Ermittler den Gartenteich noch untersuchen sollen.
(15) GeorgeCostanza · 28. Mai 2021
Deutschland "in a nutshell" 🤦
(14) k3552 · 28. Mai 2021
Was uns Steuerzahlern das wieder kostet. Naja, ignorieren kann man es ja auch nicht. Ich schätze mal das es früher einfach gesammelt wurde und in der heutigen Zeit wird man das nicht so einfach wieder los. Und so ist es halt Jahrzehnte im Keller geblieben. Man kann halt nicht irgendwo mal hingehen und sagen, ach ich habe da noch einen Panzer, könnt ihr den mal abholen, der nimmt so viel Platz im Keller weg.
(13) Wawa666 · 28. Mai 2021
Mal im Ernst: Die Munition hätten sie ihm abnehmen müssen (ich gehe davon aus, es ist scharfe Munition gemeint und nicht bloß Hülsen), aber statt einen uralten Panzer ohne Ketten und eine vermutlich ebenso schrottreife FLAK erst einmal mühsam mit 2 Dutzend Leuten in einer mehrstündigen Aktion abzutransportieren, hätte man nicht einfach einen Gutachter hinschicken können, der es sich erstmal vor Ort ansieht? Nach Gefahr im Verzug sieht es ja nun nicht aus.
(12) Pomponius · 28. Mai 2021
Die 8,8 war in Nordafrika eine gefürchtete Waffe! Hier ein Bericht was in Friedenszeiten so passieren kann: <link>
(11) KonsulW · 28. Mai 2021
Der hätte wohl niemanden den Krieg erklärt.
(10) magicm247 · 28. Mai 2021
@5 Dann muss der Staat die Sachen zurück geben und für die Kosten für Rücktransport aufkommen oder den Wert ersetzen.
(9) Wawa666 · 28. Mai 2021
@8 Na, irgendeiner von denen wird ja wohl noch fliegen können: <link> Wenigstens einer.
(8) anddie · 28. Mai 2021
@7: Die Hubschrauber der Bundeswehr können doch gar nicht fliegen. Wie soll er die da abschießen? ;). Bin da auch der Meinung wie @5. Will gar nicht wissen, wie teuer da diese Durchsuchung war.
(7) Wawa666 · 28. Mai 2021
@5 Vielleicht lässt es sich zumindest so zurechtdrehen, dass die Aktion zwecks Gefahrenabwehr zwingend nötig war. Der 84-Jährige hätte ja noch mit dem Panzer (nach Montage von Ketten) durch die Nordsee fahren und England angreifen können. Und von der Flugabwehrrakete fange ich gar nicht erst an! Damit hätte er vielleicht noch Bundeswehrhubschrauber abgeschossen!
(6) thekilla1 · 28. Mai 2021
Ist der mit dem Panzer die Kellertreppe runtergefahren?!
(5) AS1 · 28. Mai 2021
@2 Was den Geschmack angeht, das sehe ich auch so. Rechtlich gesehen ist das eine Farce. Die Staatsanwaltschaft wollte sich wichtig machen und hat unter völliger Mißachtung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit mit einem Riesenaufwand Schrott von einem Grundstück entfernt. Falls es zu keiner Verurteilung wegen Verstoßes gegen das KWK kommt , wird das für den Steuerzahler ein sehr teurer Spaß.
(4) ausiman1 · 28. Mai 2021
Ich habe einen Panzer und erkläre China den Krieg. Antwort aus China - wir haben 50000 Panzer + 2 MIO Soldaten. RM aus Kiel - ziehen die Kriegserklärung zurück - haben nicht soviel Platz für die Kriegsgefangenen ! LOL (Sakkasmus aus ! Schätze der bekommt eine Geldstrafe ).
(3) bs-alf · 28. Mai 2021
Interessant wäre auch, ob er den "Führerschein" hat 8)
(2) Wawa666 · 28. Mai 2021
Man kann von solchen Sammlern halten, was man will (Geschmack spielt bei rechtlichen Fragen zurecht eh keine Rolle), aber das Gefahrenpotential stelle ich mir bei einem 84-Jährigen mit einem nicht fahrtauglichen Panzer eher gering vor.
(1) pullauge · 28. Mai 2021
wenn das alles angemeldet war
 
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