Kommentare
@
39: Du hast recht, die Welt steuert auf einen neuen großen Krieg zu, da werden diese Waffen nicht viel ausrichten.
@
40 Es gibt nichts, was es nicht gibt... und da sind auch eine ganze Menge dumme Ideen dabei ;-)
Wie kommt man auf solche Ideen
Der Staatsanwaltschaft sollte lieber das Kriegsgerät bei der Bundeswehr beschlagnahmen, davon gehen nämlich reale Gefahren aus.
@
34 Dennoch halte ich in diesem Fall ebenfalls für wichtig die Motive zu untersuchen, ob er wirklich beabsichtigte den Panzer voll funktionstüchtig zu Restaurieren. Zwar waren die Ordnungsbehörden informiert, aber scheinbar wussten sie ja doch nicht das die FLAK in einem "guten Zustand" war, es kommt ja halt auch immer darauf an was er alles den Behörden meldete.
@
36 @
27 hat Deine Fragen bereits beantwortet. Natürlich kann man das abschätzen. Der unbestimmte Rechtsbegriff der Öffentlichen Sicherheit kann in diesem Fall sehr genau konkretisiert werden. Machen übrigens Verwaltungsangestellte in der gesamten Republik jeden Tag.
@
35 Und anhand welcher Kriterien kannst Du beurteilen, ob der Abtransport gerechtfertigt war oder nicht? Ob "eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit" bestand, konnte man vor Ort vermutlich gar nicht abschätzen.... "Ich komme übrigens niemals auf abstruse Ideen. Das tun andere." - Da ist er wieder, der für FDP-Anhänger typische Hang zur Selbstüberschätzung.
@
33 Ich habe nur den richtigen Verfahrensablauf geschildert. Die durchgeführten Maßnahmen, die ich meinte, waren der Abtransport des Panzers. Lächerlich, teuer und überflüssig. Ich gehe davon aus, dass die Beweissicherung erfolgt ist und dann die Anklage entsprechend erfolgt ist. Ich komme übrigens niemals auf abstruse Ideen. Das tun andere.
@
31 Und was ist daran heimlich, wenn Folgendes zutrifft, ebenso aus dem Artikel: "Er kaufte ihn 1977 als Schrott in Großbritannien. Später half ihm die Bundeswehr bei der Überholung des Motors und stellte dafür 28 317 Euro in Rechnung. «Die Ordnungsbehörden und alle Anwohner wussten seit Jahren von dem "Panther" und anderen Museumsstücken historischer Militärtechnik in dem Keller meines Mandanten», sagte der Verteidiger."?
@
30 Welche "dann durchgeführten Maßnahmen"? Die Strafverfolgung? Und wie kommst du auf die abstruse Idee, die Beweissicherung vor Ort wäre nicht erfolgt? Ist sie doch, genauso wie die Anklage wegen Verstoßes gegen das KWK!?
@
27 Maßnahmen, wie die übereifrige Staatsanwaltschaft sie dort vor Ort durchgeführt hat, wären ausschließlich bei einer akuten Gefahr für die öffentliche Sicherheit gerechtfertigt gewesen. Da die besagten Gegenstände dort aber seit Jahren lagern und kein explosionsfähiges Material vor Ort war, ist diese Gefahr nicht gegeben.
@
29 Daraus: "Weil der Angeklagte mit einer originalgetreuen Restaurierung beschäftigt war, habe zumindest der Versuch des Herstellens einer Kriegswaffe vorgelegen".
@
27 Es geht hier nicht um die Prüfung des Gesetzesverstoßes, sondern um die dann durchgeführten Maßnahmen. Einfachste Lösung in diesem Fall: Beweissicherung vor Ort, Verfügung der Unbrauchbarmachung noch funktionstüchtíger Waffen (falls vorhanden), Anklage wegen Verstoßes gegen KWK (falls funktionstüchtige vorhanden waren). Falls die Unbrauchbarmachung nicht durchgeführt wird, Ersatzvornahme. Dann Gerichtsverfahren.
@
28 "wenn man sich Original einen im Keller heimlich aufrüstet" - das entnimmst du woher?
@
26 Mit dem Apfel und Birnen Vergleich kann man irrtümlicherweise alles relativeren (Messer/AK47).Was kriegt die Polizei leichter gestoppt einen LKW oder einen Panzer? In Nizza hätte die Polizei bei einem Panzer nicht ohne weiteres den Attentäter erschießen können. Ja man darf waffenunfähige Panzer auch besitzen, nur gibt es einen Unterschied, wenn man sich Original einen im Keller heimlich aufrüstet, oder zur Belustigung Fahrten auf Privatgelände anbietet - der Mann hatte nicht nur den Panzer.
@
24 Warum sollt man dort anders reagieren? Wenn der Verdacht auf einen Gesetzesverstoß vorliegt, wird man es auch dort prüfen (müssen).
@
21 Eine Amokfahrt kann man auch mit einem LKW machen, quetscht zwar nicht den Boden kaputt, aber das hilft einer Fußgängergruppe auch nicht. Trotzdem sind LKW nicht verboten - Panzer übrigens genausowenig. Nur schießen darf er nicht mehr können.
Wenn das so stimmt, das so viele davon wussten hätten die Behörden mal lieber die Klappe gehalten, das Ding entsorgt und gut wäre es gewesen
@
22 Siehe @5 . Ich bezweifle nicht, dass man in den genannten Ländern anders reagieren würde. Nämlich wahrscheinlich angemessen.
Der Beitrag wurde überarbeitet, oder? Glaube, manche Absätze waren anfangs noch nicht drin? Wenn die BW den Panzer sogar schon einmal gewartet hat, ist das ja erst recht ein schlechter Scherz.
@
15 Wieso das? Ich wage zu bezweifeln, dass man in Österreich, Frankreich oder wo auch immer, anders reagieren würde.
@
2 Vielleicht nicht von dem 84-jährigen, aber so ein Panzer muss ja nicht zwingend in seinem Besitz bleiben und der Umstand das dieser nicht fahrtüchtig ist, ist ja auch temporär (selbst ohne vollständige Bewaffnung und Besatzung kann eine Amokfahrt viel Schaden anrichten und schwer aufzuhalten:
<link>
"Er kaufte ihn 1977 als Schrott in Großbritannien. Später half ihm die Bundeswehr bei der Überholung des Motors und stellte dafür 28 317 Euro in Rechnung." Ist ja zu geil....
die sollen sich einfach freuen das er keine b52 hatte oder gar ein nachbau der hiroshimabombe^^
Wie kommt der Panzer in den Keller? Als Schrott in England gekauft und im Rucksack in den Keller gebracht. Alles war bekannt und wird nun vor Gericht gezerrt. ??
(16) k505359 · 28. Mai 2021
Zu dem Torpedo fehlt noch das U-Boot. Vielleicht hätten die Ermittler den Gartenteich noch untersuchen sollen.
Deutschland "in a nutshell" 🤦
Was uns Steuerzahlern das wieder kostet. Naja, ignorieren kann man es ja auch nicht. Ich schätze mal das es früher einfach gesammelt wurde und in der heutigen Zeit wird man das nicht so einfach wieder los. Und so ist es halt Jahrzehnte im Keller geblieben. Man kann halt nicht irgendwo mal hingehen und sagen, ach ich habe da noch einen Panzer, könnt ihr den mal abholen, der nimmt so viel Platz im Keller weg.
Mal im Ernst: Die Munition hätten sie ihm abnehmen müssen (ich gehe davon aus, es ist scharfe Munition gemeint und nicht bloß Hülsen), aber statt einen uralten Panzer ohne Ketten und eine vermutlich ebenso schrottreife FLAK erst einmal mühsam mit 2 Dutzend Leuten in einer mehrstündigen Aktion abzutransportieren, hätte man nicht einfach einen Gutachter hinschicken können, der es sich erstmal vor Ort ansieht? Nach Gefahr im Verzug sieht es ja nun nicht aus.
Die 8,8 war in Nordafrika eine gefürchtete Waffe! Hier ein Bericht was in Friedenszeiten so passieren kann:
<link>
Der hätte wohl niemanden den Krieg erklärt.
@
5 Dann muss der Staat die Sachen zurück geben und für die Kosten für Rücktransport aufkommen oder den Wert ersetzen.
@
8 Na, irgendeiner von denen wird ja wohl noch fliegen können:
<link> Wenigstens einer.
@
7: Die Hubschrauber der Bundeswehr können doch gar nicht fliegen. Wie soll er die da abschießen? ;). Bin da auch der Meinung wie @
5. Will gar nicht wissen, wie teuer da diese Durchsuchung war.
@
5 Vielleicht lässt es sich zumindest so zurechtdrehen, dass die Aktion zwecks Gefahrenabwehr zwingend nötig war. Der 84-Jährige hätte ja noch mit dem Panzer (nach Montage von Ketten) durch die Nordsee fahren und England angreifen können. Und von der Flugabwehrrakete fange ich gar nicht erst an! Damit hätte er vielleicht noch Bundeswehrhubschrauber abgeschossen!
Ist der mit dem Panzer die Kellertreppe runtergefahren?!
@
2 Was den Geschmack angeht, das sehe ich auch so. Rechtlich gesehen ist das eine Farce. Die Staatsanwaltschaft wollte sich wichtig machen und hat unter völliger Mißachtung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit mit einem Riesenaufwand Schrott von einem Grundstück entfernt. Falls es zu keiner Verurteilung wegen Verstoßes gegen das KWK kommt , wird das für den Steuerzahler ein sehr teurer Spaß.
Ich habe einen Panzer und erkläre China den Krieg. Antwort aus China - wir haben 50000 Panzer + 2 MIO Soldaten. RM aus Kiel - ziehen die Kriegserklärung zurück - haben nicht soviel Platz für die Kriegsgefangenen ! LOL (Sakkasmus aus ! Schätze der bekommt eine Geldstrafe ).
Interessant wäre auch, ob er den "Führerschein" hat 8)
Man kann von solchen Sammlern halten, was man will (Geschmack spielt bei rechtlichen Fragen zurecht eh keine Rolle), aber das Gefahrenpotential stelle ich mir bei einem 84-Jährigen mit einem nicht fahrtauglichen Panzer eher gering vor.
wenn das alles angemeldet war