Was Selbstständige über Quartalssteuern wissen sollten
Die meisten Menschen denken wahrscheinlich an den 15. April als Stichtag für ihre Steuererklärungen. Für Selbstständige, Freiberufler oder Gig-Arbeiter kommen jedoch zusätzliche Verpflichtungen hinzu: Die vierteljährlichen geschätzten Steuerzahlungen. Diese Zahlungen sind auch als „quarterly tax payments“ bekannt.
Die geschätzten Steuerzahlungen sind notwendig für Einkommen, das keiner regulären Steuerabzugspflicht unterliegt. Das US-amerikanische Steuersystem basiert auf dem Prinzip des „pay-as-you-go“. Steuerpflichtige müssen daher Steuern auf Einnahmen zahlen, sobald diese erzielt werden, anstatt bis zum nächsten 15. April zu warten.
Wenn man in einem traditionellen W-2-Job arbeitet, zieht der Arbeitgeber Steuern direkt vom Gehalt ab. Bei anderen Einkommensquellen, wie etwa freiberuflicher Arbeit, geschieht dies nicht automatisch, wodurch geschätzte Steuerzahlungen ins Spiel kommen. Personen, die solche Einkommensarten haben, müssen möglicherweise vierteljährliche Steuerzahlungen leisten, um Strafgebühren für nicht gezahlte Steuern zu vermeiden.
Typischerweise müssen geschätzte Steuerzahlungen erfolgen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Da die Einzahlungstermine nicht exakt vierteljährlich sind, sondern zwischen zwei und vier Monaten liegen, klingen die „quarterly tax payments“ etwas irreführend. Die Fälligkeitstermine sind am 15. im Januar, April, Juni und September eines jeden Jahres. Fällt der Fälligkeitstermin auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, ist der nächste Geschäftstag maßgeblich.
Man kann auch häufigere Zahlungen vornehmen, um den eigenen Budgetplan zu vereinfachen. Wer will, kann also monatlich oder wöchentlich einzahlen, um die Summe am Quartalsende zu minimieren.
Das geschätzte zu zahlende Einkommen kann auf verschiedene Weise berechnet werden. Wenn man als Selbstständiger tätig ist, muss man zusätzlich noch Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern übernehmen, die normalerweise zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt werden.
Sollte man am Ende des Jahres zu viel gezahlt haben, kann man sich den überschüssigen Betrag zurückerstatten lassen oder auf die nächste Steuerrechnung anrechnen. Zahlungen können auf unterschiedlichen Wegen geleistet werden, einschließlich bei der Einreichung der Steuererklärung am Stichtag.
Wer nicht rechtzeitig zahlt, riskiert Zinsen und eine Strafzahlung. Diese kann bis zu 0,5 % der offenen Steuer pro Monat betragen und ist auf 25 % des fälligen Betrags begrenzt.
In einigen Fällen kann man Strafen vermeiden, wenn man beispielsweise unverschuldet in Zahlungsverzug geraten ist. Es ist ratsam, mindestens Teilzahlungen vorzunehmen, um die Zinsen und Strafgebühren zu minimieren. Selbst wenn man zu Jahresende noch Steuerschulden hat, sollte man die Steuern pünktlich einreichen, um höhere Strafen für verspätete Einreichung zu vermeiden. Über ein Installationsvereinbarungsformular kann man eine Verlängerung oder eine Ratenzahlung beantragen.