Sulzbach / Ts, 15.02.2018 (PresseBox) - Eine Einwilligung ist erforderlich, wenn für die Datenverarbeitung eine gesetzliche Grundlage oder ein überwiegendes Interesse fehlt. Wie sieht die aktuelle Rechtslage aus? Der auf Telemedien zugeschnittene § 13 Abs. 2 Telemediengesetz (TMG) lautet: Die ...

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