Was ist richtig? Tesla-Anwälte sprechen von Laufleistung bis zu 300.000 km, Elon Musk von 800.000 km
LG Darmstadt: Tesla muss Model 3 zurücknehmen und 67.000 Euro Schadensersatz bezahlen

Lahr, 01.08.2022 (lifePR) - Der US-Automobilhersteller Tesla ist weiter im Visier deutscher Gerichte. Nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt muss Tesla ein Model 3 zurückzunehmen. Das Paket für autonomes Fahren wies eklatante Mängel auf. Das Fahrzeug soll sich wie ein „betrunkener Fahranfänger“ verhalten haben, so der Verbraucher. Der Kläger erhält 67.000 Euro zurück und muss im Gegenzug den Tesla zurückgeben (Az. 26 O 490/20). Für Verwirrung sorgten die Tesla-Anwälte mit der Äußerung, der Tesla bringe es bei der Lebenslaufleistung nur auf 250.000 bis 300.000 Kilometer. Tesla-Boss Elon Musk spricht von 800.000 Kilometern. Das Gericht folgte im Urteil dem Tesla-Gründer. Für die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigen Urteil und Laufleistungs-Posse, dass bei Tesla vieles im Argen liegt. Dr. Stoll & Sauer berät daher Tesla-Kunden bei Problemen im kostenlosen Online-Check. Auf Websites informiert Dr. Stoll & Sauer über Probleme von E-Autos und auch über die Manipulation der Akkuleistung bei Tesla.

Tesla wie ein „betrunkener Fahranfänger“ unterwegs

Das US-Unternehmen Tesla rührt seit Jahren die Werbetrommel für seine E-Autos und beispielsweise das Paket für autonomes Fahren. Ein Kunden bekam aus seiner Sicht jedoch kein Hightech-Fahrzeug, sondern eher einen „betrunkenen Fahranfänger“. Das automatische Spurwechseln verkam zum Fiasko und Ampeln erkannte die Software offensichtlich auch nicht. Das Fahrzeug verfügte über einen HW 2,5 Computer. Die Optionen "Autopilot" und "Volles Potenzial für autonomes Fahren" buchte er dazu. Eine Katastrophe. Daher zog er vor das Landgericht Darmstadt und verlangte von Tesla die Rücknahme des Fahrzeugs. Die Liste der Mängel erwies sich als enorm:
  • Das automatische Überholen von langsameren Fahrzeugen auf der Autobahn ebenso wie ein automatischer Spurwechsel an Ein- und Ausfahrten oder Autobahnkreuzen funktionierte nicht.
  • Das Lenkverhalten des Tesla verglich der Kläger mit dem eines "betrunkenen Fahranfängers".
  • Ampel- und Stoppschilder sollen nicht erkannt worden sein.
  • Das Herbeirufen des Fahrzeugs auf Parkplätzen gelang nicht.
  • Zum automatisierten und autonomen Fahren fehlte die entsprechende Software. Einer Aufforderung zur Mängelbeseitigung kam Tesla nicht nach.
Tesla will Schadensersatz mit Nutzungsentschädigung drücken

Tesla wies die Anschuldigungen zurück und sah in allem kein Problem. Die fehlenden Funktionen könnten erst mit dem HW 3 Computer genutzt werden. Sei die Software in Deutschland verfügbar, werde sie auch im Fahrzeug des Klägers installiert und das Fahrzeug verfüge dann über die gewünschten Funktionen. Vorsichtshalber erklärten die Anwälte, dass der Tesla nur über eine Lebenslaufleistung zwischen 250.000 und 300.000 Kilometer verfüge. Diese Behauptung steht im Widerspruch zu Aussagen von Tesla-Chef Elon Musk. Der geht öffentlich immer von bis zu 800.000 Kilometer Laufleistung aus. So sah es auch das Gericht und ließ die Anwaltsfinte krachend scheitern. Hintergrund: Die Laufleistung wird zur Berechnung der sogenannten Nutzungsentschädigung herangezogen. Sie wird vom Schadensersatz abgezogen. Schließlich habe der Kläger das Fahrzeug auch nutzen können. Je niedriger die Laufleistung ist, desto höher die Nutzungsentschädigung und desto geringer der Schadensersatz für den Verbraucher.

Das Gericht folgte der Argumentation des Klägers. Das Paket "Volles Potenzial für autonomes Fahren" bilde zusammen mit dem Fahrzeug rechtlich einen einheitlichen Kaufvertrag. Problemlos sei es dabei auch, dass das Paket nachträglich gekauft wurde. Das Tesla Fahrzeug war bei Übergabe bereits mangelhaft. Das Landgericht Darmstadt verurteilt Tesla am 21. Februar 2022 zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur Zahlung von 67.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Tesla-Kunden sich bei Problemen rund um das Fahrzeug, unbedingt anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check prüfen wir Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Einschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 01.08.2022 · 18:54 Uhr
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